Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 53.961 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • Also darf ich per Definition des Wortes "führen" die Gewalt über die Waffe (hier AB) ausüben, jedoch nicht mit ihr schießen, wobei sie laut der Definition des Wortes "schießen" ja nichtmal schießt, das sie kein Geschoss durch einen geschlossenen Lauf treibt...

    Wirklich irrsinnig - wo soll da eine normale Person noch durchblicken.

    Selbst, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert können da jederzeit ohne böse Absicht Fehler bei der Auslegung passieren.

    Das Waffenrecht ist auch in diesem Punkt unklar, letztlich kann man es so oder so sehen. Wobei die Aussage, dass man im Waffenrecht zwischen zwei "Versionen" des "Schießens" unterscheidet, logisch erscheint. Es gibt das "Schießen" im Sinne des Waffengesetzes und das "Schießen" im weiteren Sinn, also eher umgangssprachlich ausgelegt. Das Lager "Gartenschießstand erlaubt" glaubt, dass sich das generelle Schießverbot außerhalb zugelasser Schießstätten nur auf das Schießen im Sinne des Waffengesetzes erstreckt, das Lager "Kein Armbrustschießen im Garten" meint, dass es sich um das Schießen im weiteren Sinne handelt.

    Für beide Sichtweisen gibt es Anhaltspunkte im Waffenrecht. Bis ein (Höchst)Richter entscheidet wird diese Sache unklar bleiben. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will oder nicht. Bei der gewaltigen Zahl an Videos über das "Gartenschießen" scheinen die Behörden jedenfalls hier nicht aggressiv vorzugehen.

  • Sehe ich genauso.

    Andererseits würde ich keine AB oder VL in der Öffentlichkeit sichtbar führen. Auch wenn das erlaubt sein mag.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • . Bei der gewaltigen Zahl an Videos über das "Gartenschießen" scheinen die Behörden jedenfalls hier nicht aggressiv vorzugehen.

    Weil die Behörden in Deutschland momentan auch mehr als genug Arbeit haben.

    Ich habe gelegentlich mit Behörden zu tun, jedoch nicht mit der Waffenbehörde. Ich kann dir sagen, die Zeiten wo auf Behörden acht Stunden am Tag nur Eier geschaukelt und Kaffee getrunken wurde sind endgültig vorbei. Auch hier gibt es Fachkräftemangel. Wenn du eine Anzeige stellst und genau weißt welcher Garten das ist, wird sicherlich auch ermittelt. Außerdem können die Videos ja auch älter sein als das Upload-Datum oder im Ausland erstellt worden sein.

  • Die Kritik am DVAS kann ich insofern nachvollziehen, dass sie quasi die Maximalforderung der Ministerien in der Praxis „zementiert“, mit der Folge dass vermutlich 99% der Armbrustschützen nach dieser Auslegung ihr Hobby illegal betreiben. Für den Verein hat es natürlich den Vorteil das dort dem Hobby Armbrust in Rechtssicherheit nachgegangen werden kann. Eventuelle negative Einflüsse auf bisher existierende „mildere“ Lösungen durch Waffenbehörden bleiben abzuwarten. Inwieweit die Ministerien hier ihre Auslegung durchsetzen ohne das Richter darüber konkret entschieden haben und so praktisch einen Standard setzen kann ich nicht beurteilen. Meine Befürchtung ist das hier verpasst wurde, über Gerichte eine mildere Auslegung zu erstreiten und so die aktuell strengst mögliche Auslegung als praktisches Beispiel Richtern die Entscheidungsfindung erleichtert. Ich habe außerdem starke Zweifel dass dieses Vorgehen die Armbrust in Zukunft vor Verschärfungen des Waffenrechts schützt, die in Folge natürlich auch abgenommen Schiessstätten betreffen werden.

  • Sehe ich genauso.

    Andererseits würde ich keine AB oder VL in der Öffentlichkeit sichtbar führen. Auch wenn das erlaubt sein mag.

    Jepp.. das führt dann schnell dazu, dass du zu einem ganz besonderen Menschen für die Polizei wirst, der sie auch nicht mehr führen darf. ;)

    Ebenso halte ich Schießen im offenen Garten für albern einfach weil garantiert jemand meckert. Man könnte ja ein Gesinnungsplinker sein.

