keine guten neuigkeiten...das waterloo für vorderlader naht!

Es gibt 218 Antworten in diesem Thema, welches 50.620 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2018 um 16:59) ist von Floppyk.

  • https://www.fwr.de/news/newsdetai…ef547a0367f1fe3

    Zitat:

    Das BMI wies darauf hin, dass derzeit Maßgabe sei, die Richtlinie "eins zu eins" ins deutsche Waffengesetz umzusetzen. Über die Richtlinie hinausgehende Verschärfungen des Waffenrechts seien nicht geplant. In einigen Punkten - etwa bei der Begrenzung der Magazinkapazitäten, der erweiterten Kennzeichnungspflichten für die wesentlichen Waffenteile oder auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen - lasse sich allerdings eine Belastung für die Legalwaffenbesitzer nicht gänzlich vermeiden.

    Das BMI werde aber versuchen, dies durch Übergangsfristen und Besitzstandsschutz abzumildern. Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Ich hab neulich in einem Bericht gelesen, dass das BMI wohl plant, die brüsseler Regelung 1:1 umzusetzen

    Das hat jemand im WO Forum geschrieben, der eine Info aus dem Innenministerium hat.
    Aber kann so nicht ganz stimmen, denn die EU Kommission hat eine Richtlinie erlassen, die viele "Solls" und "Kanns" enthält. Somit haben die EU-Länder einen Ermessungsspielraum, insbesondere, wenn es nationale Regelungen bezüglich dieser Waffengruppe bereits enthält.

    Aus diesem Grund halte ich die pauschale Aussage der 1:1 Umsetzung für irrelevant.
    Warten wir den genauen Wortlaut ab, denn der ist für das Deutsche Waffenrecht - um es mal genau zu sagen - bindend.
    Mittlerweile bin ich auch zu der Überzeugung gelangt, mit der geforderten Umsetzung der Richtlinihe zu Mitte Sept. 2018 in Deutsches Recht wird das nichts werden. Es ist noch nicht einmal ein Entwurf der Änderungen im WaffG im Umlauf. Ich gehe davon aus, dass ein Entwurf bekannt wird. Bis das durch die Gremien zugestimmt ist, dauert das. Ich habe Zweifel, dass das noch im diesem Jahr passiert.

  • Zumal man ja gespannt sein darf, wie das mit dem "Besitzstand" von Gegenständen, die gar nicht registriert werden, aussehen soll. Wie soll ich z.B. beweisen, dass ich Magazinen jetzt schon habe und nicht erst gekauft habe, wenn sie verboten sind? Man darf da echt gespannt sein, wie das am Ende aussehen soll...

    Friendly fire - isn't

  • Gerade die Magazinregelung dürfte spannend werden. Ich vermute, es wird auf ein Verwendungsverbot hinauslaufen, wobei Ausnahmen zulässig sein werden.
    Ansonsten käme nur eine Einstufung als waffenwesentliches und somit erlaubnispflichtigesTeil in Frage, was aber angesichts der Menge der im Besitz befindlichen großen Magazine und des großen Verwaltungsaufwandes mir illusorisch erscheint.

    Ähnlich sehe ich das mit einer denkbaren Erlaubnispflicht für die Vorderlader, Deko und SSW. Aufgrund der Menge ist das gar nicht umsetzbar.

  • Man munkelt ja bis jetzt nur...

    Eine weitere Möglichkeit mit den Magazinen die ich gehört habe.

    Besitztum von großen Magazin soll verboten sein wenn man die passende Waffe dazu besitzt

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Gerade die Magazinregelung dürfte spannend werden. Ich vermute, es wird auf ein Verwendungsverbot hinauslaufen, wobei Ausnahmen zulässig sein werden.
    Ansonsten käme nur eine Einstufung als waffenwesentliches und somit erlaubnispflichtigesTeil in Frage, was aber angesichts der Menge der im Besitz befindlichen großen Magazine und des großen Verwaltungsaufwandes mir illusorisch erscheint.

    Also dürfte man die haben, aber nicht benutzen. Na wenn das mal nicht einen möglichen Missbrauch verhindern wird :whistling:

    Da hab ich mit meiner Pistole mit ihren 19+1 noch Glück, mir da nicht sooooo große Sorgen machen zu müssen. Aber an Albernheit ist diese Richtlinie wohl kaum zu überbieten...

    Friendly fire - isn't

  • Besitztum von großen Magazin soll verboten sein wenn man die passende Waffe dazu besitzt

    Wer will das denn nachprüfen wenn ich zwei große Magazine in meiner Werkzeugkiste liegen habe, die aber nicht verwende.
    Da ist dieses Verbot nur eine Farce, nach dem Motto ' wir haben was getan ' und der Suffkopf in Brüssel kann die nächste Flasche öffnen.

    freischütz

  • Die 1:1 Umsetzung ist leicht gesagt, aber meines Erachtens nur so dahingelabert. Es gibt in D keine praktische Erfahrung mit nur registrierungs- aber nicht erlaubnispflichtigen Waffenarten.

