!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.385 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Exportfedern selbst sind ja auch frei zu erwerben, das ist ja prinzipiell nur eine Feder und kein waffenrelevantes Teil. Erst der Einbau ist illegal, bzw. das selbst zu tun und auch noch keine WBK zu haben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Was zählt ist die Meinung des BKA oder Gerichtes.

    Soweit so gut, aber wenn das Urteil dann nicht so gut ausfällt, handelt es sich eben um eine schwere Straftat (für den Händler).

    germi: Was wäre denn deiner Meinung nach das historische Vorbild?

  • Exportfedern selbst sind ja auch frei zu erwerben, das ist ja prinzipiell nur eine Feder und kein waffenrelevantes Teil. Erst der Einbau ist illegal, bzw. das selbst zu tun und auch noch keine WBK zu haben.

    Und alleine das hat einem Richter schon gereicht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse zu unterschreiben. Dafür reicht nämlich schon ein einfacher Verdacht.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Was zählt ist die Meinung des BKA oder Gerichtes.

    Soweit so gut, aber wenn das Urteil dann nicht so gut ausfällt, handelt es sich eben um eine schwere Straftat (für den Händler).

    germi: Was wäre denn deiner Meinung nach das historische Vorbild?

    Ich würde sagen eines dieser parlor rifles, im Deutschen nannte man sowas "Zimmerstutzen". Ob Zimmerstutzen die historische Bezeichnung dafür war zu der Zeit weiß ich nicht, später war sie es auf jeden Fall. Damit wurden dann so Schießübungen veranstaltet wie heute bei Kerb an den Schießbuden. Und das halt in Innenräumen, in Saloons/Wirtschaften und natürlich den Salons der gehobenen Gesellschaft.

    Also ein Nachbau eines Gewehres was man damals als Spielzeug für erwachsene Herren ansah.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Was zählt ist die Meinung des BKA oder Gerichtes.

    Soweit so gut, aber wenn das Urteil dann nicht so gut ausfällt, handelt es sich eben um eine schwere Straftat (für den Händler).

    germi: Was wäre denn deiner Meinung nach das historische Vorbild?

    Ich würde sagen eines dieser parlor rifles, im Deutschen nannte man sowas "Zimmerstutzen". Ob Zimmerstutzen die historische Bezeichnung dafür war zu der Zeit weiß ich nicht, später war sie es auf jeden Fall. Damit wurden dann so Schießübungen veranstaltet wie heute bei Kerb an den Schießbuden. Und das halt in Innenräumen, in Saloons/Wirtschaften und natürlich den Salons der gehobenen Gesellschaft.

    Also ein Nachbau eines Gewehres was man damals als Spielzeug für erwachsene Herren ansah.

    Ich glaube das wurde hier schon ausreichend als Mythos entlarvt.

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  • Und alleine das hat einem Richter schon gereicht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse zu unterschreiben.

    Stimmt, es sind mehrere Fälle bekannt.

    Dafür reicht nämlich schon ein einfacher Verdacht.

    Das stimmt definitiv nicht. Das würde kein Richter unterschreiben. Da müssen schon erhebliche Verdachtsmomente einer Straftat vorhanden sein, die eine Durchsuchung rechtfertigen und nicht der Nachbar, der einen einfachen Verdacht äußert.

    Bei den Exportfedern waren es Kaufbelege eines Händlers an Kunden. Zwar ist der Erwerb und Besitz frei, aber kaum einer kauft diese Dinger ohne sie einbauen zu wollen. Offenbar wurde man ja auch entsprechend fündig.

  • Ich glaube das wurde hier schon ausreichend als Mythos entlarvt.

    Manchmal könnte es helfen sich mit Geschichte und Quellen zu beschäftigen.

    Wie gesagt waren das meist Einzelstücke und es fing an mit der Funktion wie bei der Whitehawk im Modell Remington Rider. (Zündhütchen und Rundkugel)

    Then in 1860, Remington became the first American manufacturer to enter the market of parlor guns. They introduced the Remington Rider Single Shot Pistol. It was a .17 caliber gun that was comparable to Flobert’s, in the sense that it was a simple and weak action that was not designed for rounds with a powder charge. It was built to use only the percussion cap to launch the projectile. Its appearance was elaborate with brass grips and silver plating, but it offered none of the practicality that most American guns had. The Rider was made just for a short time with no real success and amounted to about 200 total pistols produced.

    In Germany, France, Switzerland and other areas of Europe, the sport of Parlor shooting reached its peak of popularity in the late 19th century. To own a Zimmerstutzen (a German word that loosely translated to room or parlor rifle) became sort of a status symbol of prosperity. Those that could afford them would hone their shooting skills during the cold months and host parties like the one we described above.

    European gunsmiths would soon bring the concept of Zimmerstutzen to America. The process of building these guns was slow and tedious as they were typically hand-crafted guns to fit the individual shooter, much like the German gun builders did for the Schuetzen Rifle (an elaborate and heavy single shot rifle made for long range target competition). Most American builders at the time seemed to show little to no interest in building firearms that weren’t designed to advance battlefield or hunting efficiency. This left the niche of luxury target arms to the few European gun makers that specialized in the art of handcrafting these unique guns.

