Hallo, der nette Verkäufer von Nachtzielfernrohren hat mir gerade geantwortet.
Er schreibt zu dieser Genehmigung folgendes :
Hallo, als Privatperson für den privaten Bedarf, keine Chance eine
Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Als Händler schon.
Wenn Sie ein Gewerbe im Bereich Nachtsichtechnik, Optik, Sicherheit
angemeldet haben und dem BKA glaubhaft versichern können, daß Sie die
Verbotenen Geräte zu 99% Exportieren.
Sie müssen dem BKA Ihre Einkaufsquellen nennen und die Mengen. Jedes
gekaufte/verkaufte Gerät muss nachgewiesen werden. Alle 6 Monate muss eine
Meldung an das BKA erfolgen. Außerdem kostet die Genehmigung auch Gebühren.
Das BKA fragen nach einer Genehmigung über 1-5 Geräte können Sie getrost
vergessen. Den Trick kennen die schon. So ab 100 Geäte pro Jahr ist das
ganze real. Das ganze wird auch vom BKA kontrolliert.
Die Ausnahmegenehmigung besagt, daß ich die "tatsächliche Gewalt" über die
Produkte ausübe, jedoch diese NICHT benutzen darf, außer zur Vorführung bei
Berechtigten. Auch über Vorführungen bei Berechtigten im In- und Ausland
sind auch Unterlagen zu führen (Ort, Zeit, Teilnehmer, Gegenstände).
Also selbst mit Genehmigung ist nicht die Benutzung sondern nur der Verkauf legal.