legaler Knalleffekt für Schiffsmodell

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 10.412 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2008 um 21:50) ist von crassmike.

  • Bei eGun gibt es doch recht häufig diese "Selbstschußaparate zur Revierabsicherung", "Wühlmausmörder" etc ... Das sind ja auch "selbstgebastelte" Zünd- bzw Abschlagsvorrichtungen für (meist) 9mm-Kartuschen.

    Wenn die Dinger natürlich auch illegal sind (allerdings dürften die dann bei Egun ja gar nicht verkauft werden!) hätte man ein Problem - sind die Dinger legal, dann sollte prinzipiell ein KWS doch den "Betrieb" eines solchen Schreckschußaparates legalisieren, oder?!

    eGunID=goose969

  • Die Dinger sind doch nicht selber gebaut! Die sind von Kieferle!

    für das führen ist der KWS richtig, jedoch erlaubt der KWS NICHT das schießen in der Öffentlichkeit damit!!!

    Das Schießen ist immerhin eine Ordungswiedrigkeit.


    Aber zum Thema Kieferle!
    hab selber ein Kieferle in 9mmR, um das ding etwas leiser zu bekommen hab ich eine verschossene 9mmR Patrone genommen, das Zündhütchen rausgedrückt, das Loch für das Zündhütchen etwas ausgebohrt und schon kann man immer schnell und einfach ein "Small Pistol" Zündhütchen einlegen.

    Sinn der Sache: Leiser und Billiger!

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Bierbauch_Baer (20. Oktober 2008 um 19:50)

  • Man Leute,die Gesetzeslage ist doch eindeutig :

    Ob pyrotechnisch oder Schreckschuß,ausserhalb befriedeten Grundstück ist deren Benutzung verboten.
    Mal eben auf dem Dorfweiher mit der Korvette ein paar Raketensalven abfeuern,oder in 6mm k die Kanone "zucken" lassen ist einfach nicht drin,weil verboten !
    Auf großen Ewents,wie Modellbau Messe oder Treffen,haben die Vernstalter das Hausrecht und von der Behörde eine Ausnahmegenemigung für solche Vorführungen.Im Panzermuseum in Munster haben wir jedes Jahr zu Pfingsten "knall-bumm".Natürlich mit behördliche Erlaubnis :))
    Ich habe einige Modellbau Bücher in denen verschiedene Varianten beschrieben werden : von Heulern und Pfeifern,bis hin zu 9mmK mit einen Revolver die Ferngesteuert losgelassen werden können.........aber die sind aus den 80 ziger Jahren..
    Heutzutage braucht man doch nur auf einer Wiese laut "BUMM" rufen,und ein Gutmensch wählt sofort 110 :new16:


    Gruß,Udo :(

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Ähm, so eindeutig ist die Gesetzeslage nun wirklich nicht.
    z.B. diese "Selbstschussgeräte" sind keine Waffen in Sinne des WaffG sondern Schussapparate nach § 7 BeschG.
    Wenn es Waffen wären dürfte man sie auch nicht mit dem KWS führen da diese Geräte keine PtB Nummer im Kreis sondern im Quadrat tragen.

    Aber dieses Thema hatten wir ja schon mal.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von helge2

    Unabhänig davon ob so etwas Legal wäre-keine Ahnung,aber ein Silvester China-Böller in einem Modell-Kanonenrohr eines RC-Modellschiffes zu zünden-ich weiß nicht.
    Wahrscheinlich würde es das gesamte Geschützmodell zerlegen.

    nur meine Meinung.

    Helge2.

    Es gibt ja auch kleine Böller ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Interloper
    Meine Idee wär etwas aus den Firecaps zu machen.

    Zumindest fallen die in Verbindung mit den Firecap-Waffen nicht unter das Waffengesetz.
    Ich meine die Ladung spielt da eine große Rolle....


    Ich denke, da die Anschaffung solcher Firecaps keine preiswerte Sache ist, das die Idee von Ulli mit richtigen Zündhütchen wesentlich besser und auch nicht so kostenintensiv und dazu noch wesentlich leichter zu realisieren ist ;)

    CO2air.de :huldige:

  • Wie heist es in der Werbung von GMX :

    "Die Gedanken sind frei...."...aber lasst Euch bei deren Ausführung nicht erwischen :crazy2:

    Gruß,Udo

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • An Zündhütchen habe ich auch schon gedacht, aber sind doch auch erst "frei ab 18".
    Die Frage ist nur ob man selbst eine Vorrichtung zum Zünden bauen und vor allem diese dann auch in der Öffentlichkeit benutzen darf?

