Ohne Worte: Fragen zum Führverbot und wenig (klare) Antworten

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 8.599 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 00:42) ist von _nuss.

  • @ Motorbiker:
    und 100% scheren sich eh nicht darum kontrolliert zu werden, denn eigentlich kann ja jeder der nen führerschein hat auch nen grund zum führen. AUTOFAHREN! und ich würde mir von KEINEM in die tasche greifen lassen! Diesen grund haben sie zu akzeptieren! Und wenn, was sollen sie denn tun, sie dürfen eh keinen "mitnehmen", weil si ihm vor ort bei der avK nicht in die tasche greifen dürfen!
    lg

  • Zitat

    Original von Kentucky


    Das mit der Selbstverteidigung müsste man mal anfechten.

    Na, dann viel Spaß!
    Bewusst Abwehrmittel mit sich führen grenzt ja hierzulande schon fast an Vorsatz!
    Siehe alleine die leidige Diskussion um das Pfefferspray (mit oder ohne explizite Bezeichnung als Anti-Tierabwehrmittel). Und dann darf man sich ja nicht verplappern, es u. U. auch gegen Zweibeiner einsetzen zu wollen.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Hier in Stuttgart gibt es keine Leinenpflicht für Hunde - immer ein gutes Argument für Pfefferspray bzw. OC-Patronen in der SSW :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (3. März 2010 um 21:49)

  • Wann kommt eigentlich der KEMS - der Kleine EinhandMesser Schein?

    Vielleicht als Comboangebot mit dem KWS? Ich möchte nicht wissen, wieviele Logistikfachkräfte sich jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit strafbar machen, weil sie ein Einhandmesser in der Hosentaschen eingeclipst haben. Anno 1995(?) oder 1996 habe ich bei uns im Lager (seinerzeit kfm. Azubi) als erster so ein Messer gehabt, nachdem es mir auf den Zeiger ging, den Kasten mit den Kleinteilen in der Hand zu halten und kein Messer zu haben, mit dem ich die Tütenverpackung hätte öffnen können. Das Einhandmesser war die Lösung. Jahre später fanden die ersten sogar den Weg in den Zubehörbereich.

    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Original von Arthur77
    Tapeziermesser`?

    Wenn einhändig feststellbar (und da gibts schon einige), dann unterliegt es auch dem Führverbot.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Arthur77
    Tapeziermesser`?

    Dazu gibt es u.a. im Polizeiforum "Copzone" eine Diskussion:

    Sind Teppichmesser doch keine Einhandmesser???


    Letzten Endes ist es aber egal, ob das ein Taschenmesser ist oder ein Cutter - solange sie einhändig bedienbar und feststellbar sind, fallen sie unter das Führverbot.

    Das heißt: ohne sozial-adäquaten Grund könnte es Ärger geben.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich werfe hier mal eine zwischenfrage ein :
    Du nun der zweite der heute mit " sozial-adäquaten " ankommt.
    Wie kommt ihr darauf ?
    Im Gesetz steht doch " allgemein anerkannt " und adäquat könnte man in dem zusammenhang höchstens mit angemessen übersetzen.
    Nun ist angemessen und anerkannt aber ein Himmelweiter unterscheid.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Gute Frage!

    Scheinbar habe auch ich den Terminus einfach so übernommen. Nach etwas Googelei stieß ich auf folgende Seite:
    http://www.messerforum.net/initiative/pag…-und-messer.php

    Auf der Seite findet sich immer wieder die Wortkombi "sozial adäquat", sowohl von Frau Forgrascher, von Hr. Dr. Schäuble, als auch dem Bayerischen IM. Es handelt sich dabei um die verschiedenen Sichtweisen, hinsichtlich des WaffG per 2008.

    Offenbar haben einige von uns diesen Begriff rund um die Trageerlaubnis (wann dar man - wann nicht?) seit dieser Zeit übernommen.

    Aber Du hast Recht, es findet sich weder im WaffG, noch in den Verw.Vorschriften.

    Fördermitglied des VDB.

  • Für das Teppichmesser und das Taperziermesser gibt es wohl den allgemein anerkannten Grund, und das wäre die berufliche Nutzung durch den Handwerker. Der hat sein Werkzeug, und damit auch diese Messer, in seiner Werkzeugkiste und fährt damit zum Kunden um dort den Teppich zu verlegen oder die Tapete an die Wand zu kleistern. Dafür brauchts nunmal solche Messer und das man sie zum Kunden mitbringt....

    Und wenn der Beruf kein allgemein anerkannter Grund ist weiß ich auch nicht. Der lässt sogar Faustmesser zu die ansonsten verbotene Gegenstände sind, z.B. bei Jägern oder Gerbern aus der Lederindustrie.