    Das Problem an der Auslegung des DVAS ist dass eine Realität vermittelt wird die 1. abschreckt und 2. die Interpretation einfach übernommen werden kann. Wenn wir es schon so verstehen dann hat die Gegenseite keine Mühe mehr, dieses Verständnis auch durchzusetzen.

  • Das Problem ist eine mangelnde Rechtssicherheit, welche zu vorauseilendem Gehorsam und Übererfüllung führt. Aber das wurde wahrscheinlich auch beabsichtigt.

    Jedenfalls ist das deutsche Waffenrecht unter Einbeziehung der Verwaltungsvorschrift so umfangreich und teilweise widersprüchlich, dass selbst Juristen kaum den Durchblick haben dürften, geschweige denn der Normalbürger.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Hast du vorher die Menschen, die du vertreten und helfen willst, gefragt ob Sie durch dich vertreten werden möchten?

    Erstmal finde ich es gut, wenn du jedem ein Angebot machst ihn zu vertreten. Auch postet du auch genau wie. Finde ich gut. Ist aber nicht meine Meinung. Für mich würde eine Vertretung durch Dich eine aktive Unterstützung der Verschärfung bzgl. Armbrust bedeuten.

    Gruß bolz

    Lieber eine Vertretung,die meine Interessen vertritt,auch ohne das ich das will,als eine die meine Interessen nicht vertritt,obwohl ich das will.

  • Hast du vorher die Menschen, die du vertreten und helfen willst, gefragt ob Sie durch dich vertreten werden möchten?

    Erstmal finde ich es gut, wenn du jedem ein Angebot machst ihn zu vertreten. Auch postet du auch genau wie. Finde ich gut. Ist aber nicht meine Meinung. Für mich würde eine Vertretung durch Dich eine aktive Unterstützung der Verschärfung bzgl. Armbrust bedeuten.

    Gruß bolz

    Lieber eine Vertretung,die meine Interessen vertritt,auch ohne das ich das will,als eine die meine Interessen nicht vertritt,obwohl ich das will.

    😃👍🏻

  • Habe gerade zufällig folgenden Artikel gelesen:

    Austausch mit der Politik

    Geplantes Waffenrecht beunruhigt Kippenheimer Sportschützen

    Vincent Kapitel-Stietzel 26.07.2023 - 18:15 Uhr

    https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.austaus…a09a93124a.html


    GANZ UNTEN STEHT DANN DORT:

    Das geplante Waffenrecht

    Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist eine Prüfung des Waffenrechts vereinbart worden.

    Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen:

    Schreckschusspistolen und Armbrüste sollen künftig nur mit kleinem Waffenschein zu haben sein.

    Der Privatbesitz bestimmter halbautomatischer Waffen soll verboten werden.


    Bei SSW‘s ist das Führen dieser außerhalb des eigenen / befriedeten Bereiches nur mit diesem KWS möglich, nun soll es also auch um den Erwerb gehen.

    Von Armbrüsten lese ich diesbzgl. aber konkret zum ersten Mal!

    Woher haben die Medien diese Infos ???

    Darüber hinaus:

    Was „bringt“ das ? NICHTS !

  • Sehe ich genauso.

    Andererseits würde ich keine AB oder VL in der Öffentlichkeit sichtbar führen. Auch wenn das erlaubt sein mag.

    Das mag für eine bestimmte Altersgruppe in die "Selbstverständlich" Kategorie gehören, jedoch lässt die häufige Notwendigkeit von Waffenverbotszonen und dementsprechenden Kontrollen erahnen, daß heutige Werte anders lauten, bzw. gar nicht erst vorhanden sind.

    Da hilft kein noch so geschultes Personal im Geschäft, wenn die Rechtsgebung den Verkauf nur das Alter und nicht die Befähigung beschränkt - oder andersherum, jeder Tankstellenkassierer weiß ganz genau wo die kleinen Wodka & Jägermeister Fläschchen wenige Momente nach dem Verkauf landen werden.

    Wenn Vernunft und Anstand befohlen werden könnten, würde das alles funktionieren.

