"KWS" -> Kostenfestsetzung für die Überprüfung nach Paragraph 4 Abs. 3 WaffG ---> Richtig oder falsch...? <---

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2023 um 19:35) ist von Medo2.

  • Könnte man dann nicht erwarten, eine Bescheinigung zu bekommen? Praktisch ein kleines Führungszeugnis bei jeder Abfrage? :/

    Die Daten dazu sollten der überprüfende Behörde ja vorliegen, mit einer Bearbeitungsgebühr geht das bestimmt.

    MfG

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Ach. Wenn ich bei Kiefert eine Wurst essen will, darf ich ein Messer benutzen? Wie nett!

    Mittlerweile sieht es am HBf da aus, ... da möchte man eigentlich nur noch mit nem Dingo vorfahren.

    Was das Waffenrecht angeht, bin ich ganz froh, nicht mehr in Bremen zu wohnen.

    Sollte ich jemals zurückziehen, dann doch lieber umzu - ins niedersächsische Umland.

    Fördermitglied des VDB.

  • Aber sei froh das es "nur" 25€ alle 3 Jahre sind, meine WBK kostet mich jährlich knapp 200€.

    Ich finde die Unterschiede einfach erschreckend, 6 Jahre WBK noch nie irgendwas bezahlt. Letztens zum ersten mal eine Aufbewahrungskontrolle gehabt und auch da kam keine Rechnung. Denke mal für den KWS kommt hier auch nix.

  • Also..., nochmal auf dem KWS nachgesehen.

    Ausgestellt Januar 2016.

    Über sieben Jahre ist es nun her und jetzt kommt so eine Überprüfung. 😊

    Egal..., habe eine Nacht drüber geschlafen und bin zu dem Entschluss gekommen, nicht in der Behörde anzurufen.

    Warum auch...?

    Ich möchte die Leute dort auch nicht mit blöder Fragerei verärgern.

    Mein Name soll ja auch nicht, im Zusammenhang von Waffen, ins negative Licht rücken.

    Man kann da eh nix gegen machen und eure Kommentare haben mir auch weiter geholfen.

    Anscheinend ist das jetzt hier in unserer Stadt so geregelt.

    Das Geld ist schon überwiesen und ich schau mal, ob sie sich nach ein paar Jahren wieder melden.

    Wir haben hier tatsächlich noch einen KWS, da wir damals direkt einen für meine Frau beantragt hatten.

    Da ist zum Beispiel noch keine Post eingetrudelt. 😅

    Kommt wahrscheinlich noch...!

    Wenn nicht, dann würde mich das sehr wundern.

    Theoretisch müsste ja jeder Inhaber des KWS in meiner Stadt Post von der Behörde bekommen.

    Wenn die Behörde nur einzelne Inhaber abkassiert, dann würde ich es sehr unfair finden.

    Glück für euch alle, in deren Landkreisen keine kostenpflichtige Überprüfung durchgeführt wird.

    Also..., fragt bloß nicht bei eurer Behörde nach und weckt erst gar nicht die schon genannten "Schlafenden Hunde"! ✌😉👍

    Mir tun die 25,00€ jetzt nicht weh und ich muss ja wahrscheinlich nochmal 25,00€ für den anderen Schein zahlen.

    Ist dann halt so.

    Ich denke mir mal, dass sich wohl etliche KWS - Inhaber in meiner Stadt wundern werden und ebenfalls nicht mit Folgekosten gerechnet haben.


    VG an euch alle

  • PS: hier in Bremen werden von den KWS Besitzern sogar 50€ alle 3 Jahre kassiert.

    Darf ich nach heutigem Bescheid des Bremer Ordnungsamtes auch zahlen.

    Wurde durch die Farbe des Briefumschlages schon vorgewarnt.

    Hat einfach eine sche..... Farbe. Gelblich helles Braun.

    Ehrlich gesagt, hatte ich einen schlimmeren Verdacht über den Inhalt, zumal ich

    neulich "versehentlich" bei Rot über die Kreuzung gefahren bin.

    Bezogen 2011

    Erste Überprüfung 2016 = 25,00 €,

    Zweite Überprüfung, heute 2023 = 50,00 €,

    Mal sehen wie's weitergeht.

    Gruß

    Radi

    PCP Pistolen und div.

  • Zumindest darfst du mit KWS ein Messer in der Waffenverbotszone mit dir führen.

    Ist das so? Wäre mir neu. Wo steht das denn, daß der KWS auch für Messer gilt?

