"KWS" -> Kostenfestsetzung für die Überprüfung nach Paragraph 4 Abs. 3 WaffG ---> Richtig oder falsch...? <---

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2023 um 19:35) ist von Medo2.

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe eine wichtige Frage an euch..., zum Thema "Kleiner Waffenschein".

    Es betrifft den Paragraph 4 Abs. 3 WaffG.

    Gilt dies auch beim "Kleinen Waffenschein" und darf die zuständige Behörde dann eine Gebühr, nach mindestens drei Jahren, erheben?

    Ich dachte jahrelang, dass beim "KWS" nur einmal eine Gebühr fällig ist und er dann, bis auf unbestimmte Zeit, gültig ist.

    Hier mal der Paragraph aus dem WaffG:

    Waffengesetz (WaffG)
    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

    (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller1.das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
    2.die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    3.die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
    4.ein Bedürfnis nachgewiesen hat (Paragraph acht) und
    5.bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.

    (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
    (4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.
    (5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen

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    Ich bedanke mich schon einmal vielmals im Voraus für eure Kommentare. :)

    Viele Grüße an euch alle!

  • Ich darf für die regelmäßige Überprüfung auch alle 3 Jahre an das Ordnungsamt der Stadt Mainz den Betrag von 30 EUR überweisen.

    Dies wird mit Verweis auf §4, Abs. 3 WaffG begründet.

    Zitat

    Die Überprüfung erfolgte mittels Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Landeskriminalamt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Frage nur deswegen, da ich von der zuständigen Behörde einen Brief bekommen habe.

    Hier soll ich jetzt 25,- € Gebühren für die Überprüfung bezahlen, obwohl der "KWS" schon viel älter ist.

    Gemäß Paragraph 1 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG in Verbindung mit Paragraph 1 der ALLGO sowie Tarifnummer 109.1.2 des Kostentarifes.

    Begründung

    Die Gebühren ergeben sich aus dem in der Anlage der ALLGO festgelegten Gebührenrahmen.

    Sie sind für die Überprüfung nach Paragraph 4 Abs. 3 WaffG nach Zeitaufwand zu berechnen, betragen jedoch mindestens 25,00€ und höchstens 50,00€.

    Aufgrund des von mir getätigten Verwaltungsaufwandes habe ich die Mindestgebühr in Höhe von 25,00€ festgesetzt.


    Na..., ich hoffe, dass dies alle Inhaber eines kleinen Waffenschein's wissen. 😉

    Ich wusste es z.B. nicht. 😅

    Obwohl ich viel über mein Hobby bescheid weiß.

    Aber ich habe mich nicht großartig über den erlangten Schein erkundigt, da ich den irgendwann einfach nur beantragt habe.

    Ich führe keine Waffen aus meiner Sammlung.

    Denn..., es müssten doch alle Inhaber des kleinen Waffenschein's irgendwann, aller drei Jahre, angeschrieben werden.

    Oder...?

    Wenn das soweit rechtlich okay ist, dann werde ich natürlich die Gebühren überweisen..., gar keine Frage.

    Ich dachte mir eben nur, da ich noch nie von Folgekosten gehört habe:

    "Frag euch besser nochmal..."

    Konnte auch hier irgendwie nix finden.

    Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, oder nicht richtig recherchiert. ✌😊

    VG

  • Hier in NRW, Großraum Köln ist es dahingehend bis jetzt moderat abgelaufen. Ich bin Inhaber des KWS seit 9 Jahren und bis jetzt sind keine Folgekosten entstanden.

    Verglichen mit dem was derzeit aber an höheren Kosten auf die Bevölkerung zurollt finde ich diese mögliche Verwaltungsgebühr aber das kleinere Übel.

    Und man ist in Bezug auf seine Zuverlässigkeitsüberprüfung auf dem neusten Stand :) Manche mag das vielleicht stören, mich nicht.

    Der Weg ist das Ziel...

    Kaliber 22 lfb. bei halbautomatischen Feuerwaffen nach Überprüfung der Zuverlässigkeit für Bürger ab 18 Jahren.

  • Danke euch bis hierhin für eure Beiträge.

    Das Bezahlen der 25,00€ ist ja überhaupt nicht das Problem.

    Eigentlich gar kein Problem für mich, diese Angelegenheit.

    Im Gegenteil...! Ist besser, wenn man die "schwarzen Schafe" herauspickt.

    Gebe euch auch Recht, dass man sich seiner Zuverlässigkeit sicher sein kann.

    Habe nur noch nichts davon gehört.

    Und wenn sich jemand auskennt, dann sind es eben die Leute hier im Forum. 👍

    Ich rufe die freundliche Dame vom "Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Allgemeine Gefahrenabwehr und Gewerbe" nochmal, frage höflich nach und werde es mir erklären lassen.

    Das kann man ja machen, wenn man zu diesem Thema eine Auskunft von der Behörde haben möchte.

    Dann werde ich sang und klanglos die 25,00€ überweisen.

    Ist wohl jetzt in unserem Landkreis aufgefallen, dass es eine schöne Geldeinnahme ist. 😊😂👍

    Überschrift lautet übrigens:

    Waffenangelegenheit


    VG

  • Besser geht immer, gell. 25 Euro finde ich hier persönlich ok. Und wenn es beim einen oder anderen eher etwas "eingehender" daher geht ...dann sind 50 Euro auch noch ok.

    Der Weg ist das Ziel...

    Kaliber 22 lfb. bei halbautomatischen Feuerwaffen nach Überprüfung der Zuverlässigkeit für Bürger ab 18 Jahren.

  • Ich kann mich zwar toll fühlen, dass bei mir nichts beanstandet wird, aber außer Kosten habe ich dadurch keinen Mehrwert.

    Weder komme ich dafurch schneller an eine WBK,

    noch darf ich damit durch Waffenverbotszonen laufen, usw.

    Andere Hannebambel (wie Silvester in Berlin) scheren sich einen feuchten Kehrricht darum.

    Die haben weder KWS, noch zahlen sie für die Überprüfung.

    Somit ist jeder Cent, den ich dafür zahlen muss, für die Katz - zumindest wenn es um ein "Mehr an Sicherheit" geht.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ok. Danke dafür. Es tut sich was. All diese "Sch" wird schnell Schnee von gestern sein. Es entsteht gerade Neues (ich glaube daran). Mein Apell@ALL ...positiv denken. Punkt (für mich). :)

    Der Weg ist das Ziel...

    Kaliber 22 lfb. bei halbautomatischen Feuerwaffen nach Überprüfung der Zuverlässigkeit für Bürger ab 18 Jahren.

  • Pünktlich nach drei Jahre habe ich auch Post bekommen und durfte Zahlen.

    Ich war auch erst überrascht. Aber dann habe ich noch mal an den Antrag gedacht,

    und im erklär Text stand eigentlich schon drinnen das die Überprüfung stattfinden

    wird/kann, das weis ich nicht mehr genau, aber wenn dann zu lasten des Überprüften.

  • Ich kann mich zwar toll fühlen, dass bei mir nichts beanstandet wird, aber außer Kosten habe ich dadurch keinen Mehrwert.

    Weder komme ich dafurch schneller an eine WBK,

    noch darf ich damit durch Waffenverbotszonen laufen, usw.

    Zumindest darfst du mit KWS ein Messer in der Waffenverbotszone mit dir führen.

    Ich halte diese regelmäßigen Überprüfungen an für sich auch für schwachsinnig, wenn du was anstellst und du erwischt wirst, wird das sowieso gemeldet und du bekommst Post.

    Aber sei froh das es "nur" 25€ alle 3 Jahre sind, meine WBK kostet mich jährlich knapp 200€.

    PS: hier in Bremen werden von den KWS Besitzern sogar 50€ alle 3 Jahre kassiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (9. Oktober 2023 um 01:19)

  • Wie war das mit den schlafenden Hunden? :whistling:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • PS: hier in Bremen werden von den KWS Besitzern sogar 50€ alle 3 Jahre kassiert.

    57€ und ein paar zerquetschte. :ruger:

    Offiziell sind es laut Webseite 50€ https://www.service.bremen.de/dienstleistung…fenschein-56771

    Wofür sind dann die 7€ und ein paar zerquetschte?

    Ich habe jedenfalls vor ziemlich genau 1 Jahr für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit 50€ und für die Überprüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses 44€ bezahlt. Dazu kamen 139€ für die jährliche Aufbewahrungskontrolle.

    Achso, der DSB hat dann für den von der Behörde geforderten Mitgliedsnachweis auch noch 10€ Bearbeitungsgebühr verlangt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (9. Oktober 2023 um 05:08)

  • Es ist halt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob Gebühren für Zuverlässigkeitsüberprüfungen erhoben werden oder nicht.

    Und für manche ist es halt entweder eine willkommene Einnahmequelle oder ein weiteres Instrument, um dem unliebsamen Legalwaffenbesitz eine weitere Hürde entgegenzustellen.

    Ähnlich wie bei den Aufbewahrungskontrollen, von denen KWS Inhaber ja glücklicherweise bisher verschont geblieben sind.

    Dort steht es sogar schwarz auf weiß in der Verwaltungsvorschrift.

    Zitat von Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden

    Aber weil dort "sollten" steht, dürfen die Länder trotzdem Gebühren erheben.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich musste seit ich den KWS habe nur 1x eine Überprüfung zahlen. Waren glaube 25€.

    Ist bestimmt schon 6-7 Jahre her. Seither nichts mehr. 🤷🏻‍♂️

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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