  • Kleines Update: Das BMI hat nun einen "Evaluierungsbericht" vorgelegt, basierend auf Befragungen der Verbände und Behörden. Dieser Evaluierungsbericht ist lächerlich. Er stellt einen billigen Versuch dar, den Koalitionsvertrag formell zu erfüllen und auf diese Weise Faesers unsägliche Waffengesetzverschärfung durchzusetzen. Der Geist der Vereinbarung - nämlich ALLE Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zu prüfen und überflüssige Verbote zu entfernen - ist verfehlt, mit voller Absicht. Wir können nur hoffen, dass die FDP auf diese Masche nicht hereinfällt.

  • Kleines Update: Das BMI hat nun einen "Evaluierungsbericht" vorgelegt, basierend auf Befragungen der Verbände und Behörden. Dieser Evaluierungsbericht ist lächerlich. Er stellt einen billigen Versuch dar, den Koalitionsvertrag formell zu erfüllen und auf diese Weise Faesers unsägliche Waffengesetzverschärfung durchzusetzen. Der Geist der Vereinbarung - nämlich ALLE Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zu prüfen und überflüssige Verbote zu entfernen - ist verfehlt, mit voller Absicht. Wir können nur hoffen, dass die FDP auf diese Masche nicht hereinfällt.

    Du musst einen anderen Bericht gelesen haben als ich. Der Bericht ist in meinem Augen ziemlich ausgeglichen, wenn auch etwas kurz geraten (für ein so wichtiges Thema). Aber u.a. beim "Verbot von Magazinen mit gewisser Kapazität" ist zu sehen, dass das kein Text ist, der mit der Absicht verfasst wurde, weitere Verschärfungen zu begründen.

  • Du musst das im Gesamtzusammenhang sehen.

    Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde vereinbart, dass zunächst die Waffengesetzänderungen der letzten Jahre evaluiert werden sollen. Dann erst soll das Waffengesetz geändert werden. Einzige beschlossene Verschärfung: Für SRS-Waffen soll der kleine Waffenschein bereits beim Erwerb nötig sein, nicht nur zum Führen.

    Dann hat Faeser einen Entwurf einer Waffengesetznovelle vorgelegt, welcher die weitreichensten Verschärfungen seit 1972 beinhaltet. Verbot von halbautomatischen Langwaffen, MPU-Pflicht für ALLE waffenrechtlichen Erlaubnisse inklusive dem KWS, Armbrüste werden erlaubnispflichtig und so weiter.

    Die FDP hat den Entwurf gestoppt, mit dem Hinweis, dass zunächst die Evaluierung der letzten Verschärfungen erfolgen muss. Dabei ging es der FDP natürlich um die Überprüfung, was die Verschärfungen an Sicherheitsgewinn wirklich gebracht haben. Fehlt dieser Gewinn an Sicherheit, dann muss im Geiste einer liberalen Politik eine Verschärfung ggf. auch wieder zurückgenommen werden,

    Faeser legt nun eine oberflächliche "Evaluierung" der letzten Verschärfung und NUR dieser vor. Evaluiert wird aber nicht der Sicherheitsgewinn des Gesetzes, sondern eher, inwieweit die Verschärfungen durchgesetzt wurden. Das Ergebnis ist natürlich egal, weil es in Wahrheit NUR darum geht, den neuen Entwurf nunmehr durchzupeitschen.

    Richtig wäre es gewesen, einmal nachzuforschen, was Verschärfungen wie das Verbot von Butterfly-Messern oder Faustmessern gebracht haben. Was hat das Führverbot von Einhandmessern bewirkt? Sind Messerattacken dadurch zurückgegangen? Was hat die KWS-Pflicht für SRS-Waffen gebracht? Wieviele Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten sind bei den "unangekündigten Kontrollen" entdeckt worden?

    DAS wäre eine Evaluierung, die ihren Namen verdient.

  • Hat denn irgendwer ernsthaft was anderes erwartet? Ich schätze, jetzt noch gut verkaufen ist kein schlechter Rat. Entwaffnen wird man - auf lange Sicht - die Deutschen bis aufs Buttermesser so oder so. Vielleicht lässt man gnädigerweise noch die Zwillen in Ruhe, dann kann JS wieder zu den Wurzeln zurückkehren ;) .

  • Richtig wäre es gewesen, einmal nachzuforschen, was Verschärfungen wie das Verbot von Butterfly-Messern oder Faustmessern gebracht haben.

