ZitatOriginal von Hummer7884
Recht haben in einer Notwehrsituation, heißt vor Gericht noch lange nicht, das man dieses Recht auch zugesprochen bekommt!
Wer sagt eigentlich ständig das es soweit, also bis zur Gerichtsverhandlung, kommt?
Ich wage sogar zu behaupten, dass in den meisten Fällen KEIN gerichtliches Nachspiel folgt.
Würde ich mich verteididgen müssen, würde ich danach das Weite suchen und das wars. Ob der Angreifer der dann den Schuss bzw. die Ladung abbekommen hat die Polizei ruft, ist die andere Sache und eher unwahrscheinlich.
Und, was viel wichtiger ist, man muss immernoch erstmal ermittelt werden. Wenn es Notwehr in meinen Augen war, hab ich da keine Angst vor.
Unterm Strich heißt das für mich, wenn ich mich verteidigen MUSS, tue ich dass, und zwar so, wie es am effektivsten ist.
Leuchterne und Ratter zählen wohl eher NICHT dazu...