Sammelklage
nicht nötig.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Beitragserhöhung >50%),
mit Hinweis auf § 314 BGB, da keine Beitragsregelung in der Satzung erkennbar.
Lastschriftrückgabe auslösen und fertig.
Subjektiv könnte man allerdings auch sagen, bei regelmässiger Nutzung der Mitgliedschaft zu Teilnahme an Veranstaltungen / Wettbewerben etc. sind 8€ / Monat nicht die Welt.
Übrigens war es mir seit Eintritt nicht möglich an einem Wettstreit teilzunehmen.
Gut, die Corona-Einschränkungen kann man keinem Verein oder Veranstalter vorwerfen.
Das wirkt sich übrigends ganz allgemein auf das Vereinsleben Landauf, Landab sehr deutlich aus.
"Allgemeiner Rückzug" beschreibt es vielleicht ganz gut.