Aktuell (!) umgebaute "ehemals Scharfe" zu Schreckschusswaffen - Rechtslage nach EU Veordnung?!?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 3.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2024 um 22:53) ist von Airgunshooter.

  • Hallo zusammen.

    Auf Egun bin ich jetzt schon mehrmals über einen - ich glaube Ungarn - gestoßen, die umgebaute ehemals "scharfe" Waffen in 9mm PA anbietet. Auf dem Lauf zu sehen war bei zumindest einer ein Beschusszeichen und - wenn ich mich nicht täusche - ein aktuelles EU-Prüfzeichen.

    Auch wenn es noch keine Rechtssicherheit gibt: So langsam kristalisiert sich ja die Meinung aus, dass das entsprechende EU-Prüfzeichen ausreichend sein "könnten". Entsprechende Waffen gibt es ja bei Egun teilweise schon zum Kauf..

    Wie sieht es aber denn dann damit aus, wenn die Ursprungswaffe mal eine "scharfe" war?

    Bei LEP war es ja so, dass die nach einer Novelle den Ursprungswaffen teilweise gleichgestellt waren. Hier reden wir nun aber von Schreckschusswaffen. Völlig anderes Thema. Das dürfte doch aktuell vermutlich kein deutscher Amtsschimmel auf dem Schirm haben...oder?

    Mir geht es hier nicht um verbindliche Antworten. Ich wollte einfach nur das Thema "Umgebaute ehemals scharfe Waffen mit EU-Schreckschuss-Abnahme" zum besprechen in den Raum werfen. 8o

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Knallebum 7. Mai 2024 um 15:03

    Hat den Titel des Themas von „Umgebaute "ehemals Scharfe" zu Schreckschusswaffen“ zu „Aktuell (!) umgebaute "ehemals Scharfe" zu Schreckschusswaffen - Rechtslage nach EU Veordnung?!?“ geändert.
  • Nun ja. Im Gesetz steht:

    "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

    War die Waffe erlaubnispflichtig im Originalzustand? Ja. Ist eine SRS-Waffe erlaubnisfrei in Punkto Erwerb und Besitz? Ja. Also wäre diese Waffe erlaubnispflichtig.

    Andererseits sind die vor vielen Jahren legal umgebauten Kurzwaffen (Enfield-Revolver etc.) weiterhin frei verkäuflich - weil sie ein PTB-Siegel tragen. Ob das nun auch für EU-Prüfzeichen gilt, das kann ich nicht sagen.

  • Auf Youtube gibt es ein Video von Tactical Dad in dem er sich mit Schreckschusswaffen aus dem EU Land und deren EU Zulassung beschäftigt....

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • .....mit dem Hinweis, dass er für nichts verantwortlich ist und seine Hände in Unschuld wäscht. 8|

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • So langsam kristalisiert sich ja die Meinung aus, dass das entsprechende EU-Prüfzeichen ausreichend sein "könnten".

    Ist aber leider falsch. Die einzelnen Länder müssen die EU-Vorgaben erfüllen, dürfen aber auch strengere Regeln haben. Und genau das ist in Deutschland der Fall. Umgebaute scharfe Waffen sind hier nach wie vor mit der gleichen Erlaubnispflicht belegt wie die Waffe, die es ursprünglich einmal war. Das gilt für LEP, SSW, Deko etc.

    Das EU-Prüfzeichen ist kein Freibrief, es gilt ja nur als gleichgestellt. Die PTB würde eine umgebaute scharfe Waffe auch nicht freigeben, daher nicht erlaubnisfrei.

  • So langsam kristalisiert sich ja die Meinung aus, dass das entsprechende EU-Prüfzeichen ausreichend sein "könnten".

    Ist aber leider falsch. Die einzelnen Länder müssen die EU-Vorgaben erfüllen, dürfen aber auch strengere Regeln haben. Und genau das ist in Deutschland der Fall. Umgebaute scharfe Waffen sind hier nach wie vor mit der gleichen Erlaubnispflicht belegt wie die Waffe, die es ursprünglich einmal war. Das gilt für LEP, SSW, Deko etc.

    Das EU-Prüfzeichen ist kein Freibrief, es gilt ja nur als gleichgestellt. Die PTB würde eine umgebaute scharfe Waffe auch nicht freigeben, daher nicht erlaubnisfrei.

    Und was soll deiner Meinung nach eine Gleichstellung sein ? Wo im WaffG findet sich die Rechtsgrundlage für deine Aussage?

