Geplante Änderung Waffengesetz - SSW bald erlaubnispflichtig?

Es gibt 403 Antworten in diesem Thema, welches 58.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2022 um 20:32) ist von Esti.

  • Neu ist die Forderung, den KWS auf drei Jahre zu begrenzen (so wie das beim großen Waffenschein der Fall ist). Das ist ein kleiner, aber brisanter Unterschied - denn es läuft dann unweigerlich auf die Einführung eines Bedürfnisses für den kleinen Waffenschein hinaus.

    Das können sie alles gerne tun und es wird - so fürchte ich - auch irgendwann in irgendeiner Form kommen. Der KWS war seit seiner Einführung eh ein Witz, denn er reglementiert die Trage- und Besitzweise in einer Art, die nur ganz selten Sinn macht.

    Aber er kostet Geld (und bei seiner erzwungenen Rückgabe übrigens auch, wie ich erleben musste, die saugen echt am Nippel). Ich habe für den KWS unendlich Geld gezahlt, dank dem Beschluss der Staatsanwaltschaft. Nie genutzt.

    Der Bedürfnisnachweis wird die nächste Hemmschwelle sein - denn beweise mal das Bedürfnis für eine rechtliche Quelle nach! Wer oder was ist denn bedürftig? Im Sinne des Rechtes eigentlich niemand. Das wird hier richtig böse enden.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Ein Bedürfnisnachweis für den KWS käme einem Verbot gleich, denn man würde ohne jede Frage dieselben Anforderungen stellen wie an den "großen" Waffenschein. Das wird extrem restriktiv gehandhabt, eigentlich haben nur Sicherheitsdienste eine realistische Chance.

    Schlimmer ist aber, dass eine Bedürfnisnachweispflicht zwangsläufig auf eine Regulierung des Altbesitzes hinauslaufen würde. Es kann ja nicht sein, dass man für den Neukauf einer SRS-Waffe einen Waffenschein mit Bedürfnisnachweis braucht, aber die Millionen von im Umlauf befindlichen Modelle weiter frei bleiben und unregistriert.

    In letzter Konsequenz wären wir dann einer ganz simplen WBK-Pflicht (Besitz) bzw. Waffenschein-Pflicht (Führen) für SRS-Waffen. Die SRS-Waffen würden dann dasselbe Schicksal erleiden wie einst die LEP-Waffen.

  • Jau, jau - und das Ganze nennt sich dann "Kalte Enteignung" - denn der Gesetzgeber macht auf diese Weise ehemals teure Gegenstände über Nacht wertlos - nimmt die aber dem Besitzer ERSTMAL nicht weg - denn dann müsste man ja ggf. Entschädigungen zahlen - aber der Besitzer hat dann trotzdem wertloses Gelumpe daheim, dass er Niemandem mehr verkaufen kann.

    Hatten wir doch gerade erst bei den gekorenen 4mmM20, den gekorenen LEP, den Deko-Dingern und den Salutgewehren - naja, so richtig interessiert hat das die Masse der Waffenbesitzer seinerzei eher nicht so, wie üblich, ... (Motto: ... hab ich nicht, interessiert mich nicht...) - is doch klar, dass man dann jedesmal mit "Verschärfungen" einen Schritt weiter geht, ...

    Clever eingefädelt, oder?

    Nebenbei denke ich , dass die Welt und auch unsere Regierung eigentlich weit andere, "lebenswichtigere" Probleme hätte, als wiedermal am WaffG herumzubasteln - aber, und das sieht man hier auch, es geht nicht um die Sache, es wird die Ideologie umgesetzt - koste es, was es wolle!

    Wie heißt der Spruch: " .... die dümmsten Kälber, .... "

    Habe die Ehre!

  • aber der Besitzer hat dann trotzdem wertloses Gelumpe daheim, dass er Niemandem mehr verkaufen kann.

    ... das reglt dann der schon immer existierende Schwarzmarkt.

    Wenn der Bürger so in die Enge manövriert wird, durch (SSW) Gesetze,

    dann sollte sich keiner Wundern, wenn ein Teil von denen der neue

    Erlass am Allerwertesten vorbei geht.

  • Kann man für den Referentenentwurf Einsicht beantragen?

    Leider nein, das versucht der VDB schon länger, hat es aber auch auf rechtlichem Weg noch nicht geschafft.

    Der letzte Referentenentwurf wurde wohl zu früh öffentlich, womit länger darüber diskutiert und unsinnige Forderungen gestrichen werden konnten.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Und schon ist die Real Steel und die alte Erma nichts mehr wert .

    Wenn es soweit kommt ist bestimmt auch ein richtiger Waffenschrank pflicht ,mit Nachweis....und alles für ein paar Platzpatronen und oftmals einen Klumpen Zinkdruckguss .

