Diabolos wegschließen?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.191 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2008 um 14:04) ist von Völker.

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  • Hallo an alle!

    Ich habe da mal ein Frage: Zum Thema Waffentransport (was ja laut Gesetz als gesondertes Führen verstanden wird) gibt es ja schon einiges an Infomaterial. Man muss die Waffe (also auch Luftgewehre) in einem verschlossenem Behältnis Führen. Gesichert und Entladen, sowie getrennt von der Munition.

    Ich habe an meinem Gewehrfutteral ein bisschen rumgebastelt, so dass es recht sicher und fest, mit einem kleinen Vorhängeschloss, abgeschlossen werden kann.

    Meine erste Frage also, reicht das dem Gesetzgeber?


    Nun meine zweite, eigentliche Frage.

    Da ich mit Diabolos schieße (mit was auch sonst :n17:) die ja als Munition verstanden wird, muss ich diese auch in einem verschlossenem Behältnis Führen? Eigentlich habe ich die Frage schon selbst beantwortet, (also Ja) aber das erscheint mir so unlogisch, da ja ein Diabolo keine Gefahr darstellt, solange es nicht verschossen wird.

    Könnt ihr mir da helfen? Danke schon mal

    Gruß, Mario

  • Zur ersten Frage: ja, denke ich, zumindest werden von (seriösen) Händlern bereits verschließbare Futterale als gesetzeskonforme Transportmethode angepriesen. Es heißt ja nur "verschlossen", es werden sonst ja keine weiteren Anforderungen gestellt (außerdem wäre es unsinnig, dafür "Schutzklassen" wie bei Tresoren zu verlangen).
    Zur zweiten: ganz unfachmännich antworte ich mal: nein!
    Diabolos enthalten ja keine gespeicherte Energie wie etwa das Pulver in Platzpatronen. Und Metalle, die kein Gefahrgut darstellen, kann man transportieren, wie man gerade lustig ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gummiente (15. Juli 2008 um 14:30)

  • Das ging ja schnell.

    Hmm... dacht ich mir auch aber wenn der Gesetzgeber schon keinen Unterschied zwischen Transportieren und Führen von Waffen macht, macht er doch sicher keinen zw. scharfer Munition und Diabolo.

    PS: ist zwar schön und gut das wir da einer Meinung sind aber vlt weis es ja noch ein Mitglied ganz genau.

    Einmal editiert, zuletzt von Sch4rfSchü1ze (15. Juli 2008 um 14:32)

  • Zitat

    Original von Sch4rfSchü1ze
    Hmm... dacht ich mir auch aber wenn der Gesetzgeber schon keinen Unterschied zwischen Transportieren und Führen von Waffen macht, macht er doch sicher keinen zw. scharfer Munition und Diabolo.

    Wie jetzt nochmal? Stehe da etwas auf dem Schlauch...
    Führen und Transportieren sind zwei paar Stiefel und sollten auch so genannt werden. Transport als ein besondere Art des Führens zu bezeichnen bringt nur Verwirrung...

  • upps... wollt ich nicht.

    Das habe ich mal bei muzzle.de gelesen, das der Gesetzgeber den Transport von Waffen von A nach B als solches nicht kennt. Für ihn ist das eine Sonderform vom Führen von Waffen (gesondertes Führen wie ich vorhin schrieb).

    Hier der Link. Gleich der 1. Hinweis

  • soweit ich informiert bin, gelten Diabolos rechtlich nicht als Munition sind also vorm Gesetz also ganz normale Bleikugeln..
    lass mich aber gerne belehren, fals ich falsch liege


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    …Ziffer2 WaffG.: Eine Waffe darf „nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit“ von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

    Ansich logisch, bis zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck, :F:-Waffen sind bedürfnisfrei zu erwerben und zu besitzen.

    Futteral mit nem Vorhängeschloß sichern, Diabolos in eine extra Tasche und gut ist.

  • Diabolos bestehen nur aus Blei, und das in einer bestimmten Form. Nur etwa weil man Bleirundkugeln auch verschießen könnte, müssen wir Angler diese auch nicht in einer Tasche eingepackt und mit Vorhängeschloss gesichert ins Wasser werfen ;-).

    Scherz beiseite, was ich damit sagen will ist dass es keine Munition an sich ist, da sie kein Pulver enthält und ohne Fremdhilfe (sprich Luftdruck) keinerlei Projektilwirkung davon ausgeht. Dass Blei giftig ist und man Diabolos nicht essen sollte ist auch erwähnenswert, aber hierbei nicht relevant.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Immer wieder gerne gefragt und auch beantwortet.

    Ein für alle male : Diabolos sind "Geschosse" im Sinne des Waffg.

    KEINESFALLS Munition, wie Kingeldingelding das auch schon richtig sagte !

