SSW-Belehrung beim Kauf einer Schreckschuss-Waffe

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 7.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2021 um 20:56) ist von Bleikeller.

  • PS:
    Eigentlich ist es sogar gesetzlich verboten bzw. nicht erlaubt, von einem Personalausweis eine Kopie zu erstellen !

    https://www.dr-datenschutz.de/nicht-bemerkt-…ieren-verboten/


    Wissen leider nur die Wenigsten ... und machen bspw. sogar die Banken etc. beim Eröffnen eines Kontos

    So klar ist die Sache nicht. Mich hat das Standesamt aufgefordert, eine Ausweiskopie beizulegen, als ich schriftlich Dokumente angefordert habe. Persönlich erscheinen geht im Moment bei denen nicht. Der Perso ist vieles, aber kein hoheitliches Dokument. Aber das Thema gehört in ein anderes Forum.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • SadieAdler:

    Ist nicht davon auszugehen das ein abgelaufenes Dokument was das Geburtsdatum eindeutig behördlich festgestellt zeigt im Punkt der Altersprüfung doch noch gültig ist?

    Wer mir offiziell schreibt das ich 5 Jahre nach dem Erreichen des 38. Lebensjahres nachweisen soll das ich immer noch volljährig bin der WILL doch verarscht werden.

  • An solche formalen/behördlichen Dinge darf man nicht mit normalem Menschenverstand rangehen.

    Ich meine einige schreiben auch gültiges Ausweisdokument.

    Wenn das Ding abgelaufen ist, ist es formal nicht mehr gültig. Auch wenn die Information die man sucht darauf zu finden ist.

  • Was sollte der Händler denn tun, wenn man ihm die pdf nicht mehr schickt?
    (Am besten ausgedruckt und auf eigene Portokosten oder?)
    Vorbeikommen und die durchgeschmauchte Puste wieder abholen?
    Frechheit was manche verlangen und zudem ohne Grundlage, nur damit sie ruhiger schlafen können.
    Dann soll er zukünftig Blumen verkaufen.

  • Langsam drehen eben alle am Rad .

    Der muss nur sicherstellen das der Käufer über 18 ist .

    Wenn ich schon Post ID höre :rolleyes: ,da haben die mal einen aufstand bei der Post gemacht weil der 2. Name der im Perso steht nicht auf dem Paket stand ,der steht aber wirklich nur im Perso .

    Man kann es echt auch übertreiben!

  • Ich kann die ganze Aufregung irgendwie nicht verstehen. Bei welchen Händlern wird das denn so akribisch gehandhabt? In der Regel hat man doch so seine Stammhändler. Einmal den Altersnachweis hingeschickt und gut ist.
    Gut, beim PW Store war ich das letzte mal recht erstaunt. Ich habe bisher immer als Gast bestellt und den Alternachweis zugeschickt. Jetzt habe ich mich endlich registriert und habe vergessen den AN zu senden. Tja, ich als Gast und jetzt als Registrierte, wurden zusammen geführt auf ein Konto. Ich konnte alle meine bisherigen Bestellungen im Kundenkonto sehen.
    Auch im Laden, gut man kennt mich dort, einmal den KWS gezeigt und gut ist.
    Das einzige was ist, im PW Store im Laden, bekommt man jedesmal eine schriftliche Belehrung mit auf den Weg, die man unterschreiben muss. Es wird auch versichert, das der Kauf und die Unterschrift nicht gespeichert wird ;):D

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Könnte mir gut vorstellen, dass das kassensystem bei ab 18 Artikeln einfach automatisch nur eine Rechnung erstellt wenn der Nachweis eingegeben wurde. Damit auch die letzte Aushilfskraft den Kram verkaufen kann und nicht alle Verkäufer tagesaktuell geschult sein müssen.

  • Dir ist aber schon klar, das die agb checkboxen in den Baukästen mit drin sind?

    Das weiss ich, aber zum Erstellen von speziellen Checkboxen scheint der Baukasten wohl nicht zu reichen.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Ich kann die ganze Aufregung irgendwie nicht verstehen. Bei welchen Händlern wird das denn so akribisch gehandhabt? In der Regel hat man doch so seine Stammhändler. Einmal den Altersnachweis hingeschickt und gut ist.
    Gut, beim PW Store war ich das letzte mal recht erstaunt. Ich habe bisher immer als Gast bestellt und den Alternachweis zugeschickt. Jetzt habe ich mich endlich registriert und habe vergessen den AN zu senden. Tja, ich als Gast und jetzt als Registrierte, wurden zusammen geführt auf ein Konto. Ich konnte alle meine bisherigen Bestellungen im Kundenkonto sehen.
    Auch im Laden, gut man kennt mich dort, einmal den KWS gezeigt und gut ist.
    Das einzige was ist, im PW Store im Laden, bekommt man jedesmal eine schriftliche Belehrung mit auf den Weg, die man unterschreiben muss. Es wird auch versichert, das der Kauf und die Unterschrift nicht gespeichert wird ;):D

    Den man zum Kauf gar nicht braucht.

