KWS angeblich immer nötig? (SSW am Flughafen)

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.819 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 13:56) ist von Kontrollturm.

  • Naja, da wird schon irgendwann Post kommen, ob der Anzeige nun stattgegeben wurde oder sie fallengelassen wurde. Danach würde ich aufgrund der Kosten erst den Anwalt einschalten. Der Einzug der SSW und deren Verlust ist btw die geringste Sorge dabei - du kannst durch ein Strafverfahren ziemlich weitreichende Nachteile (u. A. WaffR-Unzuverlässigkeit) daraus erhalten.
    Letztendlich kann man bei der Anzeige wie bei jeder Amtshandlung innerhalb 2 Wochen nach der Bekanntgabe Einspruch einlegen und ggf. dann mit dem Anwalt zusammen die Begründung liefern.

    Bei der Beweismittelaufnahme hättest du dir von anderen Zeugen z. b. der Schalterangestellten die Adresse geben lassen können bzw. bestätigen lassen können, dass der Koffer abgeschlossen war. Dazu ist es natürlich jetzt vllt. auch schon zu spät, wenn du das allerdings nachholen kannst (weil du den Namen noch irgendwo hast), umso besser.

    Natürlich ist das Verhalten der Beamten unakzeptabel und es sollte auf jeden Fall bei der Wache Beschwerde eingelegt werden. Ein Anwalt sollte auch z. B. im Falle eines verpassten Termins oder Fluges durch unrechtmäßiges Festhalten auf der Wache die entstandenen zusätzlichen Kosten einklagen können.

    obietrice
    Halte mal bitte den Ball flach, wir leben immer noch in der BRD und da gilt das Grundgesetz:

    Zitat

    Artikel 11
    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit [=Man darf sich aufhalten, wo man will] im ganzen Bundesgebiet.


    Also, wenn jemand eine freie Waffe irgendwohin legal transportiert, weil er sie dort zeigen/benutzen/hinlegen will und der Flughafen/Airlinebetreiber ihm den Transport gestattet, darf ihm das nicht verwehrt werden. Auch wenn sich in der Warteschlange am Schalter vllt. große Augen bilden, wenn der BGS die Konformität des SSW-Transports mit den WaffG-Richtlinien kontrollieren möchte. :n17:

    Wegen so etwas den KWS zu beantragen, DAS ist mal vorauseilender Gehorsam - pah, dieses unnütze, teure und noch dazu billig gedrukte Dokument ist mir nichtmal die Tinte meiner Unterschrift wert :evil: ! Die umfangreiche aber interessante Waffensachkunde hat mir da im Gegensatz nützliche Informationen gebracht, deren 80 € würde ich jederzeit wieder bezahlen!

    Naja, das mit dem KWS wird allerdings anscheinend auch an den Stammtischen oft fehlgeleitet - ich hab mir dort auch schon die Beschuldigung eines WaffG-Verstoßes anhören müssen - Da ist mein Blutdruck aber hoch geschossen, ich denke, das waren wesentlich mehr als 7,5J :ngrins: ...

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (29. November 2008 um 01:28)

  • Zitat

    Du kannst doch nicht davon ausgehen,d ass die Polizisten x taustende Gestze im Kopf haben.

    Muss ich als Bürger doch auch!!! Ich muss mich täglich an ALLE Gesetze halten und bin verpflichtet sie zu kennen. Da ist es doch wohl nicht zuviel verlangt wenn der Beamte, der die Gesetze durchsetzen soll, sie auch kennt oder?

    Das Waffenrecht ist ein Bereich mit dem der gemeine Polizist relativ oft zu tun hat (welches Messer ist verboten, was darf man wann, etc), da kann ich doch wohl auch verlangen daß er sich zumindest über die wichtigsten Sachen korrekt informiert.

    Diese "erst mal alles beschlagnahmen und dann fragen- Mentalität" geht mir echt auf dem Sack !!

    Da gibts auch keine Entschuldigung.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das ganze erinnert mich an nen Beitrag bei "Auf Kontrolle" auf Kabel 1.

    Da haben die bei nem Schausteller ne allg. Verkehrskontrolle durchgeführt. Der hatte 2 oder 3 alte Luftgewehre (halt die vom Kirmesstand) im Kofferaum.

