"KWS" -> Kostenfestsetzung für die Überprüfung nach Paragraph 4 Abs. 3 WaffG ---> Richtig oder falsch...? <---

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2023 um 19:35) ist von Medo2.

  • In meiner Sportschützenzeit 12Jahre lang, hatte ich noch nie eine Kontrolle und seit 2017 den KWS noch nie Besuch gehabt.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ich besitze seit 1969 scharfe Waffen und hatte noch nie Hausbesuch. Das Waffengesetz scheint dafür zu sorgen, dass in meiner Großstadt das waffenrechtliche Personal ständig überfordert ist.

    Das liegt wirklich an dem Landkreis in dem man wohnt.

    In über 20 Jahren die ich in Niedersachsen gewohnt habe, musste ich nur 1x ein Foto vom Waffenschrank sowie ein Schreiben von Schützenverein dass ich noch Mitglied bin bei der Behörde einreichen, die Überprüfung war kostenlos .

    Dann bin ich nach Bremen gezogen, 2-3 Wochen nach dem Umzug stand die erste Kontrolle für 139€ an der Tür.

    Jede Waffe wurde begrabbelt und akribisch jede Seriennummer mit der in der WBK eingetragenen verglichen.

  • Alles klar :) Ok, "Bro". Was jetzt?!!

    Der Weg ist das Ziel...

    Kaliber 22 lfb. bei halbautomatischen Feuerwaffen nach Überprüfung der Zuverlässigkeit für Bürger ab 18 Jahren.

  • Klar. Hier und dort kommt dann Papier ins Haus, was dessen Materialwert in Bezug auf den "Überweisungswunschh" deutlich übersteigt :) Na gut, ...aber, alle wollen was -> wir hier auch. Insoweit... ruhig bleiben. Was willst Du bzw. was soll der "KWS" künftig beinhalten.....

    Der Weg ist das Ziel...

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