https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1582102285983
Damit ist es amtlich. Vollständig in Kraft tritt das neue Gesetz am 1.9.2020.
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https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1582102285983
Damit ist es amtlich. Vollständig in Kraft tritt das neue Gesetz am 1.9.2020.
Ich höre schon das Gelächter im fernen USA....
Nicht nur in den USA, auch um uns herum lachen sich alle schlapp...
Hier ein Link der zum Gesetz führt.. im posting oben finde ich nichts.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/cus…cumentId=447555
Ich frage mich welcher Idiot das erstellt hat, total unübersichtlich und wie immer bewusst unverständlich
Wer soll den da Durchsteigen?
Muss ich jetzt erstmal 10 Semester studieren?
Warum können die Sowas nicht einmal in verständlichem deutsch für den Ottonormalbürger schreiben?
Viel zu lesen wieder
Inhaltlich sind keine Änderungen gegenüber der zuletzt vom Bundesrat verabschiedeten Version erkennbar. Das wäre auch rechtlich nicht möglich.
Allerdings hat der BMI in einem Schreiben an einen Softair-Anbieter angekündigt, dass noch vor dem Inkrafttreten (am 1.9.2020) eine weitere Änderung kommen soll. Konkret sollen die "versehentlich" neu EWB-pflichtigen (Semi Auto) bzw. sogar verbotenen (Full Auto) Softair-Waffen < 0,5 Joule explizit vom WaffG ausgenommen werden. So soll verhindert werden dass viele Tausend zum Teil minderjähriger Bürger ohne es zu Wissen zu Straftätern werden.
Ob im Zuge dieser neuerlichen Novelle auch wieder andere Verbote etc. diskutiert werden bleibt abzuwarten. Möglich wäre es.
Hi. Ändert sich auch was für F-Luftdruckwaffen (-Besitzer ) ?
Sorry, das ist für mich so schwer zu verstehen und zu lesen. Bin eher der Praktiker.
Gruß Steff
Nein, für die F-Luftdruckwaffen ändert sich nichts.
Die Änderungen beim §42a sind interessant: In den Waffenverbotszonen dürfen tatsächlich Messer bis 4cm geführt werden und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wozu ich den Kleinen Waffenschein zähle, werden nicht eingeschränkt. Hätte nicht gedacht, dass das so durchgeht. Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden.
Andreas
Zumindest gemeint ist es so.
Was daraus wird, bleibt abzuwarten.
Und jetzt nimmt mal jeder ein Lineal zur Hand und schaut mal kurz, wieviel 4cm in real sind...
Lächerlich und schwachsinnig. Und obendrein völlig nutzlos, weil dadurch kein einziger Messerangriff verhindert wird.
Gruß K.
Also mein Victorinox-Memory-Stick hat ein Messer
mit 3,4cm Klinge. Hat schon oft geholfen.
wurde was geändert in bezug auf armbrüste ?
Allerdings hat der BMI in einem Schreiben an einen Softair-Anbieter angekündigt, dass noch vor dem Inkrafttreten (am 1.9.2020) eine weitere Änderung kommen soll. Konkret sollen die "versehentlich" neu EWB-pflichtigen (Semi Auto) bzw. sogar verbotenen (Full Auto) Softair-Waffen < 0,5 Joule explizit vom WaffG ausgenommen werden.
Welche Semi Auto Softair sollten das sein? Haben die nicht alle ein "F" drauf?
Und wann erfährt man von offizieller Seite, wie es in der Praxis mit Salut und WBK dazu weitergeht?
wurde was geändert in bezug auf armbrüste ?
Würde mich auch interessieren. Was ist mit Altbesitz von Salut, Deko, Pfeilbeschleuniger, Softair, Armbrust ( falls dabei ) usw..
Also mein Victorinox-Memory-Stick hat ein Messer
mit 3,4cm Klinge. Hat schon oft geholfen.
Guter Witz NC Ist das deine Art von Galgenhumor ? lach
Lustig ist daran ja eigentlich nix.
Das bezog sich auf:
Und obendrein völlig nutzlos,
Also mein Victorinox-Memory-Stick hat ein Messer
mit 3,4cm Klinge. Hat schon oft geholfen.
Ich habe auch so ein kleines Victorinox, als Schlüsselanhänger.
Schon etliche mal ein zuverlässiger Helfer gewesen.
Na zumindest ist nun endlich Schluss mit Spekulationen.
Nun sollte man sich noch Informieren ob die auf einen Zutreffenden Gesetze ab wann Gültigkeit haben.
Lg.
Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2
bis 4 am 1. September 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt
das Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni
2012 (BGBl. I S. 1366), das zuletzt durch Artikel 86
des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5,
26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3 tre-
ten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3) Artikel 4 tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
(4) Artikel 4b Nummer 1 und 2 tritt am 1. März 2020
in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 17. Februar 2020
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister
des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Was mich etwas wundert, was auch irgendwie völlig an mir vorbei gegangen ist.
Habe heute eine Mail vom Händler bekommen: Neues Gesetz ist durch, Jäger dürfen jetzt ohne Voreintrag Schalldämpfer und Restlichtverstärker kaufen und benutzen.
Schade dass das mit dem Schalldämpfer nur für Jäger gilt, könnte ich mir zur Lärmminderung im Schützenverein auch gut vorstellen.