    Bin mal gespannt was da von den Schützen selbst heraufbeschworen wird, ihr macht das schon. 😅

  • Schultz

    Würdest Du lieber gar nix machen wollen, damit einige verantwortungslose Waffenhändler noch mehr davon verkaufen und noch mehr Käufer das Problem haben? Wer das Problem immer noch nicht erkannt hat, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Sobald es ein Urteil oder einen BKA Bescheid zu dem Gewehr gibt, ist es zu spät. So einfach ist das. Dann hat man nicht nur eine wertlose und unverkäufliche Waffe, sondern sich auch noch nachweislich strafbar gemacht.

    Man tut den Besitzern keinen Gefallen, wenn man das Problem tod schweigt.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Na bis jetzt sehe ich kein Problem, mal ganz davon ab das die Leute die sich eine Whitehawk gekauft haben sie zumeist ganz schnell wieder verkauft haben. Das letzte mal das sie Thema war war glaube ich 2016 was schon viel aussagt.

    Ist ein nettes Spielzeug aber nichts was man wenn man eh KK schießt auf dem Schießstand nutzt.

    Die Präzision ist auch mit ZF miserabel und wer Blödsinn machen will hat da einen Shop der sich auf gefährliche Spielzeuge spezialisiert hat zur Verfügung.

    Gerade deshalb glaube ich nicht das sich der Staat sonderlich für das Dingen interessiert während Leute mit Halbautomatischen Armbrüsten etc. durch die Gegend wandeln.

    Mal ganz davon ab das wenn du deine nun Verkaufst und es wirklich was kommt, du trotzdem wegen Verkaufs einer WBK pflichtigen Waffe dran bist. Verjährungsfristen wurden doch gerade erst besprochen. 😉

  • Mal ganz davon ab das wenn du deine nun verkaufst und es wirklich was kommt du trotzdem wegen Verkaufs einer WBK pflichtigen Waffe dran bist.

    Da greift der unvermeidbare Verbotsirrtum.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • PTB im Kreis ist rein Schreckschusswaffen vorbehalten, das signalisiert das die Waffen nach §8 Beschussgesetz bauartgeprüft sind. PTB im Quadrat (§7 Beschussgesetz) kommt auch nicht in Betracht da mehr als 7,5J. Das wären dann diese "Zwergenkaliber" wie 4mm M20, 4mm RZ oder 6mm Flobert wenn die Waffe durch die Bauart bedingt nicht mehr als 7,5J hat. Diese Waffen sind übrigens nicht frei ab 18, auch wenn weniger als 7,5J, da zum Antrieb heiße Gase verwendet werden. Allerdings braucht man kein Bedürfnis für den Erwerb.

    https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__7.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__8.html

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das ist mir doch alles klar.

    Leider ist die bittere Realität: Die WH ist eine WBK-pflichtige Waffe, da es KEIN historisches Vorbild mit Perkussions-Zündung vor 1871 gibt. Auf die Händler kommt Ärger zu und die Kunden sind ohnehin am A****. Schon bald wird man das Ding auch auf eGun nicht mehr anbieten dürfen, und man muss jeden Tag mit den freundlichen Beamten von der Kripo rechnen.

  • Er soll sich die Knifte zurück holen, mit dem Hinweis auf eine frei verkäufliche Waffe, und dann lasst uns Gras über die Sache wachsen lassen. Wenn die Herren Beamten hier rein schauen, weil man sich über das Internet so toll informieren kann, haben wir mit diesem Thread nicht nur schlafende Hunde geweckt. Wir kredenzen den Fall quasi auf einem silbernen Tablett, mit allen Begründungen, Erklärungen und allen Widerlegungen für jeden eventuellen Einspruch. Dieser Thread könnte unsere Grabesschaufel sein, die wir uns sogar selbst gebaut haben.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • ...................

    Wir kredenzen den Fall quasi auf einem silbernen Tablett, mit allen Begründungen, Erklärungen und allen Widerlegungen für jeden eventuellen Einspruch. Dieser Thread könnte unsere Grabesschaufel sein, die wir uns sogar selbst gebaut haben.

    Hallo,

    vielleicht ist es so.

    Vielleicht zeigen wir hier aber auch nur auf, wie unglaublich schwierig es ist (war?), in diesem einen besonderen Fall (einigermaßen) Rechtssicherheit zu erlangen.

    Und co2air dürfte ein Forum sein, das wohl sehr viel Kompetenz bündelt - durch zum Teil wirklich erfahrene User im Bereich freier Waffen.

    Vor etlichen Tagen habe ich schon den Themenstarter gebeten, sich besser nicht weiter zu äußern.

    Natürlich kann jeder Admin oder Mod diesen Thread "verschwinden" lassen. Dafür ist es meiner Meinung nach nun viel zu spät.

    Er wurde ziemlich sicher schon von "einschlägigen" Stellen gelesen und registriert.