    Eine neue Kategorie greift in Aufbewahrung, Meldepflichten, Sanktionen, Deko- und Salutumbauten (ja, das ginge dann ja auch bei VL), Altbesitzbestimmungen usw. Wenn man dann das WaffG an diversen Stellen umgeschrieben hat, gilt es die Verwaltungsprozesse, NWR-Kategorien usw. zu organisieren.

    Siehe auch: Umsetzung in Frankreich Eine 1:1 Übernahme ohne Rücksicht auf nationale Bedürfnisse und Interessen, kulturelle und historische Eigenheiten der Waffengesetzgebung ist eine unreflektierte Behauptung.

    Andreas

  • Also dürfte man die haben, aber nicht benutzen. Na wenn das mal nicht einen möglichen Missbrauch verhindern wird

    Das gint bzw. gab es schon früher. Beispielsweise der Erwerb und Besitz von Scannern oder die Exportfedern. Dort ist es ja genau so.

    Wer will das denn nachprüfen wenn ich zwei große Magazine in meiner Werkzeugkiste liegen habe, die aber nicht verwende.

    Auch das gab es schon. Die Jäger mit der Regelung der Selbstladelangwaffen. Sie durften damit nur 2-Schuss Magazine zur Jagd benutzen, während aber das Übungsschießen mit größeren Magazinen erlaubt war. Letztes Jahr hat man das geändert. Nun darf der Jäger zur Jagd seine Selbstladelangwaffen nur mit max. 3 Patronen laden.
    Kontrolle wäre denkbar, wenn denn die Behörde oder Polizei die Jagdwaffen direkt im Revier kontrollieren würde. Das dürfte aber nur sehr selten vorkommen.
    Denkbar sind aber Kontrollen auf den Schießständen. Das gab es aus anderen Anlässen durchaus.

  • die gängelt man dann halt mit der VL-WBK und fertig

    Wenn das ohne Kosten für den Schützen abläuft hätte ich damit kein Problem.
    Wenn ich aber dafür zur Kasse gebeten werden soll und zudem meine VL in einen Klasse 0/1 Schrank einschließen muss dann schon.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Wenn das ohne Kosten für den Schützen abläuft hätte ich damit kein Problem.

    Kostenlose WBK? 8o

    Da zahlst du nicht nur die WBK sondern auch die Aufbewahrungskontrolle... Ein bisschen so wie wenn dir der Polizist bei der Kontrolle keine Strafe ausstellt, weil ja alles in Ordnung war, aber dann ne Rechnung für die Kontrolle schreibt...

    Friendly fire - isn't

  • Wenn das ohne Kosten für den Schützen abläuft hätte ich damit kein Problem.

    Das müsste zumindest für den Bestand so gelten. Das war ja so im Übergang der PTB Pflicht für SSW und für die LEP-Waffen. Allerdings würde dann der Eintrag künftiger VL kostenpflichtig werden. Aber man muss auch die Höhe der Gebühren beachten. Hier sind es immer noch 12,78 € für eine Sportwaffe. Schwerer wiegt bei manchem die Mühe und Aufwand.

    Wenn ich aber dafür zur Kasse gebeten werden soll und zudem meine VL in einen Klasse 0/1 Schrank einschließen muss dann schon.

    Das wird die zwangsläufige Folge sein.
    Das wäre für den Gesetzgeber die Möglichkeit zur Reaktivierung alter A/B Schränke, die dann nicht Metallschrot werden müssen. Soll er doch die Ausnahme zulassen künftig VL in den A oder B Schränken zu lagern - falls das so kommen müsste.

  • Somit haben die EU-Länder einen Ermessungsspielraum, insbesondere, wenn es nationale Regelungen bezüglich dieser Waffengruppe bereits enthält.

    Wenn dem so wäre hätte es keine x diskusions Runden mit einwenden von Vicky gebraucht. ich denke die wollen das Wasserdicht machen

  • Wenn dem so wäre hätte es keine x diskusions Runden mit einwenden von Vicky gebraucht. ich denke die wollen das Wasserdicht machen

    Ich bin da ganz bei Klaus.
    Nicht in der ganzen EU gibts dafür schon reglungen bei uns schon.
    Und es ging ja darum ein einheitliches System zu schaffen.
    So wie ich das gelesen habe orientiert sich das ganze schon sehr weit an den Reglungen hier zu Lande.
    Gab da gestern einen guten Livestream dazu mit Marc Schieferdecker und Katja Triebel auf YT.

