Hi,
ich(ohne KWS) hab mich die letzten Stunde versucht durch die Gesetze zu wälzen, kam aber einfach nicht durch.
Mir wurde heute am Flughafen meine Schreckschusspistole von der Polizei abgenommen und eine Strafanzeige aufgenommen. Die Waffe war bei der Fluggesellschaft korrekt angemeldet, die Dame beim Check-in wollte allerdings noch die Polizei dabei haben um überprüfen zu lassen, ob es wirklich keine echte Waffe ist.
Nun ja, dann hat mir die Polizei die Waffe abgenommen mit dem Hinweis, dass ich für die Waffe einen KWS brauchen würde. Ich argumentierte, dass ich die Waffe ja nicht führen würde, sondern nur transportieren, aber die Polizisten behaupteten, dass auch der Transport einen KWS benötigen würde.
Stimmt das so?
Ich habe extra vor dem Flug recherchiert(vielleicht zu schlecht?) und habe da mehrere Quellen gefunden, die besagen, dass es erlaubt sei eine SSW in einem verschlossenden Behältnis zu transportieren(mein Rucksack, in dem sich der Pistolenkoffer mit der Pistole befand, war mit einem Vorhängeschloss verschlossen).
Das kann doch nicht sein, dass man für alles einen KWS braucht?
Der Vorwurf lautet: §52 Abs.3Ziff.2a WaffG "Illegales erwerben, besitzen oder führen einer Schusswaffe".
Durch die ganze Prozedur hab ich übrigens meinen Flieger verpasst(Gott sei dank war ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft, der laut seiner Aussage selbst SSW-Besitzer ist, kulant und hat mich kostenlos in nen Flug eine Stunde später gebucht. Sonst hätte ich wirklich auf dem Schlauch gestanden.
Zumindest waren die Polizisten einigermaßen freundlich und haben mir in Aussicht gestellt, die Waffe wieder zubekommen, wenn ich mit KWS vorstellig werde(KWS vor ca. 2 Wochen beantragt).