    Gott behüte uns davor, dass das Waffenrecht bezüglich Messern jemals auf Sinnhaftigkeit und Konsistenz geprüft wird. Dann würde wohl eine Menge mehr verboten werden als nur Faustmesser, Butterfly und OTF.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich habe den Bericht mal durchgearbeitet und fand ihn recht aufschlussreich.

    Der Reihe nach:

    Bedürfnisprüfung

    Die Behörden vermelden ziemlich übereinstimmend, dass der Zweck der regelmäßigen Bedürfnisprüfung das Ziel der Verringerung des Waffenbestandes nicht erreicht hat, weil WBK-Inhaber bei Wegfall des Bedürfnisses ihre Waffen an andere Berechtigte weitergeben und nicht bei der Behörde abgeben oder vernichten lassen. Jäger würden positiverweise an die Jagdscheinverlängerung erinnnert.

    Die Zahlen der nach Prüfung weggefallenen Bedürfnisse war auch eher gering und gesamt im niedrigen dreistelligen Bereich.

    Mögliche Anordnung des persönlichen Erscheinens zur "Sichtkontrolle"

    Zum einen steht im Bericht nochmal glasklar drin, dass das persönliche Erscheinen im Einzelfall(!!) angeordnet werden kann.

    Aus der Praxis dürften viele jedoch wissen, dass einige Behörden dies standardmäßig anordnen. Wer sich also mit seiner Behörde ins Streitgespräch begeben will, kann ja beim nächsten Mal darauf hinweisen und postalische Erledigung verlangen...

    Tenor der Behörden war aber auch, dass sie sich noch weitergehende Befugnisse wünschen und standardmäßiges Erscheinen und leichter amtsärztliche Untersuchungen anordnen können wollen.

    Änderungen bei der Regelunzuverlässigkeit

    Hier zeigt der Bericht vor allem, dass sich die Behörden sogar noch weitergehende Verschärfungen wünschen, teils sogar so weit, dass das BMI hier rechtliche bzw. Gerechtigkeits-Probleme sieht!

    Verfassungsschutzabfrage

    Zum einen wird deutlich, dass die Behörden nicht alle Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nutzen können, weil diese z.B. als Verschlusssache eingestuft wurden oder nicht ausreichend für den Entzug von Erlaubnissen waren.

    Außerdem sind in vielen Behörden die Bearbeitungszahlen teils heftig angestiegen. Das sagen sowohl Behörden als auch Verbände.

    Und es wird klar, dass dies vor allem an der völlig heterogenen Ausstattung der Behörden liegt und es kein einheitliches Abfragetool gibt.

    Die Widerrufe nach Verfassungsschutzabfrage sind sehr gering.

    Schalldämpferfreigabe

    Hier zeigt sich ein durchweg positives Bild sowohl von Verbands- als auch von Behördenseite.

    Missbräuche wegen der Lockerung sind nicht bekannt, positive Folgen gesundheitlicher und lärmschutztechnischer Natur sind vorhanden.

    Entfall der Bedürfnisprüfung nach zehn Jahren bei Sportschützen

    DIe Behörden sind großteilig dagegen und sehen das Bedürfnisprinzip als ausgehebelt an.

    Die Verbände sehen die Regelung positiv und sehen bessere Chancen für ältere Schützen und Verbesserung in der Wahrnehmung von Ehrenämtern.

    Da es keine Fälle von Missbrauch der Regelung gab, ist das BMI hier eher auf Verbandsseite und sieht keinen Verschärfungsbedarf.

    So, zum Rest schreib ich später was...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • So, weiter mit der Zusammenfassung:

    Binnenmarktinformationssystem

    Der Teil betrifft den normalen Waffenbesitzer eigentlich nicht.

    Es wurde wohl eine EU- Softwarelösung für den EU-Binnenhandel mit Waffen erprobt. Die Erfahrungen der Behörden scheinen sehr durchwachsen und das System scheint noch an komplizierten Bedienungsstrukturen und - mal wieder - der Problematik der softwaremäßigen Anbindung an die verschieden Behördensysteme zu kranken.

    Im Waffenhandel scheint es positiv anzukommen, weil Anmeldungen von Verbringungen leichter wurden und eine Verordnung mit Erläuterung der Bedienfunktionen rauskam.

