stimmt schon, jogi. wenn du deine flinte aus dem tresor holst und den fahrraddieb von der straße putzt, musst du dich hinterher allerdings rechtfertigen. verhältnismäßigkeit, wahl des geringsten erfolg versprechenden mittels..am ende würde es auf notwehrexzess hinauslaufen. und das könnte vermutlich auch passieren wenn du einen autodieb mit einer ssw einnebelst. vieleich wird argumentiert, den dieb einfach anzurufen wäre genug gewesen. sehr dünnes eis auf dem man sich da bewegt.
ich erinnere mich an eine story, die ich mal gehört oder gelesen habe, von einem mann, dem am bahnsteig einer ubahn der rucksack entrissen wurde. der bestohlene stoppte den fliehenden dieb indem er ihn kurzerhand eine glasflasche an den hinterkopf warf. anschliessend wurde der bestohlene wohl rechtlich belangt.
ist allerdings nur etwas was ich irgendwo gehört habe, pures hörensagen. muss also nicht stimmen.