    Das WaffG sagt lediglich, dass die EU SSW den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen muss. Was soll denn die PTB da mitzuschnabel haben? Soll etwa jede ausländische SSW bei der PTB durch eine erneute Prüfung? Das ist auf keinen Fall der Sinn des Gesetzes. Und schließlich gibt es in Deutschland auch Enfield Revolver und PPKs mit PTB und diese dürfen immer noch frei besessen werden.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Airgunshooter (7. Mai 2024 um 21:17)

  • Andererseits sind die vor vielen Jahren legal umgebauten Kurzwaffen (Enfield-Revolver etc.) weiterhin frei verkäuflich - weil sie ein PTB-Siegel tragen.

    Ich will ja nicht unken aber das gibt der
    Gesetzestext nicht her. Darin steht das
    genaue Gegenteil!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • https://www.beschussamt.de/html/faq.html#cip

    Die Beschusszeichen folgender Länder sind in Deutschland anerkannt: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.


    Grundsätzlich ist jede Waffe einem Instandsetzungsbeschuss zu unterziehen, wenn an einem wesentlichen Teil materialschwächende oder - verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind.

  • Die PTB Zulassung stellt die umgebauten Enfields und PPKs weiterhin von der WBK pflchtig frei, weil diese Schreckschusswaffen sich waffenrechlich von den Salutwaffen unterscheiden. Ein umgebauter K98 hat schließlich nie ein PTB Zeichen getragen.


    NC9210:

    Natürlich gibt das WaffG das her. Ein Blick in die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3a WaffG regelt ganz klar, dass auch Alt Umbauten von scharfen Waffen weiterhin frei verkäuflich sind. Da gibt es keinen Graubereich und das ist der Wille des Gesetzgebers.


    Und auch wenn es dazu noch keine Verordnung oder Vollzugshinweise usw gibt, gehe ich sehe davon aus, dass auch EU Umbauten von scharfen Waffen hier jetzt frei verkäuflich sind, wenn sie "den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen". Ich glaube der Gesetzgeber hat viel mehr freigegeben als wir bisher glauben.

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  • Andererseits sind die vor vielen Jahren legal umgebauten Kurzwaffen (Enfield-Revolver etc.) weiterhin frei verkäuflich - weil sie ein PTB-Siegel tragen.

    Ich will ja nicht unken aber das gibt der
    Gesetzestext nicht her.

    Doch. Denn im Gesetz gibt es die Einschränkung "soweit nichts anderes bestimmt ist". Der Gesetzgeber könnte also jederzeit Ausnahmen ermöglichen. Auch bei Gade wird explizit kommentiert, dass auch SRS-Umbauten ehemals scharfer Feuerwaffen unter die Regelung fallen.
    Fakt ist jedenfalls, dass damals bei der LEP-Gesetzesänderung im Zuge der Anmeldefrist ordnungsgemäß angebene "Enfields" NICHT als erlaubnispflichtig angesehen wurden. Das hing damals möglicherweise damit zusammen, dass es explizite Ausnahmen von dieser Regel für Salutwaffen gab. Denn die blieben ja weiter frei und sind erst mit der 2020er Waffenrechtsänderung WBK-pflichtig geworden. Hier war also "etwas anderes bestimmt". Jedenfalls für Langwaffen.

    Das ist aber ziemlich spekulativ. Es könnte auch sein, dass man den Umbau der Enfields durch die neue Bauartzulassung (§8 BeschG) als "Geburt" einer neuen Waffe angesehen hat und nicht als Umbau.

  • Ich setze mich sehr gerne mit dazu wenn es ein Thema gibt, in dem NC9210 sich zu Wort meldet.

    Ich lerne eben gerne etwas dazu.

  • Natürlich gibt das WaffG das her. Ein Blick in die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3a WaffG regelt ganz klar, dass auch Alt Umbauten von scharfen Waffen weiterhin frei verkäuflich sind.

    In Verbindung mit der Einschränkung
    "soweit nichts anderes bestimmt ist"
    wird das relevant. Demnach hast du
    Recht und die Umgebauten SRS sind
    weiterhin frei.

    Es könnte auch sein, dass man den Umbau der Enfields durch die neue Bauartzulassung (§8 BeschG) als "Geburt" einer neuen Waffe angesehen hat und nicht als Umbau.

    Diesen Gedanken hatte ich auch schon, ich fürchte
    aber daß er nicht haltbar ist.

    Und auch wenn es dazu noch keine Verordnung oder Vollzugshinweise usw gibt, gehe ich sehe davon aus, dass auch EU Umbauten von scharfen Waffen hier jetzt frei verkäuflich sind, wenn sie "den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen". Ich glaube der Gesetzgeber hat viel mehr freigegeben als wir bisher glauben.

