Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 87.469 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • So gut wie jedes Gesetz befindet sich im Fluss und wird niemals einen Endstand erreichen. Das liegt aber auch grundsätzlich in der Natur der Sache, weil man eben auf neue hinzugekommene Gegebenheiten auch ggf. gesetzlich reagieren muss. Das ist ja auch im Grundsatz nicht schlecht. Aber leider entwickelt die EU eine regelrecht Regelwut, die es dann allen Mitgliedsstaaten aufzwingt.

  • Los gegangen ist der ganze Mist als die 68er in die Ämter gekommen sind oder als Beamte eingestellt wurden... Da bekam dann das Linksgesockse an die Möglichkeit Gesetze entsprechend als Staatsanwalt und Richter auszulegen, bzw als Lehrer die Jugend so zu indoktrinieren das sie verblöden und DR oder G wählen... Da wurden die Weichen gestellt, das Vorschulkinder nicht mehr auf den Kinderfasching dürfen wenn als Cowboy oder Indianer verkleidet und Kapselespistolen oder Gummitomahawk dabei... Heute werden z.B. von der linken ASTA Studierende an den Pranger gestellt, deren Eltern auf Bezirksebene AFD Funktionäre sind...

    Zum Thema Grundgesetz, ich bin dagegen, das das Parlament diese Artikel verändern oder löschen kann, das dürfte nur durch Volksabstimmung passieren...
    In der letzten Legislaturperiode wurden 34 Artikel verändert...
    Als Beispiel eines veränderten Artikels such mal §146 GG und schau an was da steht

    Hier die alte Fassung:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. "04.10.2016

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von erik_fridjoffson (13. Februar 2021 um 12:41)

  • So gut wie jedes Gesetz befindet sich im Fluss und wird niemals einen Endstand erreichen. Das liegt aber auch grundsätzlich in der Natur der Sache

    Was hier vielleicht etwas untergeht - der ganze Gesetzeskram in seiner Grundfassung entstammt der Gesetzgebung von vor und während der Weimarer Republik. Da kann man jeden Rechtsgelehrten fragen und wird immer darauf hingewiesen. Es sind uralte Gesetze gewesen, fußend auf die Kaiserzeit und dem nachfolgenden Debakel, auf die sich dann spätere Generationen berufen haben, die dicken Wälzer wurden übernommen und jetzt seit Jahrzehnten mit Zusatzparagraphen und Ergänzungen derart übersät, dass aus einem Gesetz gleich drei Folgeseiten werden. So sieht es momentan aus und da ist, glaube ich, der Begriff "im Fluss" wenig hilfreich. Selbst die besten Juristen sehen da nicht mehr wirklich durch und können sich nötigenfalls aus einer so erschöpfenden Zusatzberichterstattung bedienen, dass auch das Bundesgerichtshof manchmal die Hufe strecken muss. Das ist "der Fluss"?
    Und gerade jetzt, wo selbst das WaffG in diesem "Fluss" gewesen ist, seit etlichen Jahrzehnten schon und ganz besonders dämlich, detailverliebt und eigentlich dennoch unsagbar in letzter Zeit, gibt es doch tatsächlich Leute, die das alles überschauen und noch einen draufsetzen können/ wollen.
    Das halt ich ja mal für ein Gerücht. Wird aber keine Instanzen abhalten, weitere Dummheiten zu verkünden.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

    Einmal editiert, zuletzt von Necronomicon (13. Februar 2021 um 13:31)

  • In Weimar war das WaffG aber deutlich liberaler. Die Grundlagen unseres heutigen Waffenrechts basieren eher auf der Demilitarisierung nach dem Krieg und dem politischen Willen, "so wenig wie möglich Waffen im Volk" zu haben.

    Davon abgesehen existiert kein vernünftiger Grund, warum es bei uns keine liberale Gesetzgebung wie in Österreich gibt, wo Waffen der Kategorie D (Doppelläufige Flinten) und C (Repetiergewehre) EWB-frei sind. Damit hätte sich auch das leidige Thema HD und die damit verbundene Zweckentfremdung von AB & Co. erledigt. Auch das gelegentlich angeführte Argument, dass wir dafür Vorderschaftrepetierflinten auf die WBK bekommen können, sticht nicht. Die kurzen mit Pistolengriff sind bei uns ebenso verboten und wer will schon eine Pumpe, wenn er auch eine Selbstladeflinte haben kann?

    Um dem heutigen WaffG zu begegnen, gibt es nur einen vernünftigen Weg: Bedürfnisse schaffen, durch Mitgliedschaft im Schützenverein.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Die Grundlagen unseres heutigen Waffenrechts basieren

    auf dem Reichswaffengesetz von 1938. Manche §
    sind bis heute unverändert. Der Sinn war damals
    die Bevölkerung wehrlos zu machen. Auch daran
    hat sich nichts geändert.
    Sich selbst genehmigen die Politiker und Richter ja
    sehr großzügige Ausnahmen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In Weimar war das WaffG aber deutlich liberaler. Die Grundlagen unseres heutigen Waffenrechts basieren eher auf der Demilitarisierung nach dem Krieg und dem politischen Willen, "so wenig wie möglich Waffen im Volk" zu haben.

