Mit SSW schießen

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.859 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juni 2008 um 09:39) ist von Pieere.

Wir sind kurz weg ...

Wegen Wartungsarbeiten bei unserem Hosting-Provider wird CO2air heute (Mittwoch, 8. 5), in der Zeit von 23:30 h bis Mitternacht voraussichtlich nicht erreichbar sein. Wir bitten um Geduld. (O_S)

  • Hallo,


    bsp. : wenn eine person alleine ist und von mehreren jugendlichen belästigt wird und angegriffen wird kann man die SSW nutzen?

    Oder allgemein wird man angeggriffen kann man dann die SSW nutzen?


    Weil ich habe gelesen man kann schnell als opfer zum täter werden.


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von luna213 (8. Juni 2008 um 19:09)

  • sollte es zu ermittlungen gegen den schützen kommen, wird auf die sogenannte verhältnismäßigkeit geachtet. man erwartet von dir, mit der geringstmöglichen maßname, die erfolg verspricht, zu agieren. wenn du von messerschwingenden, besoffenen neonazis eingekreist wirst, die drohen, dich, deine familie, deinen hund und alle die du kennst, umzubringen, wird niemand vorwürfe erheben, wenn du anfängst, pfeffer auf leute abzuschießen, die versuchen, dich zu erstechen.

    boxt dir jedoch ein dünnes bürschtchen, das 2 köpfe kleiner ist als du, in den bauch und du zückst die vector und schießt ihm 14x 120mg OC ins gesicht, wird man vor gericht evtl drüber nachdenken, ob es nicht gereicht hätte, ihm eine überzubraten und abzuhauen...

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  • Ne weil manche hatten geschrieben das wenn der täter schäden hat das man dann auf deutsch gesagt dran ist.

    Weiß auch nicht wieso da man dran sein,weil wenn jemand versucht dir etwas anzutun dann versucht der angegriffene den angreifer fertig zu machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von luna213 (8. Juni 2008 um 19:22)

  • Auf die ganz leichte Schulter, sollte man das ganze nicht nehmen:
    Wie hier im Forum so schön gesagt wird, wird man sehr leicht vom Opfer zum Täter.
    Ist dir der Angreifer überlegen (körperlich. physisch) dann könntest du deine Waffe (mehr oder weniger ohne Bedenken) einsetzen.
    Dann kommt auch noch hinzu, ob der Angreifer auch eine Waffe hat oder nicht, damit es gerechtfertigt ist, dass du deine Waffe einsetzt.
    Es gibts noch soooooo viele Punkte die man zu beachten hätte.
    und und und... usw.
    Hier im Forum gibts eine Menge an Threats in Sache Selbstverteidigung.

    Ein Polizist meinte wenns mehr als 3 Angreifer (egal mit oder ohne Waffe) sind, kannst du dich mit gutem Gewissen mit deiner SSW verteidigen. Rechtlich sei ich auf der sicheren Seite.
    Ob die Aussage richtig ist kann ich nicht bestätigen.:))

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • ich habe meine ssw schon gegen 2 gegner eingesetzt, ohne dass es für mich negative konsequenzen gehabt hätte. aber irgendjemand hier im forum hat mal gepostet, dass mir als mädchen weniger physischer wiederstand zugetraut wird als einem männlichen pendant, i.e. die polizei bei mir eher über einen schusswaffeneinsatz hinwegsieht...

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  • Man darf nicht vergessen, dass bei einer SV zwar das Gesetz für Mann und Frau gleich ist, aber dennoch anders berücksichtigt wird. Da darf sich die Frau so einiges mehr erlauben als der Mann. Hab auch nichts dagegen sollte auch so sein.

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • Zitat

    Original von katha
    [...] wird auf die sogenannte verhältnismäßigkeit geachtet. man erwartet von dir, mit der geringstmöglichen maßname, die erfolg verspricht, zu agieren.

    Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet im deutschen Notwehrrecht (immer noch) nicht statt. :new2: Du meinst die Prüfung des "mildesten Mittels" im Rahmen der Erforderlichkeit. Hierbei muss das Opfer bei gleicher Erfolgschance das mildeste Verteidigungsmittel wählen. Es muss sich also nicht auf eine mildere, aber weniger erfolgsversprechendere Maßnahme einlassen. Zudem ist die sog. "schimpfliche Flucht" nicht zumutbar (wegrennen wäre ja ggf. immer das mildeste Mittel).

  • Richtig, wenn eine Notwehr oder Nothilfe Situation vorliegt ist erstmal jedes Mittel Recht, um den Angriff abzuwenden.
    Wenn ein Opfer auf Grund von Schreck oder Angst überverhältnismäßig reagiert, dann gilt dies als Notwehrexess. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie einem dies im deutschen Recht angehängt werden kann.

  • Generell wird man beim Einsatz der SSW in einer Notwehrsituation zunächst ein wenig Ärger haben und einige Fragen beantworten müssen. Ich glaube aber nicht, das man in einer echten Notwehrsituation mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. D.h. ich werde ohne mein Zutun auf der Strasse oder wo auch immer unter Anwendung körperlicher Gewalt angegriffen. Dann sollte auch immer der Einsatz der SSW gerechtfertigt sein, wenn der Angreifer nicht gerade - wie oben erwähnt - ein kleiner Stift ist. Was realistisch betrachtet so gut wie nie der Fall sein wird, denn der Angreifer wird sich ja im voraus auch ein paar Gedanken über seine Erfolgschancen machen.

    Mal ganz davon abgesehen ist man im solch einer Situation (Notwehr) nicht in der Lage noch klare Gedanken zu fassen (ich spreche da leider aus Erfahrung). Wenn man noch zum stumpfen handeln in der Lage ist und nicht vor Schreck erstarrt, dann kann man schon glücklich sein!

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    Einmal editiert, zuletzt von uwedd (9. Juni 2008 um 10:43)

  • Zitat

    Original von JC-Denton
    Richtig, wenn eine Notwehr oder Nothilfe Situation vorliegt ist erstmal jedes Mittel Recht, um den Angriff abzuwenden.
    Wenn ein Opfer auf Grund von Schreck oder Angst überverhältnismäßig reagiert, dann gilt dies als Notwehrexess. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie einem dies im deutschen Recht angehängt werden kann.

    Dafür gibts den § 33, Überschreitung der Notwehr
    (Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.).

    Hier wird zwischen dem intensiven und extensiven Notwehrexzess unterschieden.
    Beim intensiven wird die Verteidigungshandlung an sich überschritten. (Z.B. Nahschuss mit SSW im Rahmen der zulässigen Verteidigung). Dies ist von § 33 gedeckt, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.
    Beim extensiven Notwehrexzess liegt der geforderte gegenwärtige Angriff noch nicht oder nicht mehr vor. Dies wird vom § 33 nach herrschender Meinung nicht erfasst und bleibt somit strafbar. (Z.B. Nach erfolgreichem Pfefferschuss erneut ein Nahschuss).

  • Das ist natürlich ein Problem, denn ICH würde nicht nur einen Schuss abgeben sondern mindestens das halbe Magazin leer schießen.
    Das Problem bei der Selbstverteidigung ist immer - egal ob SSW oder "nur" die Hände - wenn der Angreifer erfolglos versucht wurde abzuwehren wird es unter Garantie viel schlimmer als wie wenn man "kooperiert". Deshalb setze ich mich so zur wehr, das ich dann auch wirklich eine Chance habe heil davon zukommen. Rücksicht auf meinen Gegner kann ich da leider nicht nehmen.

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

  • Nunja, man muss sich ja nicht darauf verlassen, dass ein Schuss schon wirkt. Außerdem, wenn du einen Schuss abgibst, entsteht ja auch kein erheblich größerer Schaden, als wenn du 5 Schuss abgibst. Ist ja vergleichbar mit einem Pfefferspray, ob du jetzt ein mal kurz sprühst oder das ganze Dös-chen leermachst, wird keinen allzu großen Unterschied machen.
    In erster Linie sind davon die Fälle erfasst, in denen z.B. jemand aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken nochmal auf den am Boden liegenden weinenden Angreifer eintritt. Dies wird dann nicht vom § 33 erfasst und ist strafbar (sofern das Opfer den Angriff noch nicht für beendet erkennt, kommt ein Erlaubnistatbestandsirrtum in Betracht, wodurch vermutlich aus Fahrlässigkeitsdelikten und nicht aus Vorsatz bestraft werden würde).

  • du missverstehst...wenn du in schneller folge 3 schüsse abgibst, um sicherzugehen, ist das unproblematisch. wenn der angreifer jedoch um gnade winseld am boden liegt, oder dabei ist, in die andere richtung zu flüchten, oder evtl seine angriffswaffe weggeworfen/fallengelassen hatt, und du hällst noch ein paar mal drauf, DANN bekommst du stress :D

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  • außer du du bist weiblich *lol*

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Zitat

    Original von Erzengel1989
    außer du du bist weiblich *lol*


    Frauen dürfen sonst ja auch nur kratzen und beißen. :)) *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (9. Juni 2008 um 14:40)

  • Nach dem Abschießen eurer Knallpatronen wird der Gegner in der Tat auf dem Boden liegen - und sich vor Lachen den schmerzenden Bauch halten! :laugh:

    Wenn, dann mit Gas- oder Pfefferpatronen und ins Gesicht. Und dafür sind - meiner bescheidenen Meinung nach - Handspühgeräte wesentlich geeigneter. Und sind bezüglich der gerichtlichen Würdigung auch ... gefahrloser.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Hier lese ich wiedermal, wie ganz, ganz wichtig es ist, zum Kleinen Waffenschein eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Hoffentlich kommt das noch.
    Wenn ich mir vorstelle, was draußen alles rumrennt, mit geladener Schreckschußwaffe - bestückt möglichst noch mit Pfeffer oder Gas.
    Stellen sich bei mir die Haare.
    Das muß ich nun mal loswerden, als Sammler!

  • Zitat

    Original von Pieere
    Hier lese ich wiedermal, wie ganz, ganz wichtig es ist, zum Kleinen Waffenschein eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Hoffentlich kommt das noch.
    Das muß ich nun mal loswerden, als Sammler!

    Die einen sammeln SSW, die anderen Briefmarken. Ist Geschmacksache. Wenn du schon mal in eine Notwehrsituation geraten bist, würdest du evtl. anders denken. Ich meine, dass nicht zwangsläufig jeder, der mit dem KWS eine SSW führt, scharf drauf ist, jedem, der ihn schräg anschaut, eine zu verpassen. Ich denke es ist auch in Anbertacht der Gesetzeslage legitim, unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Gaspostole oder Spray Schaden von der eigenen Person abzuwenden. In der Tat ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie hier schon bemerkt wurde, immer zu berücksichtigen. Ich sehe ihn freilich als gegeben, wenn sich eine Person mehreren (potenziellen) Angreifern gegenüber sieht und keine reelle Chance mehr hat, sich einem solchen Konflikt zu entziehen.

    FWB 601, FWB 300 S, FWB 300, Diana 100, HW 97 K, HW 77