    Ansonsten ist der "allgemein anerkannte Grund" natürlich viel zu schwammig und reine Auslegungssache weil nirgendwo festgehalten ist was solche Gründe sein können. Brauchtum wäre z.B. auch so ein Grund.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • aber ein teppichmesser is doch eh zu spillerig zu führen oder?
    und der handwerker könnte eh jedes messer aufgrund des grundes führen, oder? wenn es die auch mit "fetterer" klinge geben würde, würde ich sie sofort kaufen :nuts:

  • Du wirst es nicht glauben, aber mit so einem Cutter kann man durchaus schwerwiegende Verletzungen herbeiführen auch ohne zu stechen. ;)

    Hast du dich schon mal versehentlich mit so nem Teil geschnitten?

    Dann weißt du wie leicht die dünne Klinge durchs Fleisch gleitet. In der Hinsicht sind die Dinger noch gefährlicher als andere Messer. Hier ist es nicht die Stabilität, sondern die Schärfe.
    Und die Teile sind auch noch klein und leicht zu verstecken. Insofern versteh ich schon warum sich Polizisten darüber Gedanken machen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • son teppichmesser ist schnell mal gezückt und für einen tiefen schnitt am hals braucht es kein rambomesser und der jenige ist schon tot bevor er es überhaupt weiss diese teppichmesser sind verdammt scharf da braucht man um jemanden zu töten gar nicht stechen

    Zitat

    Original von steyruserlp10
    Aber Teppichmesser brechen beim zustechen doch eh ab, also wieso denn im copzone drüber diskutieren, ne waffe die abbricht is keine waffe

  • Zitat

    Original von Xizor

    Ach, gibt es inzwischen welche?

    Zitat

    Original von Thehunt
    Zum Bereich der Messer meines Wissens nach nicht.

    Ja und nein. Die WaffVwV sind immer noch die, die zum WaffG Stand 2003 gehören und obwohl das WaffG in der Zwischenzeit schon zweimal überarbeitet wurde, sind selbst die WaffVwV von 2003 noch nicht einmal beschlossene Sache und für die WaffG-Änderungen 2008 und 2009 scheint es bislang noch keine Neufassungen der "Bedienungsanleitung" zu geben.
    Dennoch wird die AVerwV von 2002/'03 inoffiziell angewandt/ als Leitfaden betrachtet - "man hat ja sonst nix besseres".
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Aber Teppichmesser brechen beim zustechen doch eh ab, also wieso denn im copzone drüber diskutieren, ne waffe die abbricht is keine waffe

    Nee, eine Waffe ist das nicht - wohl aber ein gefährlicher Gegenstand, der oftmals als Behelfswaffe eingesetzt wird. Taucht selbst bei AktenzeichenXY immer wieder gerne auf.
    Natürlich taugt das Ding nicht zum Zustechen, wohl aber zum Schneiden. Und mir wäre es in dem Moment auch egal, ob ich ein mehrere Hundert Euro teures, "richtiges" Damast-Messer an der Kehle sitzen hätte, oder nur so ein 0,99 EUR teures Cuttermesser.

    Fördermitglied des VDB.

  • [/quote]
    Das mit der Selbstverteidigung müsste man mal anfechten.

    DieseAussage würde nämlich auch auf andere Gegenstände wie Abwehrstöcke, etc. zutreffen.
    Und da das Recht auf Notwehr ja immer noch besteht, könnte mans auch so auslegen, daß ein Führen zur SV doch zulässig ist. Muss man aber erst mal nen Richter finden, der das auch so sieht und das wird schwierig.
    .[/quote]


    Mal was aktuelles zum Thema Schlagstöcke führen....

    Bei Verkehrskontrolle Waffen mitgeführt

    Höchste Vorsicht war den Einsatzkräften geboten, als sie am Freitag , 23.20 Uhr, kurz vor Mitternacht, eine Verkehrskontrolle bei einem 20 Jahre jungen Mann aus Gilching durchführten. Bei der Verkehrskontrolle wurden in dem schwarzen VW Golf ein Schlagstock, ein sogenannter Tonfa, zugriffsbereit hinter dem Beifahrersitz sowie ein Messer, ein sogenanntes "Faustmesser", nur wenige Zentimeter groß, zugriffsbereit hinter dem Fahrersitz, aufgefunden und durch die Polizeibeamten sichergestellt. Gegen den Gilchinger wurde sofort ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz eingeleitet, insbesondere wegen des Besitzes und des Führens von Waffen und verbotenen Gegenständen.