Naja, in sämtlichen Texten bzgl. Erwerb, sprich freie Waffen,Aus- und Einfuhr, Ausnahmeregelungen etc. steht IMMER was von Antrieb durch kalte Gase. Deswegen gehe ich davon aus das es für das Schiessen zuhause auch gilt. Wenn ich das so wortwörtlich gerade nicht belegen kann.
Edit. Ich habe gerade nochmal nachgelesen. Es steht tatsächlich nur die Grenze von 7,5 Joule im Text. Ohne Bezug zum Antrieb. Nichtsdestotrotz kann ich mir nicht vorstellen das im es Ernstfall beim Heißgaser beim erhobenen Zeigefinger bleibt.
Es sind 2 völlig voneinander unabhängige Regelungen deren einzige
Gemeinsamkeit die max. Energie von 7,5 Joule ist.
Das eine betrifft Erwerb und Besitz, der ist frei wenn der Antrieb mit
kalten Gasen erfolgt und die Energie auf max. 7,5 Joule begrenzt ist.
Das andere betrifft das Schiessen ausserhalb eines Schiessstandes.
Das ist erlaubt wenn die max. Energie 7,5 Joule beträgt. Das gilt auch
für WBK-Waffen. Dafür gibt es z.B. das Speer-Übungssystem für 38er
Revolver das mit einem Zündhütchen arbeitet und unter 7,5 Joule
bleibt. So etwas gibt es z.B. auch für das Stgw 90.