KWS angeblich immer nötig? (SSW am Flughafen)

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.787 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 13:56) ist von Kontrollturm.

  • verschlossen bedeutet imho dass es mit einem vorhängeschloss versehen sein muss. mit schlüssel oder zahlencode, welcher art und größe oder sonstwas für ein schloss, dazu sagt das gesetz nichts.

    für beförderungsdienste wie auch für den transport der waffe vom kauf direkt nach hause gelten imho sonderregelungen...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Hey die Post & Co muß gar nichts Verschließen, das ist eine Sonder Regelung ! Ob dann eine Waffe dann Verschlossen sein muß( mit Vorhänge Schloß) ist die frage ? Da Verschlossen nicht unbedinkt auf ein Vorhänge Schloß zurück zu führen ist, im Gesetz steht auch nicht das es mit einem Vorhängeschloß versehen sein muß !
    Ich denke mal verschlossen soll einfach nur heißen, das es nicht zugriffsbereit ist !
    Ansonsten nehme ich mir einen Holster, packe die Geladene Waffe rein und mache ein Vorhängeschloß ran!
    zudem hat bisher noch nicht ein Waffenladen darauf hingewiesen, sondern das der Transport immer noch frei ab 18 Jahren ist! (ohne Einschränkungen)!
    Zudem kam ich auch erst mit der Polizei in Kontakt, wo meine SSW im Rucksack war( ohne Schloß) und niemand mich nach einen KWS oder einem Vorhängeschloß gefragt hat !

    Aber mal abwarten was noch in Zukunft kommt !

    MFG
    Cannyblue

  • ;D Komplette Verwirrung mal wieder..!

    Verschlossen heißt nicht "nicht zugriffsbereit" - sondern mehr, dass ein SCHLOSS überwunden werden muss, um Zugriff zu erlangen. Welche Art Schloss, ist wie katha bereits schrieb unwichtig. @Cannyblue: Der Vergleich mit dem verschlossenen Holster/geladen hinkt, da an anderer Stelle im Gesetz vorgeschrieben ist, dass die Waffe getrennt von der Munni verwahrt werden muss.

    Naja, dass die Mühlen der Behörden langsam mahlen, ist ja bekannt, allerdings wäre es schon interessant zu wissen, was der Threadstarter nun weiter unternommen hat - oder ist er bereits in U-Haft :confused2: ...

    MfG, Mike.

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Sorry, aber das ist schlichtweg falsch.

    Ich hab 3 Jahre in ner Kanzlei gearbeitet, so nen Bogen kann jeder halbwegs intelligente ausfüllen, ohne sich selbst zu belasten.

    Meine Erfahrungen sind anders. Das ich nach dem entgegenkommenden Verkehr "Geschaut" habe statt den Verkehr "Beobachtet" zu haben hat mich schon mal reichlich Geld gekostet.

    Nach meiner Erfahrung sind die verwendeten Floskeln vor Gericht 100x wichtiger als der Sachverhalt an sich. Gesunder Menschenverstand ist da eher kontraproduktiv, da beim gegenüber nur selten zu finden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Gesunder Menschenverstand ist da eher kontraproduktiv, da beim gegenüber nur selten zu finden.

    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

  • mein Antrag auf kleinen Waffenschein geht jetzt in die 11. Woche und die Frau am Telefon meinte nur, da fehlt noch ein Rücklauf oder so etwas in der Art -.-
    Dann darf ich mir doch wohl hoffentlich nicht von einem Polizisten sagen lassen an Silvester ich brauch auf meinem Grundstück nen KWS :crazy3:

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!