Beiträge von MarkoS.

    Ich hab niemals gesagt, dass ich das im Sande verlaufen lassen werde. Nur werde ich mir erstmal keinen Anwalt einschalten, weil das wieder nur zusätzliche Kosten sind.
    Ich habe immer noch die Hoffnung, dass die Sache nach meiner schriftlichen Stellungnahme, die ich morgen rausschicken werde, erledigt.
    Ansonsten werde ich nen Anwalt einschalten und die nächsten Jahre Nudeln mit Ketchup essen ;)

    das Problem ist einfach, dass alleine die Erstberatung vom Anwalt schon fast mehr kostet als die Waffe.
    Einen Fachanwalt in meiner Nähe habe ich nicht gefunden. So müsste ich auch noch Fahrkosten zusätzlich zahlen.
    Das sind Gründe warum ich es erstmal (solange kein Strafbefehl oder Anklageerhebung ins Haus flattern) auf einen Anwalt verzichten muss.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle

    Den Anwalt würde ich auch wählen, wenn die Sache fallengelassen, aber die Waffe einbehalten wird.
    Es gibt leider einige Cops, welche die Meinung vertreten: erst einmal beschlagnahmen - soll doch jemand klagen/ sein Recht mit dem Anwalt durchsetzen.

    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber Dich auch nicht mit der Illusion zurücklassen, das ließe sich zwischen Tür und Angel klären.

    VIEL GLÜCK!


    Danke. Ja, das werde ich auch tun.
    Es wird sich zeigen, ob der betreffende Beamte Wort hält und mir die Pistole aushändigt, wenn ich einen KWS nachzeige (klang aber eher irgendwie unlogisch).
    Ich befürchte allerdings nicht..

    das sehe ich ähnlich wie FloppyK.
    Ich werde jetzt im Anhörungsbogen genau den Sachverhalt nochmal darlegen und auf die entsprechenden Gesetze hinweisen.
    Ein Anwalt wäre zu teuer für mich, da ist mein Glaube an den Rechtsstaat im Moment noch zu groß. Falls tatsächlich Anklage erhoben wird, werde ich mir wohl einen suchen.

    Ne es gibt noch keine Neuigkeiten. Ich habe auf Grund einer Bewerbung und Eignungsprüfung die Reise angetreten und diesbezüglich die letzten Tage viel zutun gehabt, weswegen ich mich nicht weiter kümmern konnte.
    Morgen geht es schon wieder zurück und ich überlege mir ob ich dann nochmal persönlich vorbeigehen soll (ist da um 21Uhr überhaupt noch jemand für solche Sachen ansprechbar?).
    Das Problem ist ja wirklich, dass ich keine Zeugen/Beweise hab, dass der Rucksack verschlossen war. Von der Dame am Check-In hab ich keine Daten und bin mir noch nicht mal sicher, ob die überhaupt mitbekommen hat, dass der Rucksack verschlossen war(ich war ja dummerweise so aufgeregt, als mich die Polizei quasi abgeführt hat, dass ich an sowas natürlich nicht gedacht hab...).
    Ich weiß nicht wie ich mich dagegen wehren soll, vielleicht ist es doch das Beste, wenn ich einfach in ein paar Tagen, wenn ich den KWS hab, da nochmal vorbei zu fahren. Laut Auskunft des Polizisten würde ich dann die Waffe zurückbekommen.
    Und in meiner schriftlichen Äußerung zur Sache(da bekomme ich laut Polizei ein Formular zugeschickt) werde ich ja sowieso zur Sache Stellung beziehen.

    Hab leider keine Rechtsschutzversicherung...
    Das Problem sind die Beweise, im Endeffekt kann ich gar nichts beweisen.
    Wenn ich jetzt rechtlich gegen die Polizisten vorzugehen, dann werden die sicher behaupten(wenn sie dann inzwischen Kenntnis von der Rechtslage haben ), dass der Rucksack nicht verschlossen war.
    Ich hätte anders reagieren sollen, aber ich war in der Situation einfach total unvorbereitet, total verwirrt und hatte Angst meinen Flieger zu verpassen.

    Wenn ich meine Waffe wiederkriege ist ja eigentlich kein Schaden entstanden, die Fluggesellschaft hat ja aus Kulanz mir den nächsten Flug gegeben.

    Ich hab Angst, dass wenn ich jetzt Stress mache, dass dann meine Waffe für immer eingezogen bleibt.

