Hallo.
Ich hätte da zwei Fragen an die Experten:
1. Reicht eine Kopie (evtl. auch beglaubigt) des KWS und der Personalausweis zum Führen einer geladenen SSW aus?
2. Ist der Praragraph in den Beförderungsbedingungen eines Busunternehmens auch für SSW´s gültig wenn es heißt dass Personen von der Beförderung ausgeschlossen sind, die geladene Schusswaffen führen außer sie sind dafür berechtigt.
Der KWS berechtigt doch zum Führen, oder? Dann darf ich die SSW doch dabei haben, oder?
Gruß,
Werner