    Das mag ja wohl sein, hindert aber niemandem, das ganze Reglementswerk, das auf die deutsche Verfassung von ganz früher beruft, auf diese neue Fragen zu belasten. Was nach dem Krieg als wichtig erachtet wurde oder auch nicht, das schlägt sich in den Zusatzverordnungen und Extragesetzen nieder.
    Und da geht es munter mit Ergänzungsartikeln nieder, mit Extra irgendwas, Extras bis heute.
    Und schon bist du raus.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Auch das gelegentlich angeführte Argument, dass wir dafür Vorderschaftrepetierflinten auf die WBK bekommen können, sticht nicht. Die kurzen mit Pistolengriff sind bei uns ebenso verboten und wer will schon eine Pumpe, wenn er auch eine Selbstladeflinte haben kann?

    Doch, es sticht.
    Denn Selbstladeflinten kannst du hier genau so problemlos bekommen es gibt Sportdisziplinen für Pumpen und jagdlich hat die Pumpe den Vorteil, nicht von Beschränkungen der Magazinkapazität betroffen zu sein, wie es bei der SLF der Fall ist.

    Mit stören andere Dinge am Waffengesetz mehr als fehlender bedürfnisfreier Erwerb bestimmter Waffen.
    Die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Beispiel.
    Da mache ich Prüfungen und werde regelmäßig auf meine Zuverlässigkeit hin kontrolliert und der Staat traut mir im Anschluss daran nicht richtig zu, meine Waffen in den richtigen Schränken zu verwahren.
    Dass die Quote mangelhafter Aufbewahrung bei den illegalen KKs und Opas Wehrmachtskarabinern gegen 100% gehen dürfte, juckt da eher keinen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Beim letzten größeren Absatz kann ich Dir völlig folgen und absolut zustimmen !

    Ansonsten geht es doch aber nicht darum, was Dich oder mich persönlich stört, sondern um den konkreten / gravierenden Unterschied zu Österreich und anderen Ländern, der doch eben darin besteht, dass dort den Bürgern zugetraut wird, solche Waffen bzw. gewisse Waffen bzw. ÜBERHAUPT irgendeine Art von (effektiven) Waffen, auch ohne eine WBK o.ä. kaufen und zu Hause aufbewahren zu können und auch zu dürfen !

    PS:
    Vielleicht verstehe ich da etwas falsch, aber wo gibt es denn bei uns hier noch PumpGun‘s bzw. wo sind die hier denn noch erlaubt - jagdlich / sportlich ???

  • Der Vorteil einer Pumpe gegenüber Selbstladeflinte besteht darin, dass sie billiger ist. :whistling:

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Beim letzten größeren Absatz kann ich Dir völlig folgen und absolut zustimmen !

    Ansonsten geht es doch aber nicht darum, was Dich oder mich persönlich stört, sondern um den konkreten / gravierenden Unterschied zu Österreich und anderen Ländern, der doch eben darin besteht, dass dort den Bürgern zugetraut wird, solche Waffen bzw. gewisse Waffen bzw. ÜBERHAUPT irgendeine Art von (effektiven) Waffen, auch ohne eine WBK o.ä. kaufen und zu Hause aufbewahren zu können und auch zu dürfen !

    Jein. Es gibt natürlich Unterschiede zu anderen Ländern. In beide Richtungen.
    Wir hatten ja ähnliche Zustände wie Österreich, bis die RAF aufkam. Und die aktuellen Zeiten sind nunmal so turbolent, dass man ziemlich ausschließen kann, dass es wieder Lockerungen geben wird, die in die Richtung vor-RAF-Zeit gehen.
    Viele argumentieren ja mit Selbstverteidigung als Bedürfnis. Das ist ja prinzipiell auch jetzt schon möglich. Aber! Wenn man sich überlegt, dass hier der Gesetzgeber die mit Abstand höchsten Hürden für eine Anerkennung des Bedürfnisses Selbstschutz (womit ja in der Regel auch die Beantragung eines Waffenscheins einhergeht, was bedeutet, Gefährdung erheblich über dem Durchschnittsbürger und keine Alternative. Und du musst einen Leistungsnachweis mit der Waffe erbringen und das Bedürfnis wird auch regelmäßig geprüft.) vorsieht, kann man sich die Chancen leicht ausrechnen, dass es hierfür einen erleichterten Erwerb geben wird.
    Und auch die als Positivbeispiele genannten Länder in der EU müssen die im neuen Waffengesetz eingeführten Änderungen zu großen Teilen übernehmen. Auch in Österreich sind große Magazine verbotene Gegenstände.