    Natürlich nicht im Handgepäck.
    Ich hab den Koffer als Reisegepäck aufgegeben und nur mein Notebook als Handgepäck genommen.
    Wie bereits gesagt, beim Check-In hat die Dame in den Daten gesehen, dass ich die Schreckschusswaffe für Flug angemeldet hab und hat dann die Cops gerufen, damit die sich davon vergewissern dass es wirklich nur ne Schreckschusswaffe ist. Ich nehme mal an, dass das auch die normale Vorgehensweise für den Transport von Waffen im Reisegepäck ist.

    dass der Rucksack verschlossen war, hat die ja nicht interessiert.
    Ich wusste auch nicht, wie man das zu Protokoll geben kann, ich hab sie aber drauf hingewiesen. Worauf der Polizist ja nur entgegenete dass das egal wäre? Man dürfe die Waffe ohne KWS nur auf Privatgrundstück mit sich tragen.

    Ich hab ein Protokoll (Teil B) bekommen, wo drauf steht, dass die Waffe in gewahrsam genommen wurde.
    Namen der Polizisten und Vorgangsnummer hab ich auch.

    Ich danke euch allen für eure Antworten und eure Unterstützung! Hilft einem echt weiter, wenn man weiß dass man nicht alleine ist. Kam mir ganz schön blöd auf dem Flughafen vor.

    ich glaube ich hab jetzt den springenden Punkt gefunden: siehe 2.:

    "(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."

    Auf dem Rückflug werde ich bei der Polizeiwache vorbei gehen und denen die Hölle heiß machen...
    Mir macht nur "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;" sorge...was ist damit gemeint?

    Ich musste ja danach noch mit auf die Wache am Flughafen. Wo sich aber alle Polizisten einig waren, dass auch der Transport verboten sei.
    Gespräch auf der Wache:
    "Was hat er denn gemacht?"
    "Schreckschusswaffe dabei gehabt."
    "Na sowas macht man nicht."

    Floppyk: Vom Flugbetreiber (und ich denke somit auch vom Flughafen an sich) war das ja alles kein Problem. Hab da ja vorher angerufen und mich erkundigt, ob es möglich sei ne SSW im Gepäck zu haben.
    Da meinten die, dass das kein Thema wäre, man müsste sie halt nur anmelden(was ich dann ja auch gemacht hab)

    Hi,
    ich(ohne KWS) hab mich die letzten Stunde versucht durch die Gesetze zu wälzen, kam aber einfach nicht durch.
    Mir wurde heute am Flughafen meine Schreckschusspistole von der Polizei abgenommen und eine Strafanzeige aufgenommen. Die Waffe war bei der Fluggesellschaft korrekt angemeldet, die Dame beim Check-in wollte allerdings noch die Polizei dabei haben um überprüfen zu lassen, ob es wirklich keine echte Waffe ist.
    Nun ja, dann hat mir die Polizei die Waffe abgenommen mit dem Hinweis, dass ich für die Waffe einen KWS brauchen würde. Ich argumentierte, dass ich die Waffe ja nicht führen würde, sondern nur transportieren, aber die Polizisten behaupteten, dass auch der Transport einen KWS benötigen würde.
    Stimmt das so?
    Ich habe extra vor dem Flug recherchiert(vielleicht zu schlecht?) und habe da mehrere Quellen gefunden, die besagen, dass es erlaubt sei eine SSW in einem verschlossenden Behältnis zu transportieren(mein Rucksack, in dem sich der Pistolenkoffer mit der Pistole befand, war mit einem Vorhängeschloss verschlossen).
    Das kann doch nicht sein, dass man für alles einen KWS braucht?
    Der Vorwurf lautet: §52 Abs.3Ziff.2a WaffG "Illegales erwerben, besitzen oder führen einer Schusswaffe".
    Durch die ganze Prozedur hab ich übrigens meinen Flieger verpasst(Gott sei dank war ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft, der laut seiner Aussage selbst SSW-Besitzer ist, kulant und hat mich kostenlos in nen Flug eine Stunde später gebucht. Sonst hätte ich wirklich auf dem Schlauch gestanden.

    Zumindest waren die Polizisten einigermaßen freundlich und haben mir in Aussicht gestellt, die Waffe wieder zubekommen, wenn ich mit KWS vorstellig werde(KWS vor ca. 2 Wochen beantragt).