    Der genaue Wortlaut ist dass "Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von dem Führverbot in diesen speziellen Waffenverbotszonen ausgenommen sind"

    "Ausnahmen für das Führen von Messern in den Waffenverbotszonen

    Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis dürfen auch in einer Waffenverbotszone Messer mit sich führen. Das heißt Inhaber eines Waffenscheins, eines kleinen Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte dürfen ohne ein begründetes Interesse ein Messer bei sich tragen. Die einzige Voraussetzung für diese Erlaubnis, ist das MItführen der Bescheinigung und eines gültigen Lichtbildausweises."

    https://messervertrieb-rottner.de/waffengesetz-m…20sich%20tragen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Zumindest darfst du...

    Dann stelle ich dieses Video mal zur Diskussion, ruhig mal ansehen:

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  • Zumindest darfst du...

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    Kenne das Video.

    Natürlich stimmt es dass man davon ausgenommen ist, jedoch hat er ebenfalls recht, und man muss vorher in die jeweilige Verordnung schauen ob da nicht zusätzliche Dinge drinstehen welche es wieder verbieten.

    Ein total bescheuerte Lösung vom Gesetzgeber.

    Sollen die es halt gleich komplett verbieten, und nicht freigeben, ausser XYZ steht in der Verordnung zusätzlich drinnen, was auch beliebig geändert werden kann.

    Mal wieder typisch deutsch. 🤷🏻‍♂️

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  • Da stellt sich die Frage was höher steht, das bundesweite Waffengesetz, dass das Führen von Messern in Waffenverbotszonen für Inhaber von zB. dem kleinen Waffenschein oder auch einer WBK ausdrücklich erlaubt.

    Oder das was sich dann die einzelnen Gemeinden daraus interpretieren/machen.

    So wie ich das sehe dürfen die Gemeinde zwar Waffenverbotszonen einrichten/bestimmen.

    Die Regelungen in der Waffenverbotszone sollte aber eigentlich vom Waffengesetz einheitlich bestimmt werden.

    Bin aber auch kein Rechtsanwalt, ist nur meine persönliche Meinung.

    Ist mir im Prinzip aber auch egal, mein Taschenmesser hat keine feststehende Klinge und die ist auch noch unter 4cm lang.

  • Und dann hilft noch ein Blick in den Evaluationsbericht zur letzten Änderung im Waffengesetz und man wird feststellen, dass es im Alltag kaum Relevanz hat, weil seitdem nur in 3 Bundesländern überhaupt Verbotszonen nach neuer Regelung eingerichtet wurden.

    Der Rest sieht hierfür keinen Bedarf und die anderen sehen hierbei einen hohen Aufwand zur Errichtung, also wird man auch keine übermäßige Ausbreitung fürchten müssen.

    Im übrigen muss das hier im Thread nicht vertieft werden, weil das Thema die Gebühren für KWS Inhaber sind und wir sonst a) offtopic werden und b) zu schnell hier wieder unsachliche und politische Posts lesen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    ist ganz klar geregelt. steht im KWS

    von Waffen in irgendeiner anderen Form, keine Rede.

    "--ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-

    und Signalwaffen----"

    Der Rest ist wohl Auslegungssache, "Der darf das" oder der KWS dient als Ausweis "Der ist geprüft"

    Schlimm ist nur, dass selbst unsere Gesetz- und Ordnungshüter zum Teil nicht richtig

    informiert sind. Äußerungen eines Oberkommissars in einer Fernsehsendung

    Für das Luftgewehr braucht man einen Kleinen Waffenschein.

    Gruß

    Radi

    PCP Pistolen und div.

  • Danke für all eure Beiträge...!

    Mir ging es aber wirklich nur darum, ob eine Überprüfung des KWS und deren Folgekosten korrekt und legitim ist.

    Da ich es nicht genau wusste, habe ich diesen Thread eröffnet.

    Wie Esti schon anmerkte, sollten wir hier beim Thema bleiben, sonst wird dieser Thread wahrscheinlich schnell geschlossen.

    Für Fragen, was man alles mit dem KWS führen darf und trallalla, gibt's bestimmt andere Diskussionsrunden. 😉

    Bin weiter auf eure Kommentare zum Thema gespannt...


    VG @all

  • Wie Esti schon anmerkte, sollten wir hier beim Thema bleiben, sonst wird dieser Thread wahrscheinlich schnell geschlossen.

    Für Fragen, was man alles mit dem KWS führen darf und trallalla, gibt's bestimmt andere Diskussionsrunden. 😉

    Bin weiter auf eure Kommentare zum Thema gespannt...


    VG @all

    Den Thread schließen wollen wir nicht und wäre auch das letzte Mittel.

    Zum "Nebenthema" abschließend nur noch mal die Empfehlung, sich im WaffG den §42 (ohne a), besonders Absatz (5) durchzulesen.

    Dann sollte das auch geklärt sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich besitze seit 1969 scharfe Waffen und hatte noch nie Hausbesuch. Das Waffengesetz scheint dafür zu sorgen, dass in meiner Großstadt das waffenrechtliche Personal ständig überfordert ist.