    Ich habe als "Beigabe" einer Auktion noch ein paar Zündhütchen hier liegen und wollte die schon immer irgendwie verbraten. Hatte aber immer Bedenken mit der "legalität", denn im Heimlichen irgendwas basteln ist dann doch nicht so toll...

  • Hallo!

    Ich beschäftige mich auch schon länger mit Modellbau und seit Neuem auch mit RC-Panzermodellen im Speziellen.

    Um eine realistische Schussimulation (auf befriedetem Grund) erreichen zu können, habe ich in DE bisher nur wenige Möglichkeiten gefunden:

    1. Elektrozünder mit BAM-Zulassung
    Bekommt man in jedem Pyrotechnikershop ab 18 Jahren, lässt sich zum Zünden von diversen Effekten (wahrscheinlich auch 15mm-Pyros) benutzen oder einfach auch zur Simulation einer kleinen Explosion mit einer üblichen 6V-Batterie betreiben.
    Nachteil: Da nur einmal benutzbar, mit ca. 1€ / Stück ein ziemlich teurer Spaß.

    2. Gas/Luftdrucksysteme mit Staub
    Nach dem Prinzip der druckluftbetriebenen Farb-Sprühpistole kann ein Pulver wie Mehl mit einem Druckluftstoß einen ansehnlichen Mündungsrauch erzeugen.
    Allerdings sind Staubexplosionszünder seit der letzten Gesetzesänderung verboten, das schließt auch Lycopulver mit ein. Mit Flamme und Knall wird das also nichts, ist aber ansonsten mit normalen Mitteln ebenfalls recht einfach zu bauen. Und man darf es in der Öffentlichkeit benutzen.


    So und non komme ich zu 3. und damit in den Bereich meiner theoretischen Überlegungen, da so etwas rechtlich unsicher und bisher nur wenig umgesetzt wurde. Wie schon erwähnt gibt es im Modellbau ein paar Leute, die sich illegalerweise Schussapparate für 9mmPA und Konsorten bauen, alledings muss es doch auch anders (und legal) gehen...

    Ich habe mir da überlegt, eine 6mm Flobert SSW mittels des Abschussbechers im Modell zu befestigen. Ein zusätzlicher Gaslauf für das Modellgeschütz müsste nur in den Abschussbecher eingepasst und befestigt werden (ohne die Waffe oder den Becher zu verändern).
    Wegen der fehlenden Treibladung der Floberts sind also auch evtl. Gasläufe nicht beschusspflichtig und solange man den Durchmesser des Dekolaufs größer als den des Waffenlaufs hält, sollte auch eine Energieabgabe höher als 7,5J vermieden werden. (Wird allerdings - aus welchem Grund auch immer - eine Überschreitung nachgewiesen, steht man wieder illegal da!)

    Das sehe ich als die einzige Möglichkeit, Vorrichtungen zum Verschießen von normalen Platzpatronen unter größtmöglicher Beachtung der Gesetze in Modelle einzubauen. (Zündhütchen als Einzellader mal ausgenommen...)

    Wegen Anscheinswaffenparagraf und Fernsteuerung würde ich mir da am wenigsten Gedanken machen. Wäre eine Fernsteuerung verboten wäre ja selbst die Fernauslösung einer im Schraubstock eingespannten Waffe z. B. mit einem Seil verboten, wie sie von versch. Behörden und Waffenherstellern in der Materialprüfung verwendet wird.

    MfG, Mike.

    3 Mal editiert, zuletzt von crassmike (21. November 2008 um 01:45)

  • Zitat

    1. Elektrozünder mit BAM-Zulassung
    Bekommt man in jedem Pyrotechnikershop ab 18 Jahren, lässt sich zum Zünden von diversen Effekten (wahrscheinlich auch 15mm-Pyros) benutzen oder einfach auch zur Simulation einer kleinen Explosion...


    Das sagt plopp und gibt eine minimale Rauchwolke und ist dazu effektloser als jeder Pfennigschwaermer. Nebenbei bemerkt ist das einzelne Abbrennen eines pyrotechnischen Zuenders auch keine bestimmungsgemaesse Verwendung gemaess der Bam T1 Zulassung.