    Die nötigen Änderungspunkte werden wohl an die EU weitergegeben.

    Freigabe von Nachtsichtvorsatztechnik zur Jagd

    Hier ist das Fazit ähnlich wie bei den Schalldämpfern.

    Die Behörden konnten keine negativen Effekte feststellen, die Verbände konnten die Zweckerfüllung - Reduktion des Schwarzwildbestandes unter dem Eindruck der ASP - nachweisen. Strecken sind gestiegen, bei gleichzeitiger Minderung der Nachsuchenquote.

    Bemängelt wurde verbandsseitig, dass in der Änderung die Nutzung von Lichtquellen am Vorsatzgerät und explizite Nachtzieltechniknicht legalisiert wurden, wobei dies noch deutlichen Nutzwert hätte.

    Das BMI folgt hier dem Jagdverband und steht den Wünschen offen gegenüber.

    Messerverbotszonen

    Nur 3 von 16 Bundesländern haben diese eingerichtet.

    Viele andere melden, dass sie gar keinen Bedarf hierfür sehen.

    Die Länder mit Verbotszonen melden hohen Aufwand für die Errichtung.

    Über die Wirksamkeit gibt es keine Aussagen. Zwei Länder fordern jedoch generelle Verbote in Zügen und Bahnhöfen.

    Die Verbände sehen die Zonen aufgrund der Kriminalisierung von nicht vom WaffG erfassten Gegenständen kritisch und erwähnen auch den hohen Aufwand.

    Fazit des BMI ist nur, dass die Evaluation hier kaum Aussagekraft hat, weil ausreichende Erfahrungen fehlen.

    Austausch zwischen Waffen- und Meldebehörden.

    Auch hier zeigt sich wie schon in vorhergegangenen Themen, dass das Hauptproblem der Datenaustausch zwischen den Behörden ist, weil jeder sein Süppchen kocht und nicht alle Behörden gleich gut digitalisiert sind.

    Magazinverbot

    Seitens BKA und diverser anderer Waffenbehörden wurde resümiert, dass das Verbot großer Magazin insgesamt ziemlich nix gebracht hat.

    Der bürokratische Aufwand war in den Behörden, die damit intensiver befasst waren, sehr hoch und es gab wohl diverse Verständnis- und Auslegungsprobleme.

    Sicherheitsgewinn wird gleich Null gesehen, vor allem durch die Altbestandsregelung, die den Waffenbehörden anscheinend ein Dorn im Auge ist.

    Außerdem wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

    Das BMI attestiert der Altbestandsregelung eine "gewisse Inkonsequenz"

    Gesamtfazit

    Das BMI hält die meisten Änderungen für gut, sieht aber auch Probleme und Handlungsbedarfe.

    In Sachen Digital bin ich voll dabei, bei den Magazinen meine ich, zwischen den Zeilen den Hang zum Kippen der Altbestände zu lesen.

    Überrascht bin ich, dass das BMI sich teils gegen die Meinungen der Waffenbehörden und eher auf Verbandsseite stellt, so bei den Kriterien zur Unzuverlässigkeit und der Lockerung des Bedürfnisnachweises bei "Altschützen".

    Zu Armbrüsten war übrigens gar nichts im Bericht zu finden.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse auf die Verschärfungspläne auswirken.

    Ich denke, wirklich positiv eher nicht.

    Mit Pech wird die Altbestandsregel für große Magazine gekippt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das ist alles gut und richtig. Aus der Evaluierung selbst droht uns nur wenig "Unheil" und es könnte möglicherweise sogar zu Lockerungen kommen.

    Aber das ist leider nicht der Knackpunkt. Die Evaluierung soll nur der "Türöffner" sein für die von Faeser geforderte und als Entwurf vorgelegte radikale Verschärfung des Waffengesetzes. Bisher sperrte sich die FDP mit dem Hinweis auf die fehlende, jedoch im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung. Diese liegt jetzt formell vor und somit wird Faeser die Umsetzung ihres unsäglichen Entwurfs fordern.

    Dieser Entwurf sieht vor, den Besitz von Armbrüsten erlaubnispflichtig zu machen. Neben vielen anderen, zum Teil extrem krassen Verschärfungen.