KWS angeblich immer nötig? (SSW am Flughafen)

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.795 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 13:56) ist von Kontrollturm.

  • Hi,
    ich(ohne KWS) hab mich die letzten Stunde versucht durch die Gesetze zu wälzen, kam aber einfach nicht durch.
    Mir wurde heute am Flughafen meine Schreckschusspistole von der Polizei abgenommen und eine Strafanzeige aufgenommen. Die Waffe war bei der Fluggesellschaft korrekt angemeldet, die Dame beim Check-in wollte allerdings noch die Polizei dabei haben um überprüfen zu lassen, ob es wirklich keine echte Waffe ist.
    Nun ja, dann hat mir die Polizei die Waffe abgenommen mit dem Hinweis, dass ich für die Waffe einen KWS brauchen würde. Ich argumentierte, dass ich die Waffe ja nicht führen würde, sondern nur transportieren, aber die Polizisten behaupteten, dass auch der Transport einen KWS benötigen würde.
    Stimmt das so?
    Ich habe extra vor dem Flug recherchiert(vielleicht zu schlecht?) und habe da mehrere Quellen gefunden, die besagen, dass es erlaubt sei eine SSW in einem verschlossenden Behältnis zu transportieren(mein Rucksack, in dem sich der Pistolenkoffer mit der Pistole befand, war mit einem Vorhängeschloss verschlossen).
    Das kann doch nicht sein, dass man für alles einen KWS braucht?
    Der Vorwurf lautet: §52 Abs.3Ziff.2a WaffG "Illegales erwerben, besitzen oder führen einer Schusswaffe".
    Durch die ganze Prozedur hab ich übrigens meinen Flieger verpasst(Gott sei dank war ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft, der laut seiner Aussage selbst SSW-Besitzer ist, kulant und hat mich kostenlos in nen Flug eine Stunde später gebucht. Sonst hätte ich wirklich auf dem Schlauch gestanden.

    Zumindest waren die Polizisten einigermaßen freundlich und haben mir in Aussicht gestellt, die Waffe wieder zubekommen, wenn ich mit KWS vorstellig werde(KWS vor ca. 2 Wochen beantragt).

    2 Mal editiert, zuletzt von MarkoS. (28. November 2008 um 16:11)

  • Also die Pistole war in dem Koffer, der beim Kauf der Waffe schon dabei war.
    Dieser kleine Koffer war wiederum unter meinen ganzen Klamotten in meinem Rucksack, welcher mit einem Vorhängeschloss(an den Reißverschlüssen) verschlossen war.

    edit: Nein, Munition hab ich nicht mitgeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von MarkoS. (28. November 2008 um 16:02)

  • Ei, ei ei.
    Straftat, Glückwunsch.
    Es kommt darauf an, wie Du sie transportiert hast. Wenn sie nicht in einem verschlossenen Behältnis war, führst Du sie.

    Der Polizist hat allerdings Unrecht, denn wer (ordnungsgemäß) transportiert führt nicht und braucht auch keinen KWS.
    Aber seine Meinung ist auch irrelevant, weil die Anzeige nun seinen Weg gehen wird.

    Dennoch drücke ich Dir die Daumen auf einen glimpflichen Ausgang.

    Edit: Dieser Beitrag ist vor dem 2. Beitrag von M. entstanden. Posting hat sich überschnitten.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. November 2008 um 16:05)

  • Hi,

    da hilft (aus erfahrung mit einem Kumpel) nur ein Anwalt!
    Sonst stehst du allein auf weiter Fuhr!

    Richtig Transportiert hast du nur du brauchs jemanden der denen das klar machen kann.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    Also die Pistole war in dem Koffer, der beim Kauf der Waffe schon dabei war.
    Dieser kleine Koffer war wiederum unter meinen ganzen Klamotten in meinem Rucksack, welcher mit einem Vorhängeschloss(an den Reißverschlüssen) verschlossen war.

    edit: Nein, Munition hab ich nicht mitgeführt.


    Dann ist es ganz klar und vollkommen richtig ein Transport. Hoffentlich ist das so auch aufgenommen worden. Dann wird das Verfahren eingestellt werden müssen. Alles andere wäre lächerlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. November 2008 um 16:05)

  • Tjaja, immer erstmal einziehen und nicht existierende Gesetze herbei zitieren.

    TYPISCH deutsche Polizei. :evil:

    Auf die Idee mal die Wache anzufunken/anzurufen und nachzufragen kommt da wohl keiner. :bash:

  • Was mir gerade aber einfällt: Wie ist das mit dem Hausrecht des Flughafenbetreibers? Könnte von der Seite noch Ungemach drohen? Das weiß ich nun auch nicht.