    Wuerde immer noch 209er Schrotzuendhuetchen empfehlen..... das knallt wenigstens merklich und wenn man geschickt ist sogar mehrmals.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    Schrotzuendhuetchen

    ...und du meinst, sowas wäre legal? dann wäre man ja schon prinzipiell wieder fast beim verschießen von kartuschenmunition und ich denke, dass das abfeuern von schrotzündern euren witzparagraphen bezüglich der bestimmungsgemäßen verwendung nicht entspricht..
    außerdem braucht man schon eine gewisse menge an kinetischer energie die zu zünden, da reicht kein kleines federchen.. ergo die geschichte wird riesig und sieht net mehr nach nachbau originaler gegenstände aus sondern eher nach wunschkonzert..

    meine meinung dazu: das gesetz ist für diejenigen, die kartuschenmunition für diesen zweck verwenden wollen, einfach zu eng gestrickt.
    lösung: wie schon gesagt wurde die elektrische variante mit soundeffekt, dann die variante mit den knallhütchen für die karnavalpistölchen (welche ja kein PTB haben und meines wissens nach die munition auch verschossen werden kann wie man will) oder ebend der nicht ganz legale weg indem man handelsübliche kartuschen nutzt, was jedoch gewisse konsequenzen mit sich zieht wenn mand abei erwischt wird. da ist man dann leider schnell wegen verstoß gegen das WaffG dran, obwohl man nur ein paar schöne effekte fürn modellheli haben wollte...

    naja, no politics, no cry :ritter:

  • ich hab den thread jetzt nur überflogen, aber dass geräusche vom band ohne rauchwolke nichts hermachen ist klar...

    dass alles, wasknallt und raucht in ausreichendem maße der gesetzgebung zum opfer gefallen ist wohl ebenso.

    aber wie wärs mit folgender konstruktion:

    das geräusch kommt vom band, da gibt es inzwischen auch einiges was auf ein modellschiff passt und ausreichende qualität hat.
    und die rauchwolke kommt per pressluft: asche, pfeffer, kohlestaub, was auch immer. einfach das rohr unten an eine kleine pressluftflasche anschließen, eine kleine düse sorgt für ausreichend druck, und ein wenig staub ins rohr.

    kommt das geräusch vom band, wird die düse kurz geöffnet, es entsteht eine kleine staubwolke vorm rohr, die durchaus als qualm durchgeht. und wenn ihr 100% sicher gehen wollt, macht am rohrende noch ein gitter oder eine querstrebe vors rohr, dass damit definitiv kein festes geschoss mehr verschossen werden kann. den staub wird das nicht stören.

    um verschiedene staubarten zu testen, kann man einfach einen strohalm nehmen, ein wenig staub rein, und kurz und kräftig pusten.


    für n heli wahrscheinlich zu groß das ganze... aber bei nem schiff sollte das kein problem sein. evt. passt da ans rohr sogar noch ein kleiner schlauch, durch den staub nachrieseln kann ins rohr, sodass nachgeladen wird ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Was wäre wenn man diese Rohre durch Stahl ersetzt, hinten einen Glühdraht zur zündung rein und dann mit Schwarzpulver stopft?
    Das würde auch das Mündungsfeuer simulieren...
    Dafür brauchst du in der Bananenrepublik vermutlich einen "Böllerschein" oder sowas, es gibt ja SP-Vorderladerböller...

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

    Einmal editiert, zuletzt von Der Papst (29. November 2008 um 14:16)

  • Zumindest braucht man für SP eine Sprengstoffrechtliche Erlaubnis, d. h. man muss z. B. Wiederlader sein mit absolviertem Kurs etc...

    Bzgl. Lycomörsern aus dem SFX-Bereich wird hier sogar bezüglich dem CO2Air-Gesetzesbereich philosophiert - aber ohne Garantie und Gewährleistung ;) :
    http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=228299&postcount=13

    Zitat

    1) Ein Lycomörser ist kein Gegenstand, der (nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) "seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" und fällt damit auch nicht unter Punkt 1.3 (der Anlage 2, Abschnitt 2, verbotene Waffen, Punkt 1.3.4 ).

    Das VFX-Forum hat allerdings anscheinend diese Richtlinie ausfindig machen können:
    http://www.vfx-forum.de/viewtopic.php?p=176872#176872

    Zitat

    Das BKA hat klar gestellt... ... auch Lycomörser (druckluft- oder pyrotechnisch betrieben) sind illegal, wenn man nicht Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprengG, einer Befähigung nach §20 oder §27 SprengG ist...!!!

    :bash: :bash: DANKE Regierung für dieses übersichtliche und eindeutig zu verstehende Waffengesetz!!

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (29. November 2008 um 15:48)

  • Zitat

    Originally posted by Der Papst
    Was wäre wenn man diese Rohre durch Stahl ersetzt, hinten einen Glühdraht zur zündung rein und dann mit Schwarzpulver stopft?
    Das würde auch das Mündungsfeuer simulieren...
    Dafür brauchst du in der Bananenrepublik vermutlich einen "Böllerschein" oder sowas, es gibt ja SP-Vorderladerböller...

    Oder umgeht den ganzen Bloedsinn und nehmt Schwarzpulver aus Sylvesterkrachern.
    Ist zwar nicht so potent wie das gute Schweizer-Schwarzpulver, aber immernoch ein sehenwerter Effekt....

    kim