    JETZT KOMMTS: Fragt den der Polizist doch MEHRFACH ob er für die Luftgewehre nen kleinen Waffenschein hat.

    Aber gesehen davon, dass der KWS bekanntlich nix mit dem führen von LG's zu tun hat, hatte ich bei dem Polizisten das Gefühl, der wollt den KWS sehen, um zu prüfen, ob der Schausteller Eigentümer der Waffen ist.

    ...soviel geballtes Unwissen hab ich selten gesehen. Leider kommt es in letzter Zeit immer öfter vor. Ich erinnere nur an den User hier, mit der kaputten Commander (wo man lt. Polizei gerne den Lauf abschneiden darf, wenn die Laufsperre drinn bleibt). :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (29. November 2008 um 11:54)

  • Hey Leute,

    ich möcht erstmal sagen, dass man nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren darf. Ich bin auch schon auf kompetente und freundliche Polizisten gestoßen.

    Aber ich hab auch schon das ganze Gegenteil erlebt...
    Ich habe auf einer Messe einen Polizisten angesprochen (wahrscheinlich werden alle P. die nix taugen zur Öffentlichkeitsarbeit "degradiert").
    Ich fragte damals (Ende März diesen Jahres) ob nach dem neuen WaffG, was dann im April in Kraft getreten ist, das führen von Teleskopschlagstöcken tatsächlich verboten sei. Da hat er gesagt: Auch der Besitz war schon IMMER VERBOTEN!
    Ich hab ihn ausgelacht und bin einfach weitergegangen. Gegen die Exekutive kann man nun mal nichts ausrichten ausser mit Anwälten...

    EDIT: Ich werde mir zu Silvester einfach Gesetzestexte ausdrucken damit ich auf der sicheren Seite bin...Wird wahrscheinlich auch nich viel bringen... Polizisten sind aber an Silvester auch nich zu beneiden...

  • Freundlich waren sie bei mir ja auch. Der Polizist meinte auch, dass die Regelung sinnlos ist und das es sowieso immer nur die Falschen treffen würde.
    Nur er hatte halt anscheinend keine Ahnung vom Gesetz. Das wäre ja kein Genickbruch, wenn er nochmal in den Regelungen nachgeschaut hätte, aber so...

  • Wenn man Beamter wird lernt man eins als erstes:

    Sicheres Auftreten bei ABSOLUTER Ahnungslosigkeit.

    Vor einer Woche stand in der Zeitung, dass ein Polizist ein Auto stillgelegt hat weil er die serienmäßigen Tagfahrlampen an einem Audi als nicht eingetragenes „Tuning“ gewertet hat.

    Es gibt jedoch überall schwarze Schafe. Wir brauchen nur mal an „Vogelschreck“ und „entfernen von Laufsperren“ denken...

    Wie dem auch sei.

    Der Name der Abfertigungskraft sollte man rausfinden können.
    Wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist diese nutzen.
    KOMPETENTEN Rechtsanwalt einschalten.

    "Finden zwei Polizeibeamte eine Leiche vor einem Gymnasium. Fragt der eine den anderen: "Du, wie schreibt man denn Gymnasium?" Der andere überlegt und sagt: "Schleppen wir ihn zur Post!"

  • Zitat

    Original von Hedgehog
    Wenn man Beamter wird lernt man eins als erstes:
    Sicheres Auftreten bei ABSOLUTER Ahnungslosigkeit.

    Es gibt jedoch überall schwarze Schafe. Wir brauchen nur mal an „Vogelschreck“ und „entfernen von Laufsperren“ denken...

    Wenn dann die schwarzen Schafe auch schwarze Uniformen tragen müssten, wäre doch die ganze Pozilei in Black!

    Nehmen die nur "Oberschlaue abwärts kompatibel" falls man sich dort
    bewerben sollte!