    Ja, das sieht ganz so aus.

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  • In der DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2019/69 steht ja unter anderem:

    Die meinte ich.

    Hab mich falsch ausgdrückt.

    Da war ein Beschussstempel zu sehen der ein Beschussdatum nach Erteilung dieser Veordnung erteilt wurde. Der andere Stempel war vielleicht einfach nur eine Angabe zum Beschussort.

    Was indirekt fast einem "Prüfzeichen nach der EU Verodnung / Durchführungsrichtline" gleichkommen könnte. Der Beschuss wäre in dem Land wohl nicht durchgeführt worden, wenn die Waffe die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.

    Ok, nur eine Mutmaßung. Aber immerhin denkbar.

    Tactical Dad argumentiert ja so bezogen auf zumindest "geborene" Schreckschusswaffen.

    "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

    War die Waffe erlaubnispflichtig im Originalzustand? Ja. Ist eine SRS-Waffe erlaubnisfrei in Punkto Erwerb und Besitz? Ja. Also wäre diese Waffe erlaubnispflichtig.

    Das ist präziser geregelt als ich vermutet/befürchtet habe.

    Stellt sich nur die Frage, ob diese Regelung hier zur Anwendung kommt oder nicht, weil diese - warum auch immer - anderweitig ausgehebelt wird.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Eine ebenfalls sehr interessante Frage ist, ob SSWs überhaupt die EU Richtlinie erfüllen müssen um freigestellt zu sein. Ich vermute inzwischen sogar, dass der Altbesitz freigestellt ist. Ein non-PTB Revolver von Korth aus den 50er Jahren entspricht schließlich in vielen unserer Nachbarländer immer noch deren Waffengesetz und ist dort frei verkäuflich. Daher stellt sich die Frage, ist er das damit auch automatisch bei uns? Ich VERMUTE ja, wenn man nach dem genauen Gesetzestext geht.

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  • Ein non-PTB Revolver von Korth aus den 50er Jahren entspricht schließlich in vielen unserer Nachbarländer immer noch deren Waffengesetz und ist dort frei verkäuflich.

    Das erfüllt aber nicht die Bedingung:

    "Prüfzeichen nach der EU Verodnung / Durchführungsrichtline"

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Natürlich gibt das WaffG das her. Ein Blick in die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3a WaffG regelt ganz klar, dass auch Alt Umbauten von scharfen Waffen weiterhin frei verkäuflich sind.

    In Verbindung mit der Einschränkung
    "soweit nichts anderes bestimmt ist"
    wird das relevant. Demnach hast du
    Recht und die Umgebauten SRS sind
    weiterhin frei.

    Das sehe ich anders. Das ist einfach nur die Erlaubnisfreiheit für Waffen dieser Kategorie. Sie gilt aber eben NICHT für ehemals scharfe Waffen, denn diese werden trotz Umbau weiterhin wie die scharfe Version behandelt.
    Ohne die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3a WaffG wären ALLE SRS-Waffen erlaubnispflichtig. Sie sind aber durch diese Vorschrift explizit erlaubnisfrei zu erwerben und besitzen. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3 bestimmt aber, dass umgebaute Waffen eben NICHT unter die Erlaubnisfreiheit des Unterabschnitts 2 fallen.

  • Ein non-PTB Revolver von Korth aus den 50er Jahren entspricht schließlich in vielen unserer Nachbarländer immer noch deren Waffengesetz und ist dort frei verkäuflich.

    Das erfüllt aber nicht die Bedingung:

    "Prüfzeichen nach der EU Verodnung / Durchführungsrichtline"

    Wo soll denn bitte stehen, dass eine Schreckschusswaffe ein Prüfzeichen nach der EU Verordnung haben muss? Abgeseen daon , haben die allermeisten EU Mitglieder gar keine Prüfzeichen für die EU Konformität, daher wäre diese Forderung unmöglich. Prüfzeichen haben nur Deutschland, Tschechien, Polen und Ungarn.

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  • Prüfzeichen sind nicht erforderlich, jedenfalls nicht auf Basis des Waffengesetzes. Auch in der RL 2019/69 findet sich keine Verpflichtung, ein Prüfzeichen aufzubringen. Allerdings gilt meiner Meinung nach weiterhin: Ehemals scharfe, umgebaute Waffen fallen NICHT unter die Erlaubnisfreiheit, auch nicht wenn sie im EU-Ausland legal sind.