Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 191.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Ich lese ab und an in der FB Gruppe Waffenlobby mit, das hat mich zu der Meinung gebracht, dass definitiv zu viele Menschen legale Waffen haben.
    Liegt vielleicht daran, dass gerade in FB Gruppen die Blödesten am lautesten sind.

  • Salutwaffen werden nicht nur erlaubnis- sondern auch bedürfnispflichtig. Als Bedürfnis wurde Theater, Filmproduktion genannt. Zur Aufbewahrung reicht weiterhin ein verschlossenes Behältnis.

    Die Frage ist wie das mit Altbesitz gehandhabt wird.
    Und als Bedürfnis sollte doch auch Silvester, Brauchtum oder sonst was funktionieren.

    Wenn da im Gesetzestext tatsächlich Kartuschenmunition steht stellt sich im Umkehrschluss für mich aber die Frage, ob Patronen mit Geschoss rechtlich auch Kartuschenmunition sind.
    Vielleicht können unsere Experten hier mehr dazu sagen.

    Sind Platzpatronen nicht einfach Kartuschen?
    Kartuschenmunition sollte doch eigentlich auch ein Geschoss besitzen.

  • Wollte nur sagen, daß das letzte Zitat nicht von mir ist und ich es gar nicht mag, wenn von mir, mit einem Fake-Zitat, behauptet wird, ich hätte es geschrieben!!!

    Gruß Play

    Ohh sorry Play, da ist mir beim Zitate löschen ein fehler unterlaufen, habs gleich korrigiert.

    Grüße

    Mike

  • Sind Platzpatronen nicht einfach Kartuschen?
    Kartuschenmunition sollte doch eigentlich auch ein Geschoss besitzen.

  • Ich finde Alt-Deko was den Umbau auf scharf betrifft schlimmer als ein Salutumbau, wo ja der Lauf mit

    Sperren oder Entlastungsbohrungen versehen wurde. Bei Alt-Deko (Mitte 1970er Jahre) wurde ja nur ein Schweißpunkt im Patronenlager angebracht. Alles andere an der Waffe ist unversehrt.

  • Salutwaffen werden nicht nur erlaubnis- sondern auch bedürfnispflichtig. Als Bedürfnis wurde Theater, Filmproduktion genannt. Zur Aufbewahrung reicht weiterhin ein verschlossenes Behältnis.
    Blockierung von Magazinen wird nicht gehen, da der große Magazinkörper zu einem verbotenen Gegenstand wird. Der genannte Händler möchte wohl seine Verluste minimieren.

    Ob es sich auch auf Magazine von SRS-Waffen auswirkt? Muß man abwarten. Im Gesetzentwurf steht nur etwas von Kartuschenmunition mit Zentralfeuerzündung.

    Genau diese Definition meine ich Floppyk.

    Wenn da tatsächlich Kartuschenmunition im Gesetz steht würde sich das ja sogar primär auf SSW Magazine beziehen.
    Oder sehe ich das falsch?

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  • Hallo, das mit den Messern habe ich jetzt auch nicht verstanden. Wenn ich Bogenschieesen gehe (3D Parcours) habe ich immer ein Messer am Gürtel, nicht so groß wie hier vorher gezeigt aber eben schon mehr wie 4 cm Klinge. Man braucht sowas schonmal u den Pfeil aus nem Ast zu holen. Soll das bedeten solche Messer darf ich für den zweck nicht mehr mit auf den Parcours nehmen?

    Tenpoint Stealth FX4 Xtra & Viper S400 Graphite - ZF AIA FR 101-12 - Pfeile .001 AOX 100 Tophat
    Deanbow - ZF AIA FR 101-12 - Pfeile .001 AOX 145 Tophat
    Matrix Bulldog 330 Blk & AXE 340 Blk - ZF Tactzone - Pfeile .0025 Excal Diabolo 100 Tophat & .001 AOX 125 Tophat

    Hoyt Carbon RX-1 Ultra - Visier AXT Carbon Carnivore - Pfeile .002 Carbon Express Maxima 250 90 NIBB Easton
    Hoyt Carbon RX-4 Ultra - Visier REDWRX Exceed - Pfeile .001 Carbon Express Select CX3D 200 90 NIBB Easton

  • So wie ich das verstanden habe:
    Besondere Verbotszonen = nix erlaubt
    normale Verbotszonen = nur 4cm
    Aber dein 3D Parcours wird warscheinlich nicht in einer solchen Verbotszone liegen. Die liegen ja eher in Ballungsräumen.
    Wenn allerdings z.B. Hessen sich dazu entschließt, ihr ganzes Land als Verbotszone zu erklären, dann nur <4cm lange Messer in Hessen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die Frage ist wie das mit Altbesitz gehandhabt wird.Und als Bedürfnis sollte doch auch Silvester, Brauchtum oder sonst was funktionieren.

    Sind Platzpatronen nicht einfach Kartuschen?Kartuschenmunition sollte doch eigentlich auch ein Geschoss besitzen.

    Das Gesetz verwendet hier den Begriff "Zentralfeuermunition". Streng genommen wird das auch Platzpatronenwaffen betreffen. Aber wirklich viele SSWs mit >20 Schuss wollen mir gar nicht einfallen. Die MP40 vielleicht.

    Ich denke nicht, dass dies die Absicht des Gesetzgebers war. Hat man nur nicht bedacht, wahrscheinlich. Mal sehen was die neue AWaffV bringt, die sicher bald kommen wird.

    Bzgl. des Altbesitzes kommt auch hier das wirtschaftliche Bedürfnis in Frage, so wie damals bei den LEPs. Muss man abwarten. Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde - hat man Glück und die SB sind einsichtig wird man das anerkennen. Aber entwertet sind die Dinger dann trotzdem, wer würde sie noch kaufen? Jetzt geschieht genau das, was man nicht will - die Dinger werden 6 Monate lange bei egun verhökert was das Zeug hält, und die Kriminellen decken sich auf Jahre mit den Dingern ein. Eine großzügige Regelung hätte das verhindert.

  • @OKF An den Messergesetz ändert sich garnichts bis auf die Möglichkeit Verbotszonen auszurufen und auch dort darfst du ein Messer über 4 cm tragen wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst. Hatte gestern ne Zusammenfassung von nem Beteiligtem CDU Politiker sowie die ganze Gesetzesänderung zu den Zonen gepostet.
    Beitrag 1073 und 1084.

  • Das wage ich für die hamburger Zonen leider zu bezweifeln auch wenn das schön wäre. Das gilt nur für die neuen "normalen" Zonen. Nicht die Zonen mit besonderem Schwerpunkt. In den Hamburger macht die Exekutive vielleicht private Ausnahmen/Duldungen bei Handwerkern oder Ärzten.

    Das totale Verbot z.B. auf der Reeperbahn werden Sie sicher nicht lockern.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Naja Bundesrecht geht über Landesrecht.Bis ich glaube 2008 gab es in Hessen noch die Todesstrafe, durfte halt nicht angewandt werden. :P

    2018 in Hessen abgeschafft,
    Hessen war das einzige Bundesland, in dem die Todesstrafe noch in der Verfassung stand.
    Der Passus galt seit Ende 1946 und legitimierte die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen,
    tatsächliche Gültigkeit hatte er allerdings nicht.
    Der Grund: In Deutschland gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht" und
    Artikel 102 des Grundgesetzes erklärt die Todesstrafe für abgeschafft.
    Das letzte Todesurteil auf deutschem Boden wurde 1981 in der DDR vollstreckt.
    Dort wurde die Todesstrafe 1987 abgeschafft. Zuvor waren mindestens 164 Menschen mit Gerichtsverfahren in der DDR hingerichtet worden. Eine Dunkelziffer sollte höher liegen, gerade um den Prager Frühling wurden viele Angehöhrige vermisst.
    Und wie es mit den für immer weggesperrten aussah... das war auch eine Art der Todesstrafe...

    So, jetz Klugscheißermodus aus.

    Gruß Toto

  • Die Frage ist wie das mit Altbesitz gehandhabt wird.Und als Bedürfnis sollte doch auch Silvester, Brauchtum oder sonst was funktionieren.

    Also ich glaube Silvester wird als Bedürfnis sicher nicht zählen, für seinen Salut Karabiner, Salut AK usw..

    Grüße

    Mike