  • Ich musste ja danach noch mit auf die Wache am Flughafen. Wo sich aber alle Polizisten einig waren, dass auch der Transport verboten sei.
    Gespräch auf der Wache:
    "Was hat er denn gemacht?"
    "Schreckschusswaffe dabei gehabt."
    "Na sowas macht man nicht."

    Floppyk: Vom Flugbetreiber (und ich denke somit auch vom Flughafen an sich) war das ja alles kein Problem. Hab da ja vorher angerufen und mich erkundigt, ob es möglich sei ne SSW im Gepäck zu haben.
    Da meinten die, dass das kein Thema wäre, man müsste sie halt nur anmelden(was ich dann ja auch gemacht hab)

    Einmal editiert, zuletzt von MarkoS. (28. November 2008 um 16:09)

  • Hi,

    mein Kumpel hatte mit anderen auf einen einwandfrei befriedetem Besitztum mit noch mehr Besitztum herum mit Paintballknarren Gespielt.

    Ein auf einem weit endfernten Waldweg vorbeikommender Förster rief die Polizei.
    Die kamen und nahmen allen die Waffen ab, wegen nicht erlaubt dort zu Spielen usw..
    Einer seiner Kumpels nahm einen Anwalt und bekam seine Ausrüstung zurück, bei allen anderen wurde diese eingezogen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hat denn jemand irgendwie die Gesetzestext parat, in dem das mit dem verschlossenden Behältnis steht oder so? Das ich dennen auch was vorweisen kann. Ich konnte bisher weder was für meinen Fall negatives noch etwas positives finden.

  • Jupp, das ist doch ganz klar ein Transport und kein Führen. Also auch kein KWS nötig.
    Aber bei der Polizei wundert mich manchmal gar nichts mehr.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • was kann man in so einer situation machen, wenn man auf der wache ist und im recht ist, wenn es so ist wie von marco beschrieben? sowas regt mich innerlich auf, unwissenheit!

    Einmal editiert, zuletzt von nextlevel (28. November 2008 um 16:17)

  • Auf der Wache kannst du sie nur animieren das Gesetztbuch zu lesen.
    Wenn das nichts bringt hilft leider nur hinnehmen und Gegenmaßnahmen von einer Fachkraft einleiten lassen.

    Ist leider so!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Christian
    Auf der Wache kannst du sie nur animieren das Gesetztbuch zu lesen.
    Wenn das nichts bringt .....hilft leider nur hinnehmen und Gegenmaßnahmen von einer Fachkraft einleiten lassen.

    Ist leider so!

    Gruß C.C.

    .... beim rausgehen einfach "ich komme wieder" sagen. ;)

  • ich glaube ich hab jetzt den springenden Punkt gefunden: siehe 2.:

    "(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."

    Auf dem Rückflug werde ich bei der Polizeiwache vorbei gehen und denen die Hölle heiß machen...
    Mir macht nur "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;" sorge...was ist damit gemeint?

    Einmal editiert, zuletzt von MarkoS. (28. November 2008 um 16:28)

  • Hi,

    das heisst das du mit der Waffe nicht einfach so aus Spaß rumlaufen darfst, auch nicht wenn sie im Koffer ist.
    Du brauchst einen Grund für den Transport, bei einer WBK Waffe währe zum Schiessstand fahren einer.

    Gruß C.C.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Moin Moin

    Ich hatte vor einiger Zeit auch mal Ärger mit den Grünen wegen meines Katanas auf dem Beifahrersitz.
    Das Problem liegt darin, dass es Definitionssache der einzelnen Bundesländer ist.
    Der Bund hat den schwarzen Peter weitergeschoben.
    Also wende dich an dein Ordnungsamt und bitte um eine Definition eines „verschlossenen Behältnisses“ laut Waffengesetz.
    Dann gibt es einen Brief von denen samt Stempel. Damit hast du eine Grundlage mit der du zur Polizei gehen kannst.
    Denn laut meinem Brief vom Ordnungsamt hast du die Vorraussetzungen für einen Transport voll erfüllt.

    Mit der Änderung des Waffengesetzes per 01.04.08 hat der Gesetzgeber die Begriffe
    „schussbereit“ und „zugriffsbereit“ definiert:
    „... ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht
    werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen
    Behältnis mitgeführt wird.“
    (§ 12 Abs. 3 WaffG)

    Wenn die andere Meinung sind, kann sich die Polizei mit dem Amt prügeln.
    Nebenbei würde ich noch fallen lassen das du noch jemandem die Kosten für den ausgefallen Flug aufs Auge drücken wirst wenn das so weitergeht...
    Könnte deine Rechtsschutz endlich mal was für dich tun.
    Quittung für die Waffe hast du dir hoffentlich geben lassen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hedgehog

    PS:
    Hier steht sonst auch noch viel:
    http://www.kaehny.de/munition.htm