    Du kannst sie also hinlegen wo du willst, sogar unters Kopfkissen oder in den Kühlschrank oder ....

    Zitat

    .... aber wenn der Gesetzgeber schon keinen Unterschied zwischen Transportieren und Führen von Waffen macht, macht er doch sicher keinen zw. scharfer Munition und Diabolo. PS: ist zwar schön und gut das wir da einer Meinung sind aber vlt weis es ja noch ein Mitglied ganz genau.

    Zum ersten Teil: Sei dir da ganz sicher das es einen Unterschied zwischen transportieren und führen gibt ! Und diesen Unterschied macht auch der Gesetzgeber. KLICK
    Soweit klar ?

    Transport seit dem 1.4.2008 in einem "VERschlossenen" Behältnis.
    Was auch immer .... Futteral mit Schloss drauf usw.
    Diabolos würde ich nicht zusammen mit der Waffe transportieren.
    Einfach weil der Energieträger dabei das Gewehr/Pistole ansich ist. Da könnte es zu Unstimmigkeiten mit der Behörde kommen. Lieber nichts riskieren.
    Bei scharfen Waffen ... iss klar ne ?

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Sooooo, jetzt hab ich auch mal zwei Fragen.

    Laut Gesetzgeber steht wie bei muzzle.de

    Gesetzliche Ausnahme (Befreiung von der Waffenscheinpflicht für das Führen) besteht für folgende Waffenarten:

    - Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Vorlage vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

    1. Fräge

    Also sehe ich es so;
    Mein Vorderlader passt leider in keinem Koffer rein, da das Teil ca. 3.2 KM oder so lang ist.
    (Hehe theSpy, ich komm auf Dich noch zurück)
    Also kann ich einfach das Teil von mir bis z.B. Auto transportieren (obwohl da unsinnigerweise Führen steht), auch wenn ich da einfach eine Socke übergestülpt habe?
    (Keine Sorge, eine Tasche dafür habe ich.)

    2. Fräge

    Alle rden hier von verschlossenen Behältniss.
    Also Koffer im abgesclossenem Zustand usw.
    Ein Unterschied zum Wort geschlossenes Behältnis.
    Laut Gesetzgeber, weil da steht:

    Es ist pflicht eine Waffe entladen und gesichert in einem verschlossenen Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern. (Bis 1.4.2008 galt ein geschlossenes Behältnis als ausreichend.)

    Soooo aber wie ist das mit dem transportieren einer Waffe vom Geschäft bis at Home?
    Hab mir letztens die Airmagnum geholt.
    Karton unterm Arm geklemmt und durch die Stadt gelatscht bis zum Wagen.
    Hmmmm... Ist keiner schreiend vor mir weggerannt.
    Ich hätte mir ja ein Vorhängeschloss durch den Karton und Styropor ziehen können aber das sähe albern aus.
    Wäre das nun Transportieren oder gar schon führen, wenn man das eng sieht?

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Hier hat der Gesetzgeber wieder ganze Arbeit geleistet.
    Es gibt offen, geschlossen und abgeschlossen. Zu interpretieren, was mit verschlossen gemeint ist, bleibt den Gerichten überlassen. Ein Marmeladenglas mit Deckel ist nach meinem Sprachgebrauch verschlossen, ganz ohne Schloß.

  • Zitat

    Original von FlohliEs ist pflicht eine Waffe entladen und gesichert in einem verschlossenen Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern. (Bis 1.4.2008 galt ein geschlossenes Behältnis als ausreichend.)

    Im aktuellen Gesetz (Anhang) finde ich folgende Legaldefinitionen:

    Und dazu der entsprechende Paragraph:

    Das dürfte alles beantworten, oder?
    Es steht dort nichts von anderem Behältnis für die Dias oder Sicherunge der Waffe. Mit einem kleinen vorhängeschloß für 99 Cent an der Waffentasche bist du auf der sicheren Seite. Just my 4 Pfennigs.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Zitat

    Original von Völker
    Es steht dort nichts von anderem Behältnis für die Dias oder Sicherunge der Waffe.

    Davon war ja auch nicht meine Rede.
    Das wurde auch schon weiter oben ausdikutiert

    Zitat

    Original von Völker
    Es steht dort nichts von anderem Behältnis für die Dias oder Sicherunge der Waffe. Mit einem kleinen vorhängeschloß für 99 Cent an der Waffentasche bist du auf der sicheren Seite. Just my 4 Pfennigs.

    Jetzt weiss ich nicht, was Du damit sagen möchtest.
    Oder hast Du bei mir etwas übersehen?
    Der Text erklärt mir ja einiges, ist auch verstanden.

