Naja, da wird schon irgendwann Post kommen, ob der Anzeige nun stattgegeben wurde oder sie fallengelassen wurde. Danach würde ich aufgrund der Kosten erst den Anwalt einschalten. Der Einzug der SSW und deren Verlust ist btw die geringste Sorge dabei - du kannst durch ein Strafverfahren ziemlich weitreichende Nachteile (u. A. WaffR-Unzuverlässigkeit) daraus erhalten.
Letztendlich kann man bei der Anzeige wie bei jeder Amtshandlung innerhalb 2 Wochen nach der Bekanntgabe Einspruch einlegen und ggf. dann mit dem Anwalt zusammen die Begründung liefern.
Bei der Beweismittelaufnahme hättest du dir von anderen Zeugen z. b. der Schalterangestellten die Adresse geben lassen können bzw. bestätigen lassen können, dass der Koffer abgeschlossen war. Dazu ist es natürlich jetzt vllt. auch schon zu spät, wenn du das allerdings nachholen kannst (weil du den Namen noch irgendwo hast), umso besser.
Natürlich ist das Verhalten der Beamten unakzeptabel und es sollte auf jeden Fall bei der Wache Beschwerde eingelegt werden. Ein Anwalt sollte auch z. B. im Falle eines verpassten Termins oder Fluges durch unrechtmäßiges Festhalten auf der Wache die entstandenen zusätzlichen Kosten einklagen können.
obietrice
Halte mal bitte den Ball flach, wir leben immer noch in der BRD und da gilt das Grundgesetz:
ZitatArtikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit [=Man darf sich aufhalten, wo man will] im ganzen Bundesgebiet.
Also, wenn jemand eine freie Waffe irgendwohin legal transportiert, weil er sie dort zeigen/benutzen/hinlegen will und der Flughafen/Airlinebetreiber ihm den Transport gestattet, darf ihm das nicht verwehrt werden. Auch wenn sich in der Warteschlange am Schalter vllt. große Augen bilden, wenn der BGS die Konformität des SSW-Transports mit den WaffG-Richtlinien kontrollieren möchte.
Wegen so etwas den KWS zu beantragen, DAS ist mal vorauseilender Gehorsam - pah, dieses unnütze, teure und noch dazu billig gedrukte Dokument ist mir nichtmal die Tinte meiner Unterschrift wert ! Die umfangreiche aber interessante Waffensachkunde hat mir da im Gegensatz nützliche Informationen gebracht, deren 80 € würde ich jederzeit wieder bezahlen!
Naja, das mit dem KWS wird allerdings anscheinend auch an den Stammtischen oft fehlgeleitet - ich hab mir dort auch schon die Beschuldigung eines WaffG-Verstoßes anhören müssen - Da ist mein Blutdruck aber hoch geschossen, ich denke, das waren wesentlich mehr als 7,5J ...
MfG, Mike.