  • Mir ist mal was ähnliches passiert.
    Als damals Einzelabnahmen von Luftdruckwaffen noch nicht so üblich waren hab ich einfach mal beim BKA freundlich nachgefragt, wie es mit der Abnahme einer solcheb Waffe aus dem Ausland aussieht, wenn ich sie vom Händler direkt an den Sachbearbeiter schicken lassen würde.
    Die Antwort war damals, dass das aus ihrer Sicht kein Problem sei, aber, dass ich beim Zoll mal nachfragen solle, ob da zollrechtlich irgendetwas dagegenspricht.
    Zum Glück war ich dann auch bald mal wieder auf einer Messe bei der es auch um Waffen ging und der Zoll einen Stand hatte.
    Also hab ich mir gleich einen Beamten gegriffen, der zu meinem erstaunen ersmal gar keine Ahnung vonn der Matrie hatte und gleich einen Kollegen mit hinzuziehen musste.
    Als ich diesem dann mein vorhaben mit der Zulassung erklärte meinte der erstmal, dass sowas generell nicht nicht gehen würde so eine Waffe einzuführen und legalisiert zu bekommen.
    Nach einigem hin und her hab ich ihm dann erzählt was das BKA gesagt hat und dass es nicht um die allgemeine Frage der Zulässigkeit, sondern um eventuelle zollrechtliche bedenken gehe war die Aussage nur, dass es dann wohl gehen müsse und wohl sowieso niemand beim Zoll was sagen würde, wenn der Empfänger das BKA wäre.
    Eine konkrete Antwort habe ich nicht bekommen.
    Auch nicht, ob und wie ich so einen Transport anmelden müsse.
    Der gute Herr wusste nichteinmal, ob Waffen direkt ans BKA gehen dürfen.
    Habs dann aufgrund der v wohl völligen desinformiertheit gelassen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Mal alle Gründe für die Beschlagnahmung beiseite gelegt: du hast nichts falsch gemacht.
    Die Polizei hat wenig bis gar keine Ahnung von den aktuellen Waffengesetzen.
    Mein Rat an dich, wenn du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst:

    1. Klage um die Herausgabe deines Besitzes
    2. Anzeige erstatten gegen die Polizeibeamten wegen Verfehlungen innerhalb ihrer Dienstbefugnis (oder anderer Gründe, dein Anwalt wird dich schon beraten)
    3. Wenn die ersten Verfahren Erfolg hatten, zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz aufgrund des verpassten Fluges (auch da hilft der Anwalt)

    Ich persönlich reagiere bei sowas immer äußerst aggressiv, weil ich schon ganz andere Dinge mit der lieben Staatsgewalt durchgemacht habe, obwohl ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe.

    Die Polizei ist nur die Exekutive ! Wenn die Exekutive unfähig ist, wird es Zeit, das sie die Judikative kennenlernt.

    Bei vielen Leuten ist das hier ein sehr verbreitetes Manko: die Polizei hat ganz schlechte Karten, wenn man im Gesetz bewandert ist. Dasselbe gilt auch für die Staatsanwaltschaft !

    Man muss sich hier garnichts gefallen lassen !

    Mir persönlich geht das alles gegen den Strich und auch gegen meine knappe Zeit.

    Angriff ist die beste Verteidigung.

    Ich habe oben geschildertes schon erfolgrteich in dieser Reihenfolge durchgezogen.
    Aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das finanziell kaum zu bewerkstelligen.

  • Hab leider keine Rechtsschutzversicherung...
    Das Problem sind die Beweise, im Endeffekt kann ich gar nichts beweisen.
    Wenn ich jetzt rechtlich gegen die Polizisten vorzugehen, dann werden die sicher behaupten(wenn sie dann inzwischen Kenntnis von der Rechtslage haben ), dass der Rucksack nicht verschlossen war.
    Ich hätte anders reagieren sollen, aber ich war in der Situation einfach total unvorbereitet, total verwirrt und hatte Angst meinen Flieger zu verpassen.

    Wenn ich meine Waffe wiederkriege ist ja eigentlich kein Schaden entstanden, die Fluggesellschaft hat ja aus Kulanz mir den nächsten Flug gegeben.

    Ich hab Angst, dass wenn ich jetzt Stress mache, dass dann meine Waffe für immer eingezogen bleibt.

  • Hallo Marko,

    selbst ohne Rechtsschutz ist ja die Tatsache, das deine Waffen verschlossen geführt wurden unstrittig.
    Und lass dich niemals von Freundlichkeit täuschen - das sind nur Mittel zur Deeskaslation in dieser Situation.

