Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.690 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2009 um 19:21) ist von [RUS] Guard.

  • Hallo.

    Ich hätte da zwei Fragen an die Experten:

    1. Reicht eine Kopie (evtl. auch beglaubigt) des KWS und der Personalausweis zum Führen einer geladenen SSW aus?

    2. Ist der Praragraph in den Beförderungsbedingungen eines Busunternehmens auch für SSW´s gültig wenn es heißt dass Personen von der Beförderung ausgeschlossen sind, die geladene Schusswaffen führen außer sie sind dafür berechtigt.
    Der KWS berechtigt doch zum Führen, oder? Dann darf ich die SSW doch dabei haben, oder?

    Gruß,
    Werner

  • zum ersten punkt weiss ich nichts genaues, da muessen leute ran die im deutschen recht etwas bewanderter sind. ich jedenfalls habe, wenn in deutschland unterwegs, immer das original dabei.

    beim zwoten hingegen bin ich ziemlich sicher dass dir keine gefahr droht. erstens gillt das bussgeld nur fuer die erschleichung der befoerderung, beim verstoss gegen die schusswaffen-sache wuerden sie maximal vom hausrecht gebrauch machen und dich des fahrzeuges verweisen koennen.

    ausserdem greift bei dir ja genau die ausname: mit kws bist du zum fuehren BERECHTIGT, darfst sie also munter in dem bus mitnehmen :)

    o
    L_
    OL
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  • Danke für die schnelle Antwort.
    Dann werde ich sie künftig mitnehmen.
    Normalerweise fällt es ja nicht auf dass ich eine SSW dabei habe.
    Aber wer weiß was alles passieren kann.

    Danke nochmal.

  • keine ursache; bleibt nur noch die geschichte mit der kopie. ich bin fast sicher dass ich schon dutzende male im forum die diskussion gelesen habe, aber kann mich nicht an den ausgang erinnern, denn fuer mich war es immer belanglos weil ich das original so oder so dabei hab^^

    o
    L_
    OL
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  • Kopie reicht nicht. Mitführen im Original oder Zweitausfertigung austellen lassen.

    Mfg Bombi

  • Zitat

    Original von katha
    beim verstoss gegen die schusswaffen-sache wuerden sie maximal vom hausrecht gebrauch machen und dich des fahrzeuges verweisen koennen.

    ausserdem greift bei dir ja genau die ausname: mit kws bist du zum fuehren BERECHTIGT, darfst sie also munter in dem bus mitnehmen :)

    Falsch,
    wenn es in den Beförderungsbedingungen verboten ist hilft auch kein KWS.
    Und zum anderen kann es ( bei ganz unbelehrbaren ) zum dauerhaften Hausverbot / Ausschluß von der Beförderung führen.
    Ist ein Hausverbot erteilt und man hält sich nicht dran wird es richtig teuer.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von w.koelbl
    wenn es heißt dass Personen von der Beförderung ausgeschlossen sind, die geladene Schusswaffen führen außer sie sind dafür berechtigt.

    Da steht mit Berechtigung kein Ausschluss, also ganz klar mit KWS erlaubt

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • so waere auch meine interpretation gewesen..durch diese passage mit "ausser ist zum fuehren berechtigt".

    aber bei deutschen gesetzen streite ich mich bestimmt nicht, wenn jemand anders das besser weiss wirds wohl eher stimmen, ich habe nur rudimentaer ahnung was das angeht :D

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    L_
    OL
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  • Hmm, den nachsatz " außer sie sind dafür berechtigt " hatte ich total über lesen.
    Sorry. Dann denke ich auch das es ok ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kopien, und seien sie auch beglaubigt, reichen in der Regel nie aus (bzgl. Ausweisdokumenten). Das Gleiche gilt ja z.B. auch bei Fahrzeugscheinen o.ä. Dort muss mittlerweile auch immer das Original mitgeführt werden. Ursächlich dabei ist wohl die Fälschungsgefahr; man könnte ja falsche Angaben "reinkopieren" etc. Was das Thema "Hausordnungen" angeht, in diesem Falle ja unproblematisch, ist in aller Regel davon auszugehen, dass ein Verstoß garnicht bemerkt wird und wenn doch, die Konsequenzen so gering ausfallen, dass sich der Verstoß zwecks Eigensicherung "lohnt". Schwafel, schwafel....;-)

    Gruß

    alpha

  • Eine Beglaubigung gilt immer nur temporär, d.h. es wird die Gleichheit der Kopie zum Original bestätigt. Da sich das Original jederzeit ändern oder widerrufen werden kann, kann eine beglaubigte Kopie niemals für längere Zeit seine Gültigkeit haben.
    Ansonsten währe ja ein Führerscheinentzug nicht weiter tragisch, dann fährt man mit der vorher (im Duzend) angefertigten und beglaubigten Kopien weiter...

  • Immer das Original. Durch die Scanner und Computertechnik ist es heute ein leichtes, glaubhafte "Kopien" mit massiven Änderungen herzustellen. Selbst mit Equipment zuhause, das vielleicht 500 Euro kostet. Deshalb wird immer das Original verlangt. Ob eine zusätzliche Ausfertigung des KWS möglich ist, weiß ich nicht.

  • sicher, kostet nur halt 50 euro :D

    o
    L_
    OL
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  • Das man gleich mehrere Ausfertigung machen lassen kann, ist mir neu. Allerdings weiß ich nicht, wieso man nur eine Kopie dabei haben sollte. Ich meine vom Perso habe ich auch immer das Original. Da brauch ich keine Kopie.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Naja, mein Führerschein ab 17 war auch so und der hat eine Menge ausgehalten (ja sogar 40° Buntwäsche :crazy2:).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • also mein kws liegt bei den waffen verschlossen in einer vitrine... wenn ich mal eine mitnehme, nehm ich den kws auch mit (ist aber eher selten, wenn ich mal viel geld abhole oder nachts unterwegs bin) und der hält schon was aus... so empfindlich is der nich.

    Vector CP1, Röhm RG96, Röhm RG69n, Röhm RG99, Reck Miami, Erma EGP88, Walther CP88, H&K P30, ME P08, Colt Python

  • Also ich habe meinen KWS immer in der Geldbörse. Er ist einmal gefaltet ja auch nicht grösser als ein Führerschein oder Fahrzeugpapiere.... und wenn er etwas verknittert, ist es meines Erachtens auch nicht so schlimm...

  • Hatte auch so nen Führerschein ab 17, nach einem Jahr sah der aber schon nicht mehr ganz so doll aus. Kann man irgendwas machen, um die Lebensdauer eines KWS zu verlängern?

    Darf man den vielleicht sogar laminieren?

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."