legaler Knalleffekt für Schiffsmodell

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 10.414 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2008 um 21:50) ist von crassmike.

  • Offensichtlich den Themenstarter, sonst hätte er nicht nach einem legalen Knalleffekt gefragt.
    Und damit wird er nicht ganz alleine sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kennt jemand noch diese 100 Schuss Bänder aus den knallpistolen.
    Mit denen sollte sich doc was machen lassen.
    Für einen lauteren Knall könnte man die ja etwas zusammenfalten so, dass z.B. zwei Blättchen aufeinanderliegen.
    Vorausgesetzt, dass das nicht auch verboten ist.
    Ansonsten könnte man auch Knallerbsnen in den Lauf stopfen und diese mittels eines Drahtes entzünden.
    Bin mir aber auch da mit der Rechtslage alles Andere als sicher.
    Als letzte Alternative blieben noch diese jugenfreien Türkracher.
    Die haben vorne und hinten ne Schnur.
    Wenn man zieht entsteht Wärme und die Diner platzen recht ansehnlich.
    Sind eigentlich wie Miniböller. Ca. 3mm dick und 4 cm lang.
    Über dieRechtlichekonfirmität müssten sich aber auch hier wieder andere Gedanken machen.
    Hier kenne ich mich leider nicht aus.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Na ja, wie schon beschrieben, ich würde Zündhütchen nehmen. Knallt recht laut, gibt einen gut 20 cm langen Blitz, ist frei ab 18 zu kaufen, und solange ich keinen "Lauf" verwende, durch den ich ein Geshoß treiben kann, ist das auch keine Waffe im Sinne WaffG in Deutschland.

  • Naja, eine 6mm Flobert Knall ist ja auch nur ein Zündhütchen im Prinzip... da würde ich ehrlich gesagt einen _wirklich_ Fachkundigen befragen, und seis nur damit du nachher sagen kannst: " 'Schuldigung herr Wachtmeister, mein Büchsenmacher meinte das passt. Können wirs nicht bei einer Verwarnung belassen?"

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Ist auch wieder verboten. Schwarzpulver darf nur IN den Böllern besessen werden. Nimmt man es raus ist man pöhse.

    Hurra Deutschland. :new11:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Eine 6mm Flobert ist eine (Platz) Patrone, ein Zündhütchen .... ist ein Zündhütchen. Genauso wie ein Geschoß keine Mun im Sinne Waffengesetz ist. Und enthält kein bisschen Schwarzpulver .... und das Zünden / das Lager für das ZH läßt sich leichter realisieren als bei einem Randzünder. Bei wenig Raum könnte man aus einer Wäschklammerfeder und einem Servo den kompletten Schlagmechanismus bauen. Juristisch sehe ich eher Probleme bei der Möglichkeit, ein Geschoß vorzuladen - bei einer Kanone im Schiffsmodell ist für Laufsperren etc, wenig Platz :crazy2:

  • Was spricht gegen die sogenannten Pfennigbomben?
    Früher haben wir 1Pfennigstücke mit einem kompletten, längs geknickten 100er-Käppsele-Band (mir fällt grad kein anderer Name ein, diese Papierrollen für Kinderknallpistolen eben) umwickelt, Tesafilm drumrum und dann das Ganze auf die Straße gepfeffert. Das gab immer einen ganz ordentlichen Knall, wahrscheinlich sogar mit einer Schreckschuss vergleichbar.
    Mit einem ordentlich vorgespanntem Hahn dürfte etwas ähnliches doch auch realisierbar sein...

    Ich habe mit einem Freund auch mal eine Weile mit Rauchpulver experimentiert (frei ab 18, Modellbaugeschäft), das Zeugs geht ziemlich gut ab. Damit ließe sich die Rauchwolke vllt etwas verstärken. Man müsste dafür halt 3-4 Sekunden vor dem eigentlichem Schuss das Pulver im Rohr zünden...


    Gruß hounter

    2 Mal editiert, zuletzt von hounter (4. Dezember 2008 um 20:10)

  • Zitat

    Originally posted by hounter
    Was spricht gegen die sogenannten Pfennigbomben?
    .
    .
    .
    Ich habe mit einem Freund auch mal eine Weile mit Rauchpulver experimentiert (frei ab 18, Modellbaugeschäft).

    1) Pfennig..... sind eine nicht bestimmungsgemaesse Verwendung pyrotechnischer Artikel. Damit ist diese Bastelarbeit ploetzlich ein nicht-zugelassener Feuerwerkskoerper und schlagartig illegal.

    2) Rauchpulver und alle anderen losen Saetze duerfen nicht mehr als Klasse T1 verkauft werden sondern fallen nun auch unter Profifeuerwerk.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Man muss das ganze ja nicht unbedingt um ein Pfennigstück (bzw. Cent) wickeln. Ich wollte damit nur sagen, das man mit übereinandergeschichteten Lagen dieser Papierkapseln auch ordentliche Effekte erzielen kann. Der Schlagbolzen soll dann eben nicht nur eine, sondern gleich 10 oder 20 solcher Kapseln zum platzen bringen. Also nix zum werfen o.ä., wäre das dann in Ordnung?

    Dass Rauchpulver inzwischen nicht mehr frei ist wusste ich nicht, vor 5 Jahren war es das noch.
    Gilt das auch für diese Rauchtabletten?
    Ein bisschen Rauchen diese Plättchen zumindest auch, müsste man eben mal ausprobieren...

    Gruß

  • Zitat

    Original von F600
    2) Rauchpulver und alle anderen losen Saetze duerfen nicht mehr als Klasse T1 verkauft werden sondern fallen nun auch unter Profifeuerwerk.

    Nein, soweit ich weiß ist das noch ab 18!! ;)
    (Sonst wäre meine Bestellung ja schlagartig illegal gewesen :P)
    Hast du ne Quelle?

  • Zitat

    Nein, soweit ich weiß ist das noch ab 18!! ;)
    (Sonst wäre meine Bestellung ja schlagartig illegal gewesen :P)
    Hast du ne Quelle?


    Schau mal im Feuerwerk-Forum, außerdem bei kommerziellen Anbietern im Internet ist loses Rauchpulver nicht mehr frei zu haben, weil die BAM-Zulassung per Gesetz entzogen wurde. Die Chemikalienverordnung der EU machts möglich. Es gibt das Zeug nur noch als "Rauchwurst" im Plastikschlauch zu kaufen.

    MfG, Mike.