  • Ja das weiß ich wohl, aber sonst müsste ich jedesmal was unterschreiben und eine Belehrung über mich ergehen lassen. Klar, wissen die das ich den KWS habe. Aber wenn mal ein anderer kassiert dann zeige ich ihn her und schon wird im PC der Passus "Belehrung" übersprungen.
    Es geht auch mehr darum ob ein Kabelbinder dran gemacht wird oder nicht. Manchmal gibt es auch nur den Revolver/die Pistole lose ohne was dazu. Dann stecke ich es einfach in die Tasche und gut ist.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ich habe alle Firmen und Privatpersonen mit Anschrift und Datum gespeichert die jemals von mir eine Ausweiskopie bekommen haben. Ja, sogar die Polizei - als ich meinen KWS beantragt habe konnte ich das wegen Corona nur schriftlich machen und die wollten auch eine Ausweiskopie haben :D . Und sollte jemals irgendjemand mit meinen Daten Unfug treiben drücke ich aufs Knöpfchen und übergebe diese Liste der Polizei. Das habe ich auch allen Firmen und Privatpersonen mitgeteilt die eine Ausweiskopie von mir bekommen haben.
    Viele Grüße,
    Martin

  • ....trotzdem wird er von einigen Läden als Altersnachweis anerkannt. Man hat ja nicht immer den Perso dabei.

    Sollte man aber tunlichst..........., denn der KWS ist nur gültig in VERBINDUNG mit dem (natürlich gültigen) Personalausweis. So zumindest mein Wiissensstand. 8)

  • Und was diese komische "Belehrung" angeht. Die Unterschrift würde ich verweigern. Und wenn der grüne Gutmensch drauf besteht, würde ich mein Geld eben woanders ausgeben.

    Es gibt sicher (noch) genug Händler, die nicht in voreilendem Gehorsam Vorschriften übererfüllen wollen, die es gar nicht gibt.

  • Gewerbliche Händler haben beim Verkauf von SRS-Waffen eine sog. Protokollpflicht.

    Sie müssen den Kunden darauf hinweisen, dass das Führen einer solchen Waffe ohne den Kleinen Waffenschein strafbar ist, und diese Belehrung muss dokumentiert werden (Unterschrift des Kunden).

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Der Gesetzestext dazu würde mich aber mal interessieren !

    Eine reine Dokumentation / Dokumentationspflicht heists NICHT unbedingt, dass der Kunde auch unterschrieben muss.

    Es sei denn, es ist eben gesetzlich geregelt (oder steht in der / einen jeweiligen Verordnung o.ä.), was ich aber schon für gewissermaßen bedenkenswürdig halten würde.


    Bspw. ist es bei der Bestellung von freien Waffen doch bislang (nur) so gewesen, dass der Verkäufer eine Belehrung / Info dazu mit beigelegt hatte - wie soll es auch anders funktionieren ???

    Erst etwas unterschreiben und dann „kann“ erst aus- geliefert werden ... wäre doch -noch viel- schwieriger.

  • Gegenfrage: Wie willst du rechtssicher protokollieren, dass du jemanden belehrt hast, wenn derjenige es nicht gegenzeichnet?

    Ist doch im beruflichen Alltag auch so. Belehrungen werden unterzeichnet.

    Bei anderen freien Waffen gibt es die sog. Hinweispflicht, die ist nochmal was anderes.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Die Verpflichtung des Händlers zum Hinweis steht in § 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG:

    „Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.“

    Typisch für das deutsche Waffengesetz: Der Händler muss die „Erfüllung“ protokollieren. Ob das reine Verschicken des Textes ausreicht, das Lesen bestätigt werden muss und wenn ja, wie – lässt der Gesetzgeber offen und zwingt den Händler, möglichst auf Nummer übersicher zu gehen.

    Theoretisch könnte ein Häkchen im Bestellvorgang bei im Kundenkonto eingeloggtem Kunden ausreichen. Oder ein Foto vom ausgedruckten Formular mit Unterschrift.

    Ein „pseudo-amtliches“ Formular vom VDB, das einige mir bekannte Händler verwenden, sieht zwingend die Nummer und das Ausstelldatum des Persos, Reisepasses oder Führerscheins vor.

    Mit Texten wie:

    „Hinweisverpflichtung gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG-neu beim Verkauf von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen“

    „Hiermit bestätige ich, dass ich auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins undeiner Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne KleinenWaffenschein von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen hingewiesen worden bin (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu)."

    Alles verstanden? Klar, das WaffG singe ich jeden Abend auswendig vor’m Schlafengehen, genauso wie die VDB-Händler...

    Wenn das schon so vom Verband kommt – warum sollte ein Händler dann noch riskieren, mit eigenen, kundenfreundlicheren Lösungen im schlimmsten Fall unbegrenzt zu haften?