Ohne Worte: Fragen zum Führverbot und wenig (klare) Antworten

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 8.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 00:42) ist von _nuss.

  • Wäre es für euch denn ein berechtigtes Interesse, wenn ich als Gleitschirmpilot ein Einhandmesser während des Fluges führe, um im Falle einer Baumlandung die teilweise doch erheblichen Gefahren für meine Gesundheit abzuwenden? Reicht denn die in einem anderen Thread angesprochene Verwahrung in einem Etui mit Druckknopfverschluss im Rucksack, wirklich aus?

    Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen, aber "aus dem Bauch heraus" würde ich sagen, dass das Führen eines Einhandmessers bei der Ausübung Deines (nicht ganz ungefährlichen Sports) auf jeden Fall legal ist. Gerade in dem beschriebenen Szenario, wo man bei der Landung irgendwo hängenbleibt, kann das Messer lebensrettend sein. Und ein Einhandmesser macht ja gerade in so einem Fall Sinn.... wenn Du Dich z.Bsp. mit einer Hand irgendwo festhalten musst, dann geht halt nichts über ein Einhandmesser! Aber wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst: es gibt auch spezielle Rettungsmesser, welche oft eine besondere Klinge haben - deren Klingenspitze ist so geformt, dass man damit weniger gut zustechen kann, aber umso besser z.Bsp. Gurte oder ähnliches zerschneiden kann. Diese Teile werden oft bei Feuerwehren und anderen Rettungskräften eingesetzt und fallen meines Wissens nicht mal unter die Rubrik "Waffe".

  • Aber wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst: es gibt auch spezielle Rettungsmesser, welche oft eine besondere Klinge haben - deren Klingenspitze ist so geformt, dass man damit weniger gut zustechen kann, aber umso besser z.Bsp. Gurte oder ähnliches zerschneiden kann. Diese Teile werden oft bei Feuerwehren und anderen Rettungskräften eingesetzt und fallen meines Wissens nicht mal unter die Rubrik "Waffe".


    Das ist leider auch nach wie vor strittig. Fakt ist, dass ein Rettungsmesser meist auch ein Einhandmesser ist und man zum Führen einen Grund braucht. Hat man den nicht bzw. ist man z.B. auf dem Heimweg nach der Arbeit/Sportausübung/etc. wird es schon wieder problematisch.
    Wir hatten das mit den Rettungsmessern übrigens schonmal diskutiert:

    Victorinox RescueTool - anerkannter Zweck

  • Es gibt ja diesen Feststellungsbescheid aus 2003, der ein Rettungsmesser in Form eines Fallmessers als Werkzeug und nicht als Messer einstuft.
    Feststellungsbescheid

    Diese Werkzeuge sind z.B. damit gemeint.
    Rettungsmesser Eickhorn RT-I-TAC
    Rettungsmesser RM1

    Mit diesen Werkzeugen in Form eines Fallmessers, ist man zur Zeit glaube ich rechtssicherer als mit Einhand-Rettungsmessern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Recon83 (12. August 2010 um 17:47)

  • moin


    intzeresante diskussion hier.

    allerdings verstehe ich nich warum ihr euch so aufregt, ansich hat das BKA doch nur gesagt das sie keine rechtsauskünfte geben dürfen, dann sollte man sich vllt besser an einen anwalt wenden.

    zitat:

    Antwort LKA

    Sehr geehrter Herr xxx,
    Ihre Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Führen des bezeichneten Messers ist nachvollziehbar. Verständlich ist auch, dass Sie sich mit diesem Thema zunächst an die Polizei wenden.
    Die außergerichtliche Rechtsberatung ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert und Rechtsanwälten, Notaren sowie anderen, dazu besonders befugten Personen und Stellen vorbehalten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Erteilung von Rechtsauskünften grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Polizei gehört.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    und die frage ob er das messer nun führne darf oder nich wurde doch dadrüber beantwortet:

    Herr Dr. Schäuble antwortet:
    „Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei
    Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein
    gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt.
    Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer
    wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern [...].“


    wenn man dann einen guten anwalt hat wird man da bestimmt nichts zu befürchten haben


    und das die polizei sowieso nicht alles weiß ist klar. (meinungsfreiheit !!! )


  • Leider antwortet Frau Gabriele Fograscher als Mitglied des Bundestages mit

    "Das zugriffsbereite Führen eines Messers mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von 25 cm ist verboten. Ausnahmen gibt es für die Berufsausübung, die Brauchtumspflege, den Sport oder die Nutzung des Messers einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck."

  • aber beim fallschirmspringen auf jeden fall, wenn das kein "sozial adäquater" grund ist, was ist denn dann einer?

    da würde ich mir auf jeden fall eins mitnehmen, undswar niche ein rettungs messer und kein kleines messer, sondern ich würde es nach dem kriterium auswählen, womit ich am besten klarkomme, bzw. mich am besten losschneiden kann.....schließlich hat man ja als fallschirmspringer nen grund und braucht sich nicht auf rettungsmesser zu beschränken...und selbst, wenn man sich auf irgendein messerchen beschränken müsste, egal für dich als gleitschirmflieger, denn ich glaube, es gibt keinen bul**n, der dich verhaftet, wenn er dich mit dem fallschirm auf irgendner wiese findet, auch nicht, wenn du n rambomesser dabei hast. also wenn das kein grund is weiß ich auch nicht, würde ich auch springen, würde ich mir um sowas keinen kopf machen, schließlich wärst du nicht der erste, dem sein messer das leben rettet...

    lg

  • Danke euch allen für die Antworten, speziell Deagle für den Verweis auf die Rettungsmesser-Diskussion.
    Solange der Hin- und gerade auch der Rückweg meiner Sportausübung abgedeckt ist, ist ja alles in Butter.

    Recon83, die Rettungsmesser mit dem "Fallmesser-System" sehen ganz interessant aus, sind aber leider nicht ganz günstig.

    An der Victorinox-Lösung finde ich gut, das sowohl eine Säge als auch ein Gurtschneider integriert sind.
    Den Gurtschneider bei 0:50 finde ich interessant;
    http://www.youtube.com/watch?v=zApUSw0xsRY

    Werd es mal in die nähere Betrachtung ziehen. Bin erstmal beruhigt, rechtlich halbwegs abgesichert zu sein.


    PS: Wer mal eine Idee haben will, wie so eine Baumlandung zustande kommen kann;
    http://www.youtube.com/watch?v=ZwVsNjKSt0w
    Bei 0:40 durchfliegt er eine starke Thermik, die ihm den Schim zusammenfaltet, nach ein paar schnellen Spiralen schmeißt er den Rettungsschirm, Baumlandung, Astbruch, Aufschlag. Schlechte Qualität, dafür gut zusammenhängend dargestellt.