    Lass dir das bloß nicht gefallen !

    Die können dir nix beweisen. An deiner Stelle würde ich dir raten, den direkten Kontakt zur zuständigen Behörde ohne vorherige Aufforderung zu suchen.
    Das ist der beste Weg, um ein Verfahren zu umgehen und die Geschichte zu deeskalieren.
    Das wäre der beste Weg in deinem Fall.
    Nebenbei bemerkt wäre mir die Waffe selber vollkommen egal - Hauptsache genug Leute müssen Rechenschaft für ihre Unwissenheit ablegen bzw. ihren Hut nehmen.

    Ansonsten würde ich mir da keine so großen Sorgen machen.

    Mir wurde schon ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Besitz & Vertrieb angehängt - alles längst verjährt bzw. sowas von lächerlich.

    Dem verantwortlichen Staatsanwalt schicke ich nach Abschluß des Verfahrens eine Klage wegen einer ungerechtfertigen Hausdurchsuchung an den Hals.
    Dazu kommen noch diverse Anzeigen wegen Diebstahls dazu, da ich das Protokoll nicht unterschrieben habe (hatte Nachtschicht).

    Die werden in ihrer Arbeit und meinen Anzeigen ersticken !

    Lass dir bloß nichts gefallen !

    Bei den Kleinen versuchen sie es halt zuerst.

    Grüße

    Matthias

  • Heyho
    Lese gerade, was da am Flughafen vorgefallen ist, und hab da eine Erklärung dafür.
    Das hat nichts mit dem KWS zu tun, sondern mit dem Luftsicherheitsgesetz.
    Paragraph 11, Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes sagt aus, dass das Mitführen und/ oder an sich Tragen (ich weiss nicht wie es grammatisch richtig ist, sorry) von: Stoß-, Hieb- und Schusswaffen, sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs und/ oder Verteidigungszwecken genutzt werden können im Sicherheitsempfindlichen (nicht-allgemein-zugänglichen Bereich) Bereich von Flughäfen verboten ist.
    Finde ich aber trotzdem ein wenig merkwürdig, da du die SSW ja angemeldet hast....

  • und das ganze ja VOR dem sicherheitsempfindlichem bereich vorgefallen ist wie ich das verstanden habe.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    Hab leider keine Rechtsschutzversicherung...

    wer legal eine Waffe besitzt (wenn es auch nur ein Luftdruckgewehr oder eine SSW ist) sollte IMMER auch eine Rechtsschutzversicherung haben

    am besten gleich bei einer Versicherung die nur Rechtsschutzversicherungen anbieten - also darauf spezialisiert sind

    wenn Du das noch unauffällig kundtust (Aufkleber am Auto oder am W-koffer oder auf der Warnweste im Auto...) und dich selber auch gesetzeskonform verhältst triffst Du scheinbar zufällig nur Polizisten die sich auffällig bemühen sich genau ans Gesetz zu halten *gg*

    die Beobachtung gilt erst mal nur für Österreich

  • Ich hab mehrere Polizisten in Bekanntschaft und mache mir regelmäßig einen Spaß daraus,deren Wissen zu testen. Meistens ist es erschreckend,wie wenig die sich in dem Gesetzteswirrwarr auskennen.


    MarkoS.: zu den Beweisen:Hast du Zeugen,die bestätigen können,daßdu den Rucksack verschlossen hattest? Hast du evtl jemanden,der für dich Aussagen kann,daß du vor antritt der Fahrt dich über die Gesetzteslage kundig gemacht hast?Ob sie nun tatsächlich es gesehen haben ist ersteinmal Zweitrangig.Nirgends wird soviel gelogen wie vor Gericht.
    Falls ja würde ich den Dienststellenleiter anrufen und mit ihm sprechen.
    Sicherlich wird jeder Polizist erstmal versuchen,seinen Standpunkt zu sichern,durch irgendwelche "Pseudogesetze",sprich" Das Behältnis wäre nicht verschlossen gewesen usw.


    Schaden: DIr könnte durchaus ein Schaden entstanden sein: Du hast einen Termin wegen der Verspätung verpasst.Du wolltest du SSW verkaufen und der Käufer ist nun abgesprungen usw.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Genau.