    So wie Du das reingesetzt hat mit dem Gesetzestext:

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten
    Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Es geht um den Transport ohne Waffentasche.
    Also der Zweck, vom Laden nach Hause ohne Waffentasche..
    Transportiert im Syroporkasten, ummantelt im Pappkarton.

    Warum sollte ich jedesmal mit einer Waffentasche im Laden ankommen, wenn ich etwas kaufe, wenn die Verpackung dabei ist?
    Ich kauf ja auch die Milch in einer Verpackung und komm nicht mit einer Milchkanne an.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Flohli (16. Juli 2008 um 18:59)

  • Wie jetzt?
    Ich musste mich schon neulich erschrecken als ich mit einer zerlegten SSW zum BüMa ging für ein Ersatzteil und dieser mir sagte "haste auch deinen KWS dabei" und ich antwortete "nee liegt zuhause habe doch nur Einzelteile transportiert" darufhin belerte er mich auch und sagte dann muss ein Kabelbinder um den Griff des Koffers dann ist es ok.
    Heißt jetzt also wenn ich mein LG zum Waffenladen gondele oder ich zu nem SV fahre kann ich auch das LG nichtmehr auf die Rücksitzbank legen?
    Ich habe eine Sofftasche wo das Gewehr drin liegt, da muss jetzt ein Schloss dran?

  • Zitat

    Original von Flohli
    Es geht um den Transport ohne Waffentasche.
    Also der Zweck, vom Laden nach Hause ohne Waffentasche..
    Transportiert im Syroporkasten, ummantelt im Pappkarton.

    In der Verpackung, die dir der Verkäufer mitgibt (also z.B. der Originalkarton oder z.B. eine Plastiktüte und Klebeband drum) ist das auf jeden Fall ok. Irgendwie muß man ja den Einkauf nach Hause bekommen.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Heißt jetzt also wenn ich mein LG zum Waffenladen gondele oder ich zu nem SV fahre kann ich auch das LG nichtmehr auf die Rücksitzbank legen?
    Ich habe eine Sofftasche wo das Gewehr drin liegt, da muss jetzt ein Schloss dran?

    Also nochmal ;-):

    Ob Koffer oder Futteral/Tasche ist egal, es muß nur ABGESCHLOSSEN sein, also mit Vorhängeschloß - notfalls mit Fahrradschloß, wenn es den Zweck erfüllt.
    Waffe auf Rücksitzbank ist OK, aber eben nur in Koffer o.ä. .

    Und nochmal zu den Diabolos: Nat. ist das Munition, aber rein technisch gesehen sind das nur völlig ungefährliche Bleiklumpen.
    Wer ganz sicher gehen will, kann sie getrennt von der Waffe lagern/transportieren.
    Aber solange sich die Dias NUR in der Dose und NICHT im Magazin/Lauf befinden, dürfte rechtlich alles legal sein! (Außer, man streut sie jemandem ins Essen :crazy2:)

    Und @Völker:
    Ich bin zwar pers. Deiner Meinung, aber wenn man´s GANZ GENAU nimmt, dürfte das nicht reichen, da man einen Pappkarton schlecht abschließen kann. Auf der anderen Seite ist eine neutrale Verpackung auch "unauffällig", im Gegensatz zu Waffenkoffer oder Futteral - deshalb wundert sich da auch niemand oder fragt nach.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Nein Diabolo´s sind keine Munition, wie denn auch!
    Wie kommst Du drauf das die Verpackung der Air Magnum Neutral wäre ??


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Völker
    In der Verpackung, die dir der Verkäufer mitgibt (also z.B. der Originalkarton oder z.B. eine Plastiktüte und Klebeband drum) ist das auf jeden Fall ok. Irgendwie muß man ja den Einkauf nach Hause bekommen.

    Streng gesehen wäre das keinesfalls OK.
    Wie pupsnase es schon erwähnt, wie kommst Du drauf das die Verpackung der Air Magnum Neutral wäre?
    Die Verpackung ist bebildert und es steht darauf, was Inhaltlich in Karton ist.

    Da könnte ich ja auch mit einem neutralen Karton durch die Gegend gehen,
    mit der Aufschrift: "Vorsicht! Ich hann ne Waffe im Gardong."

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Zitat

    Original von Flohli

    Streng gesehen wäre das keinesfalls OK.
    Wie pupsnase es schon erwähnt, wie kommst Du drauf das die Verpackung der Air Magnum Neutral wäre?
    Die Verpackung ist bebildert und es steht darauf, was Inhaltlich in Karton ist.

    Da könnte ich ja auch mit einem neutralen Karton durch die Gegend gehen,
    mit der Aufschrift: "Vorsicht! Ich hann ne Waffe im Gardong."


    Ähh das Airmagnum wird in einen Neutralen Weißen Karton Geliefert der aus Styropor besteht außen herum ist nur eine Verkleidung aus pappe die man abschieben kann.