Beiträge von _nuss

    Sehe ich das so richtig?

    Habe ich (bis heute) auch so gelesen wie du. Sieht das OVW BaWü anders. Wortklauberei.

    Ein Bedürfnis [...] für den [...] Besitz [...] glaubhaft gemacht, wonach [...] der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Kann man auch so lesen dass der Besitz nur rechtmäßig ist wenn die Waffe regelmäßig Wettkampfluft schnuppert. Sieht zumindest der BDS auch so. Beim BDMP habe ich gerade eine Anfrage laufen. Ich berichte.

    Wenn ich einen Halbautomaten über dem Kontingent auf grüne WBK beantrage

    Es geht um den Besitz, nicht um den Erwerb!

    Das LKA Düsseldorf verlangt pro Waffe über dem Kontingent einen Wettkampfnachweis innerhalb von 24 Monaten.

    Vergessen wurde hier, dass WBK Inhaber, deren WBK älter als 10 Jahre ist, diesen Nachweis laut geltendem Waffenrecht nicht mehr erbringen müssen (Besitzstandswahrung).

    Falsch. Ich habe das Schreiben des LKA an die Polizeibehörden hier.

    Zitat

    Diese Privilegierung [10 Jahre, Anm. _nuss] trifft jedoch nach der Systematik des §14 WaffG ausschließlich auf Schusswaffen zu, welche nicht das Grundkontingent überschreiten. [...] Für die bloße Teilnahme am Vereinswesen ist der Besitz einer solchen Anzahl von Waffen nicht erforderlich. Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Schusswaffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind somit die gleichen [sic] wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. [...] Sofern die in Besitz befindlichen Waffen das Grundkontingent überschreiten, sind zwingend gesonderte Bedürfnisnachweise nach §14 Abs. 5 WaffG für jede einzelne Waffe anzufordern.

    Von einem (1) Nachweis innerhalb von 24 Monaten steht da nichts, ausschließlich von "regelmäßig".

    Es gibt übrigens schon eine verschärfte Auslegung des Waffenrechts für Schützenkollegen aus NRW. Grundlage vermutlich das OVW-Urteil aus BaWü.

    Zitat

    Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend. Jetzt ist für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Besitz, für jede Waffe die das Grundkontingent überschreitet, durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft zu machen.

    https://www.bdslv4.de/waffenrecht/be…10_Hinweise.pdf

    Moin Forum!

    Ich suche bereits seit Längerem nach einer Bezugsquelle für den Grabendolch 2000 von Böker. Dieser wird ja leider nicht mehr hergestellt und so laufen alle Versuche ins Leere. Habt ihr vielleicht einen Tipp, irgendeinen kleinen webshop oder sowas?

    Danke vorab!

    Danke für eure Antworten. Also gerade an dieser Stelle klemme ich mir den Finger ein. Die Einkerbung macht es nicht angenehmer. Habe es aber, zugegeben, mit dem runden Löffel noch nie versucht.

    Das mit dem Zündhütchen finde ich auch nicht schlecht. Allerdings sind die bei der Flinte doch so hart, dass da eigentlich nichts passieren sollte?

    Das Problem unseres WaffG liegt eher im Bedürfnis, welches Waffenbesitz von einem Grundrecht, das es eigentlich sein sollte, zu einem Privileg macht, für dessen Gewährung man sich rechtfertigen muss.

    Danke Maraudeur. Dies ist ein Satz zum Einrahmen.

    Sorry, aber woher soll sich bitte ein Grundrecht auf Waffenbesitz herleiten?

    In unserem (BRD) Rechtssystem ist es eben ein Privileg, das ist ja der Grund für Maraudeur s Kommentar.

