Neu ist die Forderung, den KWS auf drei Jahre zu begrenzen (so wie das beim großen Waffenschein der Fall ist). Das ist ein kleiner, aber brisanter Unterschied - denn es läuft dann unweigerlich auf die Einführung eines Bedürfnisses für den kleinen Waffenschein hinaus.
Das können sie alles gerne tun und es wird - so fürchte ich - auch irgendwann in irgendeiner Form kommen. Der KWS war seit seiner Einführung eh ein Witz, denn er reglementiert die Trage- und Besitzweise in einer Art, die nur ganz selten Sinn macht.
Aber er kostet Geld (und bei seiner erzwungenen Rückgabe übrigens auch, wie ich erleben musste, die saugen echt am Nippel). Ich habe für den KWS unendlich Geld gezahlt, dank dem Beschluss der Staatsanwaltschaft. Nie genutzt.
Der Bedürfnisnachweis wird die nächste Hemmschwelle sein - denn beweise mal das Bedürfnis für eine rechtliche Quelle nach! Wer oder was ist denn bedürftig? Im Sinne des Rechtes eigentlich niemand. Das wird hier richtig böse enden.