  • Das müsste zumindest für den Bestand so gelten. Das war ja so im Übergang der PTB Pflicht für SSW und für die LEP-Waffen. Allerdings würde dann der Eintrag künftiger VL kostenpflichtig werden. Aber man muss auch die Höhe der Gebühren beachten. Hier sind es immer noch 12,78 € für eine Sportwaffe. Schwerer wiegt bei manchem die Mühe und Aufwand.

    Das wird die zwangsläufige Folge sein.Das wäre für den Gesetzgeber die Möglichkeit zur Reaktivierung alter A/B Schränke, die dann nicht Metallschrot werden müssen. Soll er doch die Ausnahme zulassen künftig VL in den A oder B Schränken zu lagern - falls das so kommen müsste.


    Eine zwingend vorgeschriebene Aufbewahrung in Schränken der Klassen 0 oder 1 sollte rechtlich eigentlich nur dann möglich sein, wenn die Vorderlader aktuell noch im Besenschrank geparkt sind. A/B Schränke genießen bereits bei den WBK Waffen Bestandsschutz. Wer seine VL aktuell in einem A oder B Schrank aufbewahrt, kann diesen Bestandsschutz natürlich genau so geltend machen, wie jeder Schütze mit erlaubnispflichtigen Waffen

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Ansonsten käme nur eine Einstufung als waffenwesentliches und somit erlaubnispflichtigesTeil in Frage, was aber angesichts der Menge der im Besitz befindlichen großen Magazine und des großen Verwaltungsaufwandes mir illusorisch erscheint.

    Ähnlich sehe ich das mit einer denkbaren Erlaubnispflicht für die Vorderlader, Deko und SSW. Aufgrund der Menge ist das gar nicht umsetzbar.

    Habt ihr euch das Schundwerk aus Brüssel schon einmal durchgelesen?

    Zu den Magazinen, das ist ganz einfach geregelt, z.B Langwaffe:

    Wenn keine Waffe vorhanden kann man Magazine über 10 Patronen Kapazität besitzen
    Wenn Waffe vorhanden und Magazin bei einem gefunden wird (z.B. bei Waffenkontrolle) werden sofort alle waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen, steht so in den Brüsseler Geschmiere

    d. h. die Waffen werden eingezogen oder müssen verkauft werden...

    Bei VL geht das viel einfacher, die werden einfach unter Tresorpflicht gestellt (0er oder 1er) da werden viele ihre verschrotten, da Tresore im Verhältnis zu einfachen VL zu teuer sind...

    Das sind  

    3 Zeilen 

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  • Das wird die zwangsläufige Folge sein.Das wäre für den Gesetzgeber die Möglichkeit zur Reaktivierung alter A/B Schränke, die dann nicht Metallschrot werden müssen. Soll er doch die Ausnahme zulassen künftig VL in den A oder B Schränken zu lagern - falls das so kommen müsste.

    Das geht nur, wenn die Tresore bei der Behörde schon angeldet sind, bzw wenn eine Rechnung (gewerblich) vor dem Stichtag vorhanden ist... (bei Privatverkäufen gibt es Schwierigkeiten da da ja zurückdatiert werden kann)

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur


  • A/B Schränke genießen bereits bei den WBK Waffen Bestandsschutz. Wer seine VL aktuell in einem A oder B Schrank aufbewahrt, kann diesen Bestandsschutz natürlich genau so geltend machen, wie jeder Schütze mit erlaubnispflichtigen Waffen

    Das ist missdeutig geschrieben.
    Bestandsschutz haben nur WBK-Inhaber, die zum Stichtag Juli 2017 einen Waffenschrank alter Norm im Besitz hatten. Sie dürfen diesen auch mit neu erworbenen Waffen auffüllen.
    Wer bislang seine erlaubnisfrien VL in einen solchen Schrank hatte und nun WBK-Inhaber wird, muss einen neuen Tresor haben, wie auch der Alt-Inhaber, der nun einen Tresor kaufen will.
    Zudem lassen sich alte Waffenschränke als solche nicht vererben.

  • Würde mich wundern, wenn A/B wieder aktiviert würden, die Norm ist ja veraltet. Man könnte da höchstens stattdessen S1 oder S2 erlauben. Die verschärfung mit den 0/1 ist ja eh der größte Witz, würde mich mal interessieren, wie oft A/B schränke in den letzten 10 Jahren erfolgreich am Tatort aufgebrochen wurden, um an die Waffen zu kommen und wie viele Waffen so entwendet werden konnten... Da hätte ne aktualisierung auf S1/S2 statt A/b auch dicke gereicht.

    Friendly fire - isn't