    Dein "Sorry" geht schon in die richtige Richtung. Aber man muss gar nicht so weit schauen. Schweiz oder, um beim Thema zu bleiben, Tschechien. Ich wurde in einer Diktatur geboren und habe mittlerweile eine libertäre Einstellung entwickelt. Die Frage lautet also: "Woher nimmt sich der Staat das Recht raus, den Waffenbesitz einzuschränken?". Offensichtlich haben wir andere Ansichten. Wobei dies ausdrücklich nicht(!) heißt, dass ich hinreichende Sachkunde, sichere Aufbewahrung und psychische Eignung ablehne.

    Letztes Wochenende zum ersten Mal die Flinte auf 100m Stahlgong probiert. Ging besser als erwartet.

    Magnum Opus : 1000 sind schneller durch als du gucken kannst. Vor allem von dem leichten 24 Gramm Sportschrot.

    Bei einer Runde Schermbeck wäre ich ab Herbst auch dabei.

    mit individuellen gründen kommst du bei einer behörde garantiert nicht weiter - das sind wünsche aber kein bedürfnis i. s. d. waffenrechts.

    Die "individuellen Gründe" sind auch für deinen SLG-Leiter und den Landesverband, denen musst du das plausibel darlegen. Die Behörde hat da gar nix zu melden. Dein Verband bestätigt das Bedürfnis gemäß Sportordnung. Die Behörde prüft auf Rechtmäßigkeit und stellt den Wisch aus.

    Das klingt ja fast nach dem Aufstand in der Seniorenresidenz, als rauskam, dass ausschließlich Gesellschaftsspiele von 6-99 gekauft wurden. Link.

    Warum musst du das begründen? Und selbst wenn; günstigere Trainingskosten, besserer Abzug, weniger Geräuschbelastung, Jugendförderung .... da gibt es sicherlich einige Gründe warum du diese Waffe erwerben möchtest. Möchtest du doch, oder? Wo ein Wille ist, ist auch eine Waffe :) )

    Ja. Und ich habe auch stillgehalten, als ich erfahren habe dass mein Vereinschef im selben Zeitraum von der selben Sachbearbeiterin innerhalb von 12 Tagen komplett versorgt wurde (Voreintrag und Eintrag). Und ich habe auch stillgehalten, obwohl ich aus einem anderen Thread (irgendwo vergraben, tut mir leid, kein Zitat) noch deine Worte mit der Untätigkeitsklage im Ohr hatte, @Oldcrow . Und ich habe auch stillgehalten obwohl ich aus tiefer Überzeugung der Auffassung bin, dass Waffenbesitz kein Privileg, sondern ein Recht ist und mir Bittstellerei und Amtsarroganz auf den Sack geht.

    Warum das alles? Weil die Sachbearbeiter anfangs im Homeoffice waren [*]. Weil die von mir bestellten Waffen lange Zeit nicht geliefert wurden. Weil sie, beide Sonderanfertigungen, noch nicht überarbeitet waren. Weil beide Waffen erweiterter Bedarf sind. Weil, und das ist ja das traurige, ich nicht gleich mit der Flinte ins Haus fallen wollte da ich eben noch besagte 100 Magazine zur Beantragung hatte. Und da brauche ich keinen schlechten Ruf in der Behörde.

    Ich hätte es mir auch gewünscht das alles glatter läuft. Durch die Verzögerung fallen meine nächsten beiden Voreinträge in eine Zeit nach der Bundestagswahl. Schade, aber nicht mehr relevant, da ich vorher einfach meinen Jahresjagdschein beantrage. Nun bin ich in der glücklichen Situation dass ich so-und-soviel Magazine im Kaliber x mit mehr als 10 Schuss auf meiner Genehmigungsliste habe und nicht, wie z.B. Flammpanzer , Hersteller, Kapazität und dauerhafte Markierungen eingetragen habe. Das macht nicht nur die Kontrolle einfacher. :new15: Ich bin zufrieden.

    [*] Waffenbehörde im Homeoffice. Geile Nummer. Sie haben eine Waffe gekauft? Legen Sie mir die mal vor! :D