Hallo an alle!
Ich habe da mal ein Frage: Zum Thema Waffentransport (was ja laut Gesetz als gesondertes Führen verstanden wird) gibt es ja schon einiges an Infomaterial. Man muss die Waffe (also auch Luftgewehre) in einem verschlossenem Behältnis Führen. Gesichert und Entladen, sowie getrennt von der Munition.
Ich habe an meinem Gewehrfutteral ein bisschen rumgebastelt, so dass es recht sicher und fest, mit einem kleinen Vorhängeschloss, abgeschlossen werden kann.
Meine erste Frage also, reicht das dem Gesetzgeber?
Nun meine zweite, eigentliche Frage.
Da ich mit Diabolos schieße (mit was auch sonst ) die ja als Munition verstanden wird, muss ich diese auch in einem verschlossenem Behältnis Führen? Eigentlich habe ich die Frage schon selbst beantwortet, (also Ja) aber das erscheint mir so unlogisch, da ja ein Diabolo keine Gefahr darstellt, solange es nicht verschossen wird.
Könnt ihr mir da helfen? Danke schon mal
Gruß, Mario