    PS:
    Vielleicht verstehe ich da etwas falsch, aber wo gibt es denn bei uns hier noch PumpGun‘s bzw. wo sind die hier denn noch erlaubt - jagdlich / sportlich ???

    Ich denke, es hat sich vielleicht schon geklärt, aber ausser dem DSB erlaubt glaube ich so ziemlich jeder Verband die Pumpe.
    Und jagdlich gibt es keine Verbote, solange die Wafffe nach dem Waffengesetz legal ist. Da sind es eher(jagd-)gesellschaftliche Ansichten, die VSRF verpönen.

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  • Und auch die als Positivbeispiele genannten Länder in der EU müssen die im neuen Waffengesetz eingeführten Änderungen zu großen Teilen übernehmen. Auch in Österreich sind große Magazine verbotene Gegenstände.


    Das mag sein auch die Schweizer mussten den Drops schlucken. Nur ist es dort kein Problem, wenn man bis jetzt noch keine hatte, weil man z.B. erst angefangen hat nach wie vor welche genehmigt zu bekommen. Ist zwar mit Aufwand und Kosten verbunden aber nicht unmöglich. Im Gegensatz zu uns hier, wenn du welche davor bzw. in dem Zeitraum dazwischen besessen/erworben hast kannst du das weiter tun nach der Meldung bei der Behörde. Lustigerweise mit unterschiedlichen Vorschriften für die Aufbewahrung falls man zum jetzigen Zeitpunkt doch welche erlaubt bekommt. Völlig GAGA.
    Neuerwerb dieser ach so bösen „großen“ Magazinchen ist so gut wie ausgeschlossen, es sei den man gehört zur IPSC Gemeinschaft oder will da hin.Selbst dann wird es ggf. auch nicht einfach. Für Ottonormal Schützen sind die Geschichte in Deutschland Punkt.

    Vorderschaftrepetierflinte (Pumpe) kann man beim BDMP Fallscheibe schießen, machte mir sogar mehr Fun als mit ´ern SLF.

  • So richtig hab ich das neue Affengesetz nach der ganzen Zeit immer noch nicht im Bezug auf die Affenverbotszonen verstanden und nirgends findet man mal irgend etwas verbindliches.

    Sind zum beispiel die alten und neuen Zonen gleich zu beurteilen oder gibts da unterschiede .

    Das mit den Waffenrechtlichen Erlaubnisen hab ich verstanden das man damit alle 42a konformen Messer auch in der Zone führen darf ,aber auch in den die vor der Änderung eingerichtet wurden oder nicht ?( .

    Das nächste wäre wenn ich mit KWS 42a Messer dort führen darf gilt das auch für SSW ?( .

    Da blickt doch kein Mensch mehr durch und keiner spricht mal Tacheles .

  • Was mich interessieren würde: Dürfen Waffenhändler eigentlich nach wie vor mit großen Magazinen umgehen?

    Irgendwo müssen die Inhaber von Sondergenehmigungen (IPSC-Schützen etc.) ja in Zukunft noch kaufen können.

    Weiß da jemand, wie es geregelt ist?

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Was mich interessieren würde: Dürfen Waffenhändler eigentlich nach wie vor mit großen Magazinen umgehen?

    Irgendwo müssen die Inhaber von Sondergenehmigungen (IPSC-Schützen etc.) ja in Zukunft noch kaufen können.

    Weiß da jemand, wie es geregelt ist?

    Das ist tatsächlich eine gute Frage, die ich mir auch im Zusammenhang mit Faustmessern stelle.
    Als Jäger darf ich Faustmesser zu jagdlichen Zwecken besitzen.
    Aber wo kann ich sie kaufen?
    Ich gehe mal davon aus, dass ein Händler eine Sondergenehmigung für den Handel mit verbotenen Gegenständen benötigt.
    Für den früheren Umbau von Kriegswaffen in Dekowaffen gab es meines Wissens nach auch Sondergenehmigungen für die entsprechenden Büchsenmacher.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Du musst nur kreativ werden..

    Die Definition von Faustmesser ist, daß der Griff quer zur Klinge verläuft.
    Es gibt sogar irgendwo eine Grenze für die Gradzahl, weil einige Karambitmesser mal im Fokus waren.

    Und trotzdem gibt es sowas einfach so zu kaufen:

    Einfach weil noch nie jemand die Teile angeschaut hat.
    Laut Definition eindeutig verboten.
    https://www.claravital.de/Kuechenmesser-…e4aAtTcEALw_wcB

    Oder das:

    https://www.aktivwelt.de/Alltagshilfen/…OkaAt9sEALw_wcB

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: