Beiträge von Duplicate Völker

    Habe letztens auf die Schießstand einen Kollegen gesehen, der hat mit einer solchen Luft-Kaschi auf 50m (!!!) geschossen und zu seiner eigenen Verwunderung regelmäßig das Schwarze der Scheibe (die 25m-Pistolen/100-Gewehrscheibe) getroffen. Er hat einfach mittig reingehalten, hat er gesagt. Der Abzug wäre allerding sehr, sehr hart.

    Zitat

    Original von New_Guy
    Bin ich ganz deiner Meinung benestroya. Dazu kommt, dass man im umfriedeten Garten schießen kann, geschlossenen Schießständen, im Winter und auch im Verein, lediglich ohne das Handtieren mit Schwarzpulver.

    Vorderlader ohne Schwarzpulver ist wie vegarischer Döner. :crazy3:

    Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Und @Völker:
    Ich bin zwar pers. Deiner Meinung, aber wenn man´s GANZ GENAU nimmt, dürfte das nicht reichen, da man einen Pappkarton schlecht abschließen kann. Auf der anderen Seite ist eine neutrale Verpackung auch "unauffällig", im Gegensatz zu Waffenkoffer oder Futteral - deshalb wundert sich da auch niemand oder fragt nach.

    mfg
    Sascha


    Aha, dann muß der Verkäufer auch ein Vorhängeschloß an Munitionskartons anbringen?
    sh. §34 Waffg: "Munition darf
    gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden;"

    Und zum zugriffsbereit/nichtzugriffsbereit fürht das WaffG aus:
    "13.
    ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht
    werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis
    mitgeführt wird."

    Im Styropor und Karton ist der erste Teil der Legaldefinition negativ erfüllt; der zweite (verschlossen=nicht zugriffsbereit) ist nur eine beispielhafte Klarstellung.

    Also, erstmal locker bleiben.
    Und: Ein Luftgewehr ist keine Anscheinswaffe und auch keine Hieb- oder Stichwaffe, also ist §42a nicht einschlägig.

    Zitat

    Original von Flohli
    Es geht um den Transport ohne Waffentasche.
    Also der Zweck, vom Laden nach Hause ohne Waffentasche..
    Transportiert im Syroporkasten, ummantelt im Pappkarton.

    In der Verpackung, die dir der Verkäufer mitgibt (also z.B. der Originalkarton oder z.B. eine Plastiktüte und Klebeband drum) ist das auf jeden Fall ok. Irgendwie muß man ja den Einkauf nach Hause bekommen.

    Zitat

    Original von FlohliEs ist pflicht eine Waffe entladen und gesichert in einem verschlossenen Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern. (Bis 1.4.2008 galt ein geschlossenes Behältnis als ausreichend.)

    Im aktuellen Gesetz (Anhang) finde ich folgende Legaldefinitionen:

    Und dazu der entsprechende Paragraph:

    Das dürfte alles beantworten, oder?
    Es steht dort nichts von anderem Behältnis für die Dias oder Sicherunge der Waffe. Mit einem kleinen vorhängeschloß für 99 Cent an der Waffentasche bist du auf der sicheren Seite. Just my 4 Pfennigs.

    Zitat

    Original von fliege
    Ich habe mir gleich 7 Voreinträge machen lassen mit Munitionserwerb.
    Kostenpunkt: 219,82€. :wow:

    Einer oder mehrere Voreinträge kosten das gleiche - nämlich 110,- DM (bzw. das Äquivalent in euronen). Zuzüglich Munerwerb, da aber PRO STEMPEL. Es hätten in dem Fall zwei gereicht. Alles in Allem unter 100,- euro. Aber du kannst ja noch gegen die Kostennote Widerspruch einlegen. Schau mal in die WaffKostV und dort unter Festpreise.

    Am besten man nimmt einen Baumarktkoffer und legt ihn vollflächig mit Noppenschaumstoff aus.
    Dahinein VORSICHTIG die CO2-Patronen legen. Schön einzeln und ja nicht schütteln. (!!!)
    Den Koffer an einem kühlen, schattigen Plätzchen lagern.

    Und den Warnaufkleber "EXPLOSIV" auf KEINEN FALL vergessen!!!


    :n17:
    Alles Quatsch.
    Einfach im Schrank lagern und gut, da halten die 100 Jahre!!!
    (Wenn du sie nicht vorher verbrauchst)

    Wenn es ein abgeschlossener Kofferraum war, war es kein zugriffsbereites Führen.
    Im Kombi ist die Lage nicht so eindeutig, aber der Karton war geschlossen und ein Abzugsschloß dokumentiert den Willen, die Waffe nicht benutzen zu wollen (ersetzt aber nicht das verschlossene Behältnis).
    Das Geständnis war ein grober Fehler.
    Sofort zum waffenrechtlich bewanderten Rechtsanwalt!!! Der soll das klären.
    Liste solcher Anwälte: E.L.F. Anwaltsliste

    Zum einen: "Airsoft" (oder auch "Softair") bezeichnet Erbsenpistolen, die feste Plastikkügelchen, meist im Kaliber 6 mm BB verschießen.
    Bis 0,5 Joule ist das laut WaffG Spielzeug, darüber (bis etwa 2 Joule technisch möglich) den Bleikugeln/Diabolos verschießenden Druckluft/CO2-Waffen bzw. auch den Paintballmarkierern gleichgestellt.
    Antrieb über Federdruck oder Gas.

    Mit denen schießt man auf Ziele, nicht auf Menschen (oder Tiere).

    Zu den Tauben sag ich lieber nix... :))

    Nach dem Abschießen eurer Knallpatronen wird der Gegner in der Tat auf dem Boden liegen - und sich vor Lachen den schmerzenden Bauch halten! :laugh:

    Wenn, dann mit Gas- oder Pfefferpatronen und ins Gesicht. Und dafür sind - meiner bescheidenen Meinung nach - Handspühgeräte wesentlich geeigneter. Und sind bezüglich der gerichtlichen Würdigung auch ... gefahrloser.

    Es ist grundsätzlich unmöglich, Kimme, Korn und Ziel gleichzeitig scharf zu sehen. Allerdings kann man da Kompromisse finden bzw. das Ergebnis verbessern (z.B. mit einer Irisblende)
    Ist die Kimme (kein Diopter!) sehr nah am Auge, ist es schwerer, Kimme und Korn halbwegs scharf zu sehen. Ich denke, das ist der Grund für die nach vorn gesetze Kimme.