    Vielleicht sollten wir stolz darauf sein, dass wir uns intensiver um die Frage der Legalität Freier Waffen bemühen, als das eventuell zuständige Behörden tun.

    Vielleicht kann jeder gutgläubige Käufer einer frei (ab 18 J.) verkauften Waffe - trotz aller hier im Thread genannten gesetzlichen Verantwortlichkeiten (des Käufers) - auf diesen Thread mit seinen über Wochen gesammelten Erkenntnissen hinweisen und jeden Richter (oder eine andere Instanz im Vorfeld) davon überzeugen, dass er außerstande war, die Legalität des Kaufs im Vorfeld zu überprüfen.

    Vielleicht sollten wir sogar diesen Thread zum Anlass nehmen, eine neue Rubrik bei co2air zu eröffnen:

    - Ist diese oder jene Freie Waffe wirklich erwerbscheinfrei zu kaufen?

    - Könnte es mit dem Erwerb dieser oder jener Freien Waffe absehbar zu juristischen Problemen führen?

    Um weiteren Verschärfungen des Waffengesetzes vorzubeugen!

    Die ggf. aus Unkenntnis irgendwelcher Entscheidungträger resultieren könnten.

    Gruß

    Musashi

  • Dies ist doch vornehmlich ein Forum für freie Waffen. Wenn nun eine Waffe als "frei verkäuflich" angeboten wird, es aber Hinweise darauf gibt, dass die jeweilige Waffe rechtlich gesehen NICHT frei sein dürfte - warum sollte man dies nicht hier diskutieren?

    Wenn nicht hier, wo denn dann?

    Immerhin nutzen viele Menschen Foren wie dieses hier zur Information VOR einem Kauf. Aber auch für die Besitzer einer solchen Waffe sind Threads wie dieser hier wichtig, aus offensichtlichen Gründen.

    Das deutsche Waffenrecht ist nicht nur streng, sondern auch sehr kompliziert. Es besteht aus einem Geflecht von Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift, "ergänzt" durch BKA-Feststellungsbescheide und richterliche Urteile. Im Alleingang kann ein Einzelner eine verzwickte Sachlage eigentlich nicht durchschauen, selbst Juristen tun sich schwer. Da hilft die Schwarmintelligenz extrem.

    Natürlich ist es "schade", wenn sich eine vermeintliche Gesetzeslücke am Ende als Fata Morgana herausstellt. Aber es kann ja nun nicht Aufgabe eines seriösen Forums sein, solche potentiell illegalen Angebote zu schützen, indem jede Diskussion in diese Richtung abgewürgt wird.

  • Vielleicht sollten wir sogar diesen Thread zum Anlass nehmen, eine neue Rubrik bei co2air zu eröffnen:


    - Ist diese oder jene Freie Waffe wirklich erwerbscheinfrei zu kaufen?

    - Könnte es mit dem Erwerb dieser oder jener Freien Waffe absehbar zu juristischen Problemen führen?

    Was soll das bringen, bzw. wem nutzen? Gerade dieser Fall zeigt doch sehr klar, dass es eben nicht so einfach ist. Zudem sind wir alle Rechtslaien, dessen Meinung rechtlich nichts wert ist. Es bliebe dennoch in der Verantwortung des Handels, Erwerbers und Besitzer. Es wäre schlimm und fast schon sträflich, wenn sich jemand darauf verlässt.

    Da kommt mir gleich der Gedanke - wie hätte das Forum die White Hawk im letzten Jahr eingeordnet?

    Das deutsche Waffenrecht ist nicht nur streng, sondern auch sehr kompliziert. Es besteht aus einem Geflecht von Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift, "ergänzt" durch BKA-Feststellungsbescheide und richterliche Urteile.

    Mein Reden. Das Waffenrecht kommt in der Komplexität wahrscheinlich gleich nach dem Steuerrecht. Es gehört dringend mit der Maßgabe nach einfacheren §§ novelliert.

    Natürlich ist es "schade", wenn sich eine vermeintliche Gesetzeslücke am Ende als Fata Morgana herausstellt.

    Habe ich da was verpasst oder ging das dort nicht um die WH?

    Zu der WH fällt mir eigentlich noch ein, da offenbar kein geschichtliches Vorderlader-Vorbild fehlt, warum ist die WH mit ihrem Knicklaufverschluss dann überhaupt den Vorderladern zuzuordnen?

  • Zu der WH fällt mir eigentlich noch ein, da offenbar kein geschichtliches Vorderlader-Vorbild fehlt, warum ist die WH mit ihrem Knicklaufverschluss dann überhaupt den Vorderladern zuzuordnen?

    weil das Gesetz nicht sagt, dass es ein Vorderlader sein muss:

    "einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;"

  • Die Händler sollten, um Verantwortung zu zeigen und Schaden von

    sich und den Kunden fernzuhalten, ihre Kunden anschreiben und

    ein Rückkauf anbieten. Die Begründung ist die unsichere Rechtslage

    und ein eventueller Irrtum ihrerseits. So ist das ein Zeitbombe für

    jeden Beteiligten.