Frage an die Sportschützen / WBK Gelb

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.361 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2023 um 09:48) ist von Bierbengel.

  • Guten Abend,

    Kurz zu meiner Person ich bin auch Sportschütze seit ca. 5 Jahren. Ich besitze 3 Waffen eine Kurzwaffe und zwei Langwaffen. Ich schließe eigentlich nur bei der Vereinsmeisterschaft mit. Eine meiner Langwaffen ist eine Doppelflinte die habe ich mal für Fallscheiben schießen erworben. Daraus wurde aber nichts. So steht das Teil im Tresor ist natürlich eingetragen auf der WBK Gelb.

    Jetzt sagt mir der OSM ich müsste mit jeder Waffe schießen. Also in Prinzip auch mit der Flinte. Wenn nicht würde dafür das Bedürfniss wegfallen. Ich dachte immer nur mit der Waffenart also Kurz oder Langwaffe.

    Habe ich etwas im Gesetz überlesen ? Ich dachte so etwas gilt nur bei Waffen die über das Grundkontigent sind ?

    Würde das Teil gerne behalten aber habe keinen Stand dafür in der Umgebung.

  • Nöö, musst mit jeder Waffenart regelmäßig schiessen egal ob Grundkontingent oder nicht. 12 oder 18 Termine gelten sowieso und dann bin ich noch der Meinung dass du mit jeder Waffenart 2x im Quartal geschossen haben musst. Da müsste also die andere LW reichen. Müsstest du mit der Flinte nicht auch auf den 25m Stand dürfen? Trainierst du halt da und schwupps benutzt du die auch falls sein Sachbearbeiter das unbedfingt will. Ich gehe auch mit meiner SLF auf den Stand (BDS).

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

    Einmal editiert, zuletzt von Calibra2310 (5. Oktober 2023 um 18:09)

  • Je Waffenart (kurz/lang) reichen 4 bzw. 6 Trainingseinheiten p.a. aus, um das Bedürfnis aufrechtzuerhalten.

    Die 12/18 Regel findet nur bei Erstbeantragungen, bzw. Beantragungen, welche über das Grundkontingent hinausgehen, Anwendung.

  • Au weia! Das war zu meiner Zeit noch anders. Da galt "Wer hat, der hat." Aber damals waren ja die Führerscheine noch grau, und mit denen durfte man auch so einiges. Ganz ohne EU.

    --
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  • Au weia! Das war zu meiner Zeit noch anders. Da galt "Wer hat, der hat." Aber damals waren ja die Führerscheine noch grau, und mit denen durfte man auch so einiges. Ganz ohne EU.

    Als "Neuwaffenbesitzer" muss man einmal nach 5 und dann nach 10 Jahren das Bedürfnis nachweisen. Danach langt die Mitgliedschaft in einem Schützenverein...

  • Zum Glück habe ich schon meine 30 Jahre voll, da reicht ne Bestätigung vom Verein dass ich noch Mitglied bin.

    Es ist katastrophal was da heute für unsinnige Auflagen gemacht werden. Da wird man gezwungen alles zu benutzen was man hat.

    @Freeman68, es wird nicht vorgeschrieben wieviel du pro "Training" schießen musst, besorge dir ne Packung Flintenlaufgeschosse für deine Flinte, nimm sie ab und zu mit auf den 25m Stand und gebe 1-2 Schuss ab, und schon haste deinen Eintrag im Schießbuch. Ist zwar Schwachsinn, damit haste den Vorschriften aber genüge getan.

    Au weia! Das war zu meiner Zeit noch anders. Da galt "Wer hat, der hat." Aber damals waren ja die Führerscheine noch grau, und mit denen durfte man auch so einiges. Ganz ohne EU.

    Auch deinen Führerschein darfst du in den nächsten Jahren alle 15 Jahre erneuern, und je älter man wird umso mehr Auflagen haste zu befürchten.

    Das fängt schon damit an wenn du zB. Diabetes hast, da haste ruck zuck ne teure Untersuchung am Hals.

  • Eigentlich steht es recht eindeutig im Waffengesetz:

    Auch laut Verwaltungsvorschrift muss nicht mal die selbe Disziplin wie im Bedürfnis angegeben trainiert werden.


    Nach § 14 Absatz 2 muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit Feuerwaffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht.

    Es wird nur Training mit Feuerwaffen gefordert, unterteilt in Kurz- und Langwaffe.

    Selbst bei Überschreitung des Grundkontingents mit Begründung Wettkampfteilnahme wird nur gefordert, dass der Schütze bereits Wettkämpfe mit der entsprechenden Waffenart bestritten haben soll, nicht mit einem konkreten Waffentyp:

    Ein Sportschütze muss an den Wettkämpfen mit der Waffenart, die er erwerben und besitzen will, teilgenommen haben, d. h. mit einer (erlaubnispflichtigen) Kurzwaffe oder einer (erlaubnispflichtigen) Langwaffe. Nicht erforderlich ist es dagegen, dass der Sportschütze bereits mit dem konkret gewünschten Waffentyp an Wettkämpfen geschossen hat

    Ich kann also nicht wirklich nachvollziehen, worauf die Aussage basiert, dass du mit jeder Waffe schießen musst, um dein Bedürfnis zu erhalten.

    Du musst dem Gesetzestext nach lediglich regemäßiges Training mit Lang- und Kurzwaffe nachweisen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Unser Verein damals hat einmal im Jahr eine Vereinsmeisterschaft Trap (also Flinte) auswärts geschossen, und das war´s. Bedürfnis begründet.

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  • Unser 25m Stand ist noch zugelassen für Flinte.

    Noch oder Nicht?

    Normalerweise gibt es bei 25m Ständen nur eine Joule Begrenzung in der Zulassung, bei unserem Stand sind es zB. 4.000Joule.

    Von daher sollte eine Flinte mit Flintenlaufgeschoss problemlos möglich sein.

  • Boah das ist echt viel komplizierter bei euch Deutschen der legale Waffenbesitz.

    Mein Respekt an euch alle die das trotzdem durchmachen um ihr Hobby betreiben zu können.

    Ich lebe in Österreich, hier machens einen vieles leichter, würde ich in Deutschland leben dann würde ich mir nur freie waffen zulegen, weil mir wäre der Aufwand zum legalen waffenbesitz zu mühsam bei euren Vorgaben nur um ne Knarre haben zu können.

    Finde es wirklich bewundernswert wie ihr es trotzdem erfolgreich durchzieht, finde das muss hier echt einmal gesagt werden :thumbup:

    Jeder einzelne hier mit wbk, jagdschein und co hat hier echt meinen vollen Respekt