Aktuell (!) umgebaute "ehemals Scharfe" zu Schreckschusswaffen - Rechtslage nach EU Veordnung?!?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 4.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2024 um 22:53) ist von Airgunshooter.

  • Über allem steht natürlich auch die Frage der Kosten:

    Wie teuer ist so ein Festellungsbescheid?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Doch, als "Erwerber" bist Du antragsberechtigt. Wenn Du also vorträgst, eine solche Waffe erwerben zu wollen, um sie in Deine Sammlung einzustellen, dann liegt ein berechtigtes Interesse vor und Deinem Antrag steht nichts im Wege.

    Bezüglich der Erfolgsaussichten wäre es dann jedoch sicherlich sinnvoll dies erst einmal mit "Standardware" zu versuchen und nicht mit einem maximal undurchsichtigen "Spezialfall" wie einem ehemals scharfen Umbau für den selbst im Herkunftsland nur noch Bestandsschutz gilt.

    Das sehe ich anders. Auf dem Wege der Prüfung einer solchen Waffe MUSS das BKA auch die Zulässigkeit der "Standardware" prüfen, denn wenn diese schon nicht erlaubt ist, dann kann der Umbau von vornherein nicht erlaubt sein.

    Ein Feststellungsbescheid kostet so um die 240 €.

  • Da bin ich anderer Meinung.

    Ein "Standardfall", der möglichst sicher zu einem positiven Ergebnis führt, schafft einen Präzedenzfall mit einer Signalwirkung für die weitere Rechtspraxis bei dem Thema.

    Ein "Spezialfall" welcher zu viele offene Fragen aufwirft und damit von vorn herein leicht angreifbar ist, führt schnell zu einen Präzedenzfall in genau die entgegen gesetzte Richtung welcher argumentativ einem neuen Versuch im Wege stehen kann.

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  • Ein Feststellungsbescheid kostet so um die 240 €.

    Ist ja gar nicht mal so viel.

    Verwunderlich, dass sich noch kein gewerblicher Importeur gefunden hat, der diesen Investition bereit ist zu tätigen, um zumindest die "Standardware" vermarkten zu können.

    Für eine kurze Zeit hätte er dann ja eine USP am Markt, bis andere nachziehen.

    Scheinprivate Verkäufer die EU-SSW auf Egun verhökern und "volles Risiko" gehen gab es ja schon mindestens zwei oder drei.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ein "Standardfall", der möglichst sicher zu einem positiven Ergebnis führt, schafft einen Präzedenzfall mit einer Signalwirkung für die weitere Rechtspraxis bei dem Thema.

    Also es ist völlig außer Frage, dass neu hergestellte SRS-Waffen, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, auch in D legal und erlaubnisfrei sind. Das steht klipp und klar im Gesetz.

    Die Frage ist LEDIGLICH (und so lautet ja auch der Titel dieses Threads): Gilt dies auch für aus ehemals scharfen Waffen umgebaute SRS-Waffen?

  • Also es ist völlig außer Frage, dass neu hergestellte SRS-Waffen, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, auch in D legal und erlaubnisfrei sind. Das steht klipp und klar im Gesetz.

    Sehe ich auch so. Theoretisch alles "gaaaaanz klar". Dennoch: So eine Waffe getraut zu kaufen habe ich mich bislang noch nicht.

    Warum ist es so, dass die, die ihr Geld mit sowas verdienen, die Chance verstreichen lassen?

    Mangelender Geschäftssinn? Oder doch eher das Risiko des Verlustes der Waffenhandelslizenz, sollte ein Gericht "unsere" Wertungen am Ende anders sehen?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • die Chance

    Vielleicht ist es schlicht die Qualität der SSW. Was bisher bei YT zu sehen war ist imho nicht das “Risiko" wert.

    Vielleicht meldet sich Gabor VASS noch einmal zu dem Thema. Er kennt den Markt und das Drumherum wie kein Zweiter. Wäre sicher spannend.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Vielleicht ist es schlicht die Qualität der SSW. Was bisher bei YT zu sehen war ist imho nicht das “Risiko" wert.

    Könnte in der Tat ein Grund sein. Allerdings ist ja die "Geiz ist geil" Mentalität in Deutschland durchaus ausgeprägt. :P

    Was ich z.B. intersant fände wäre ein Zoraki oder Ekol Revolver. Die dürften außerhalb der PTB Grenzen eine humanere Laufsperre haben. Qualitativ sind die ja schon mal brauchbar.

    die Chance

    Vielleicht ist es schlicht die Qualität der SSW. Was bisher bei YT zu sehen war ist imho nicht das “Risiko" wert.

    Vielleicht meldet sich Gabor VASS noch einmal zu dem Thema. Er kennt den Markt und das Drumherum wie kein Zweiter. Wäre sicher spannend.

    Absolut! :thumbsup:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ein "Standardfall", der möglichst sicher zu einem positiven Ergebnis führt, schafft einen Präzedenzfall mit einer Signalwirkung für die weitere Rechtspraxis bei dem Thema.

    Also es ist völlig außer Frage, dass neu hergestellte SRS-Waffen, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, auch in D legal und erlaubnisfrei sind. Das steht klipp und klar im Gesetz.

    Die Frage ist LEDIGLICH (und so lautet ja auch der Titel dieses Threads): Gilt dies auch für aus ehemals scharfen Waffen umgebaute SRS-Waffen?


    The 69/2019 EU Implementation Directive became part of the EU member states' legal system NOT in 2019, but in the following years, for example in Hungary only on 1st of January 2023.

    And the German gun law says:


    "
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und
    Signalwaffen,

    a)

    die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder

    b)

    die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;"


    So, it is NOT enough to be sold in a EU member state after 2019, it HAS TO BE CONFORM with the EU 2019/69!


    ---


    The foreign real firearm conversion blank guns were NEVER conform with the new EU regulation therefore can not be legal in Germany.


    Plus: the new 91/477 EU (The Firearms Directive) categorize all such conversion in the same category as they were before the conversion. So a .38 Special category B revolver remain in the category B even, when converted to 9 mm R Knall only.

    Annex I

    "Any firearm in this category that has been converted to firing blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic rounds, or into a salute or acoustic weapon."

    Directive - 2021/555 - EN - EUR-Lex

  • So, it is NOT enough to be sold in a EU member state after 2019, it HAS TO BE CONFORM with the EU 2019/69!

    Das ist genau die Streitfrage. Hier wird sehr ausführlich eine andere Gesetzesauslegung erklärt:

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    Bis es ein Urteil oder Feststellungsbescheid gibt, gibt es diesbezüglich auch keine Rechtssicherheit.

  • Auch die Aussage dass nur EU konforme Waffen verkauft werden dürfen stimmt nicht. Dann dürfte ja kein Händler mehr eine Schreckschusspistole aus den 80er Jahren verkaufen. Der Sinn der EU Richtlinie 2019/69 war die Regulierung neu hergestellter und neu importierter Schreckschusswaffen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.