Weihrauch HW 35 K mit Schalldämpfer

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 4.127 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juli 2006 um 18:34) ist von germi.

  • Habe Weirhauch HW 35 K mit Schalldämpfer.
    Optik Walther ZF 4-32. Kal 4.5
    Habe das Gewehr eingeschossen auf 10 Meter, Schalldampfer abgeschraubt und wieder geschossen mit 3-4 CM höhenunterschied.
    ( Höher )
    Woran könnte das den liegen?
    Habe das Gewehr erst seit zwei Monaten, bin kein Profi.
    Ach und noch eine Frage
    Warum ist der Schalldämpfer nur freie Lüftgewehre zugelassen.

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von johann (4. Juli 2006 um 11:43)

  • Bringt der Dämpfer denn überhaupt was?

    Die einen sagen "ja", die anderen "bringt nix".

  • welchen würdest du mir für ein hw 35 vor 1970 ( also ein kräftiges) empfehlen?

  • Danke - wieder was gelernt. ich hatte zuerst ein HW35 mit "F", nun hab ich dieses bekommen.

    Was ich bereits wusste ist, dass man damit nicht zu Hause schiessen darf, ich nehms halt mal mit auf unseren VL-Stand.

  • Das man an dem Gewehr keinen montieren darf, dass wußte ich auch bereits.
    Aber warum ist das eigentlich so? Hat das auch physikalische Gründe, oder ist das einfach so, weil das vom Hersteller nicht so zusammen getestet wurde?

  • Ja, das ist mir so schon klar. Meine hat ein F-Zeichen und ich hab eh keinen Kompensator. Wollte auch nur mal fragen, worin der Grund für diese Passage aus dem Gesetzestext liegt. Kann ja sein, dass das jemand weis...

  • waffen welche ein F haben sind eben waffen bis 7,5 J. man hat den schalldämpern den waffen gleichgestellt. darum haben schalldämpfer, denen man ja ansonsten keine leistung zuweisen kann, ebenfalls ein F wenn sie für F-waffen gebaut wurden.
    somit heist es dann eben, dass waffen und schalldämpfer zusammengefügt ein F haben müssen. alles andere ist nicht so ganz erlaubt.
    jetzt nach er sinnhaftigkeit eines gesetzes zu fragen ist eine vergebliche anstrengung. nimm es einfach hin, du kannst und wirst es nicht ändern.
    das leben ist hart und ungerecht :cry:

  • Also laut Gesetz ist der Schalli der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist.

    Nun ist diese Waffe frei ab 18 (da vor 1970)...rein theoretisch also möglich.

    Sehr sehr schwammig der ganze Kram. Außerdem braucht man eh keinen Schalli auf dem 25m-Stand, da sind alle anderen eh lauter als du...

    Das :F: des Schalli ist meine ich nur drauf, damit man weiß, dass der nur für freie Druckluftwaffen zugelassen ist.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Muß man nicht bei Scharfen Waffen auch den Schalldämpfer genehmigen lassen also mit bedürfnis nachweis und so weiter?

    Also z.B. klein Tier Jagt auf Friedhöfen und in Parks in der nähe von Wohngebieten sind ein Grund einen Schalldämpfer auf einer Jagd Waffen zu haben.
    Auch Scharfe Waffen die für Schalldämpfer gebaut sind wie z.B. die Lautlose vom KGB verwenden meistens reduzierte Munition damit es keinen Überschallknall gibt also wird praktisch mit gleichen Mündungsgeschwindigkeiten geschossen wie bei freien Waffen.

  • Zitat

    Original von S-Mann
    Muß man nicht bei Scharfen Waffen auch den Schalldämpfer genehmigen lassen also mit bedürfnis nachweis und so weiter?

    Also z.B. klein Tier Jagt auf Friedhöfen und in Parks in der nähe von Wohngebieten sind ein Grund einen Schalldämpfer auf einer Jagd Waffen zu haben.

    Das ist auch, soweit ich weiß, die einzige Möglichkeit an einen Schalldämpfer zu kommen, (Ausnahme: anerkanntes Sammelbedürfnis) gültigen Jagdschein vorrausgesetzt.
    Ich habe aber gehört, daß ein Verfahren läuft, aufgrund dessen ein generelles Bedürfnis für jeden Jagdscheininhaber möglich sein könnte.
    Das bleibt aber noch abzuwarten.

    Zitat


    Auch Scharfe Waffen die für Schalldämpfer gebaut sind wie z.B. die Lautlose vom KGB verwenden meistens reduzierte Munition damit es keinen Überschallknall gibt also wird praktisch mit gleichen Mündungsgeschwindigkeiten geschossen wie bei freien Waffen.

    Da wird natürlich nur mit Geschossgeschwindigkeiten gearbeitet, die unterhalb der Schallgeschwindigkeit (< 330m/s) liegen.
    Da lässt sich so ziemlich jede Kurz- oder Langwaffenpatrone hinlaborieren.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

    Einmal editiert, zuletzt von 500sw (4. Juli 2006 um 18:14)

  • Wobei gewisse Kaliber das nicht benötigen. Als Beispiel mal .45 ACP oder .32 ACP. Die liegen von der Geschwindigkeit schon unterhalb der Schallgrenze.

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