https://www.fwr.de/news/newsdetai…ef547a0367f1fe3
Zitat:
Das BMI wies darauf hin, dass derzeit Maßgabe sei, die Richtlinie "eins zu eins" ins deutsche Waffengesetz umzusetzen. Über die Richtlinie hinausgehende Verschärfungen des Waffenrechts seien nicht geplant. In einigen Punkten - etwa bei der Begrenzung der Magazinkapazitäten, der erweiterten Kennzeichnungspflichten für die wesentlichen Waffenteile oder auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen - lasse sich allerdings eine Belastung für die Legalwaffenbesitzer nicht gänzlich vermeiden.
Das BMI werde aber versuchen, dies durch Übergangsfristen und Besitzstandsschutz abzumildern. Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.