    Hast du denn schon Kontakt zum Vorgesetzten aufgenommen?
    Bei Behörden lässt sich vieles so unbürokratisch lösen.
    Die Vorgesetzen wollen auch Ärger vermeiden, der eventuell auf sie zurückfallen könnte und solange du nicht von Ihnen verlangst, dass sie zugeben, dass bei Ihnen mist gebaut wurde gehen viele nach einigem hin und her doch ganz gern Ärger aus dem Weg.

    Leider wissen viele Polizisten über das Waffengesetz sehr wenig bescheid obwohl sie tagtäglich mit so einem Ding, das genau unter dieses fällt, am Gürtel rumlaufen.
    Sie kommen ja eher weniger in Kontrollen. Nur, wenn was passiert sind sie eben selber dran. Aber das kommtja so gut wie nicht vor, da der Durchschnittsbeamte seine Waffe sowieso eigentlich nie im Ernstfall verwendet.

    Hab auch mal mit nem bekannten Polizisten über das Thema gerede.
    Zu meinem Erstaunen sah der dasmitden SSWsganz locker und war auch durchaus korrekt darüber informiert auch wenn er sie wohl eher nicht so richtig als Waffe ansah.
    Irgendwann kamen wir dann auch auf scharfe Waffen.
    Er hat wohl noch an der P1 seine Ausbildung gemacht und auch von einem gerissenen Griffstück erzählt.
    Seitdem hat er sich aber wohl nicht mehr mit seinen Waffen befasst.
    Als ich ihn fragte, welche Waffe er denn momentanhabe (Fangfrage BW, HK P2000) habe meinte er nur, dass er grade nicht genau wisse welche es sei. Er habe siescon lange nicht mehr angekuckt. Er könne mir nur sagen, dass sie schwarz sei.

    Klar muss sich nicht jeder für alles interressieren und ich war auch positiv über die kenntnis der aktuellen Rechtslage überrascht.
    Aber gerade bei so einem heiklen Thema hätte ich mir doch etwas mehr Ahnung gewünscht, besonders, weil er jeden Tag damit rumläuft, was für fast jeden Normalbürger selbst mit hundertmal mehr Anung generell unmöglich ist.
    Hier werden jaschon fürden blosen Besitz strenge Auflagen gestellt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ne es gibt noch keine Neuigkeiten. Ich habe auf Grund einer Bewerbung und Eignungsprüfung die Reise angetreten und diesbezüglich die letzten Tage viel zutun gehabt, weswegen ich mich nicht weiter kümmern konnte.
    Morgen geht es schon wieder zurück und ich überlege mir ob ich dann nochmal persönlich vorbeigehen soll (ist da um 21Uhr überhaupt noch jemand für solche Sachen ansprechbar?).
    Das Problem ist ja wirklich, dass ich keine Zeugen/Beweise hab, dass der Rucksack verschlossen war. Von der Dame am Check-In hab ich keine Daten und bin mir noch nicht mal sicher, ob die überhaupt mitbekommen hat, dass der Rucksack verschlossen war(ich war ja dummerweise so aufgeregt, als mich die Polizei quasi abgeführt hat, dass ich an sowas natürlich nicht gedacht hab...).
    Ich weiß nicht wie ich mich dagegen wehren soll, vielleicht ist es doch das Beste, wenn ich einfach in ein paar Tagen, wenn ich den KWS hab, da nochmal vorbei zu fahren. Laut Auskunft des Polizisten würde ich dann die Waffe zurückbekommen.
    Und in meiner schriftlichen Äußerung zur Sache(da bekomme ich laut Polizei ein Formular zugeschickt) werde ich ja sowieso zur Sache Stellung beziehen.

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    Das Problem ist ja wirklich, dass ich keine Zeugen/Beweise hab

    Ist doch alles lückenlos videoüberwacht - besteh drauf, dass die die Aufzeichnung sicherstellen; bestimmt erkennt man das Schloss irgendwie drauf.
    Auf Flughäfen darf die Bundespolizei bis zu 30 Tage lang speichern; ich gehe zwar jede Wette ein, dass sie das auch bis zur letzten Minute ausreizen, aber vorsorglich würde ich mich sofort darum kümmern.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt