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Das mit der Selbstverteidigung müsste man mal anfechten.
DieseAussage würde nämlich auch auf andere Gegenstände wie Abwehrstöcke, etc. zutreffen.
Und da das Recht auf Notwehr ja immer noch besteht, könnte mans auch so auslegen, daß ein Führen zur SV doch zulässig ist. Muss man aber erst mal nen Richter finden, der das auch so sieht und das wird schwierig.
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Mal was aktuelles zum Thema Schlagstöcke führen....
Bei Verkehrskontrolle Waffen mitgeführt
Höchste Vorsicht war den Einsatzkräften geboten, als sie am Freitag , 23.20 Uhr, kurz vor Mitternacht, eine Verkehrskontrolle bei einem 20 Jahre jungen Mann aus Gilching durchführten. Bei der Verkehrskontrolle wurden in dem schwarzen VW Golf ein Schlagstock, ein sogenannter Tonfa, zugriffsbereit hinter dem Beifahrersitz sowie ein Messer, ein sogenanntes "Faustmesser", nur wenige Zentimeter groß, zugriffsbereit hinter dem Fahrersitz, aufgefunden und durch die Polizeibeamten sichergestellt. Gegen den Gilchinger wurde sofort ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz eingeleitet, insbesondere wegen des Besitzes und des Führens von Waffen und verbotenen Gegenständen.