    Läuft doch in Deutschland,gleichzeitig wird das Leben unbezahlbar hmmmm ob das vielleicht irgendwie zusammen hängt ??? nicht das die Leute vielleicht noch mit Geknalle ihrem Frust ausdruck verleihen.

    Die müssen schon riesige Panik schieben und angst haben das sie sich zu Tode erschrecken.

    P.S. damit hätte man dann auch gleich das Problem gelöst das Besitzer des KWS alle 42a Messer auch in Waffenverbotszonen bei sich führen können gelöst .

    Und dann wirds bestimmt ganz Friedlich in Deutschland und wir frieren alle Solidarisch für den Frieden :confused2:

    Und sowas passiert dann ja auch nicht mehr

    https://m.bild.de/regional/hamburg/news-inland/ein-mann-tot-schiesserei-in-hamburger-shisha-bar-80834686.bildMobile.html###wt_ref=https:/www.google.com/

    Halt ist ja jetzt schon verboten ,wie konnte das denn nur passieren :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (30. Juli 2022 um 13:49)

  • Neu ist die Forderung, den KWS auf drei Jahre zu begrenzen (so wie das beim großen Waffenschein der Fall ist). Das ist ein kleiner, aber brisanter Unterschied - denn es läuft dann unweigerlich auf die Einführung eines Bedürfnisses für den kleinen Waffenschein hinaus. Warum sonst sollte man ihn begrenzen? Die Zuverlässigkeit wird ohnehin alle drei Jahre neu gecheckt, bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis. Derzeit ist neben der Zuverlässigkeit lediglich ein Mindestalter erforderlich (18 Jahre), und das muss man sicher nicht wiederholt prüfen.

    Die Logik bzw. Zwangsläufigkeit der Einführung eines Bedürfnisses durch die Begrenzung auf 3 Jahre (hier vor allem auf den Besitz bezogen) erschließt sich mir nicht.

    Bisher benötigt man den KWS nur zum Führen. Der Besitz ist davon nicht betroffen.

    Vielleicht will man sich auch einfach nur offenhalten, die Erlaubnis des Führens nicht zeitlich unbegrenzt zu erteilen.

    Etwa, weil es in absehbarer Zukunft gar nicht mehr oder nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt sein soll, SSW zu führen.

    Eine kalte Enteignung sehe ich in der Begrenzung auf 3 Jahre also nicht zwangsläufig, das erscheint mir deutlich zu pessimistisch.

  • Zitat: "Die Grünen schlagen vor, dass beim Kauf ... der so genannte "Kleine Waffenschein" nachgewiesen sein muss, und dass dieser auf drei Jahre befristet wird".

  • Bestimmte Berufsgruppen ,welche sollen das denn sein :laugh: überall bekommt man gesagt das SSW eh nix taugen und nur gefährlich für den Träger sind ,mir fällt deshalb keine Berufsgruppe ein .

    Die ,die einen gefährlichen Beruf haben tragen richtige Schusswaffen .

  • Und für Sammler sind sie auch nicht gefährlich :)

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • im gesamten nächsten jahr wird die rregierung eher um ihr überleben kämpfen,wenn die menschen ihr leben nicht mehr finanzieren können, kannst du mitechten bösen protesten rechnen...

    bei hunger oder frieren ist rückzug der innere frieden gefähreded,

    und dann wird auch nicht mehr an solchen banalen themen mehr gedacht.

    INVICTUS

  • Ja dann sollen sie mich wegen der Berloque oder wegen der RG3 oder sonstiger Sammlerstücke erschießen. Dann habe ich es wenigstens geschafft.

    Nein im Ernst, man kann nicht Jahrzehnte lang etwas frei verkaufen und dann über Nacht illegal machen. Jeder hat irgendwo ne Knifte liegen und man müsste zig Millionen Haushalte kontrollieren.

    Ich denke, man hat genug zu tun mit dem produzieren von Panzern und sonstigen Waffen, was ja gewünscht ist.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • deswegen knapsen sie auch nur am unteren ende herum, nicht bei den scharfen waffen ,sportwaffen etc......

    die mit denen man richtig unfug machen kann....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • man kann nicht Jahrzehnte lang etwas frei verkaufen und dann über Nacht illegal machen

    Moin!

    Wenn man jetzt eine Liste beginnen würde, wären wir ratzefatz bei Seite 25. Leider!

    Diesem Irrglauben sind schon viele aufgesessen und dann folgte irgendwann das böse Erwachen...

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Jaaaa....und als ich es hochgeladen habe, war mir bewusst, dass genau dieses zitiert wird.

    Und jetzt????

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • ... einfach weiter sammeln und nicht vermiesen lassen. Ansonsten Kotztüten sammeln..da passiert nix.. ;)

    Gruß Michael

  • Zitat: "Die Grünen schlagen vor, dass beim Kauf ... der so genannte "Kleine Waffenschein" nachgewiesen sein muss, und dass dieser auf drei Jahre befristet wird".

    Ich lese da nichts von einem Bedürfnisnachweis.