Führen eines Messer "Anerkannter Zweck"

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 14.738 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2016 um 22:42) ist von the_playstation.

  • Gibt es eine Möglichkeit solch unausgegorenen Gesetze wie den 42a nachbessern bzw. streichen zu lassen?

  • Jau, kannst Du ja mal bis vor's Verfasssungsgericht durchziehen... aber es ist sehr wahrscheionlich, dass man dann von der Gesetzesgebung mehr enttäuscht ist als jetzt schon...

    Grüße - Bernhard

  • Gibt es eine Möglichkeit solch unausgegorenen Gesetze wie den 42a nachbessern bzw. streichen zu lassen?


    Auf einer Überprüfung bestimmter Gesetze auf Wirksamkeit warte ich auch. Überhaupt prangere ich an, dass selten Gesetze trotz belegter verfehlter Zielführung nicht überarbeitet werden. Das sollte zwingend für jedes neue Gesetz sein.

  • Zitat

    Auf einer Überprüfung bestimmter Gesetze auf Wirksamkeit warte ich auch.
    Überhaupt prangere ich an, dass selten Gesetze trotz belegter
    verfehlter Zielführung nicht überarbeitet werden. Das sollte zwingend
    für jedes neue Gesetz sein.

    Aus Sicht des Staates ist das Gesetz perfekt. Er hat vollen Zugriff auf deren Auslegung. Also völlige Handlungsfreiheit.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Aus Sicht des Staates ist das Gesetz perfekt. Er hat vollen Zugriff auf deren Auslegung. Also völlige Handlungsfreiheit.


    Nicht unbedingt. Es erzeugt durch unnötige Kriminalisierung des Bürger zu viel Diskriminierung und Bürokratie. Zudem müssen Gesetze vom Bürger verstanden werden. Dazu müssen sie eindeutig und ohne großen Interpretationsspielraum sein. Das ist im Waffenrecht und auch im 42a m.E. nicht gegeben. Deswegen haben wir ja dauernd die Diskussionen genau um diesen §.

  • Zitat

    Nicht unbedingt. Es erzeugt durch unnötige Kriminalisierung des Bürger zu
    viel Diskriminierung und Bürokratie. Zudem müssen Gesetze vom Bürger
    verstanden werden. Dazu müssen sie eindeutig und ohne großen
    Interpretationsspielraum sein. Das ist im Waffenrecht und auch im 42a
    m.E. nicht gegeben. Deswegen haben wir ja dauernd die Diskussionen genau
    um diesen §.

    Ach wer regt sich den auf? gibts Druck von Lobbyisten? Einsprüche im Bundestag? große Demos?
    nix.
    Nur ein paar verrückte Messerliebhaber in Internetforen regen sich auf.
    Das Volk schläft weiter, und nimmt die weitere Enntrechtung nicht war.
    Das perfekte Gesetz. Es kriminilasiert nicht überflüssig, sondern je nach Bedarf.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Das irgendwas mit dem Gesetzen nicht stimmt merkt man spätesten dann wenn sich Bundeseinrichtungen gegenseitig behindern.
    wie z.b. der oben genannte Fall mit dem BW Messern oder was vor kurzem durch die Presse ging wo Bundeswehr Stützpunkte durchsucht wurden weil das Mitführen von Dienstwaffen zu Auslandseinsätzen gegen das Exportverbot verstößt :wogaga:

    Ich als Verteidigungsminister hätte da wohl Panzer vor dem Wirtschaftsministerium auffahren lassen :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Man könnte fast meinen der Staat will mit den Gesetzen auspressen und unterdrücken anstatt zu schützen.

  • Ich trage meistens mein KM2000 am Gürtel bei Spaziergängen oder beim wandern, keine Probleme bisher, allerdings bin ich auch ehr auf Feldwegen und im Wald unterwegs.
    In der Stadt sollte man das natürlich unterlassen.  8)
    Die Menschheit trägt seit ~ 60 Millionen Jahren Messer in der gewünschten Größe mit sich rum, früher aus Stein, später aus Bronze oder Eisen und heute aus Stahl.

    Ich empfinde es als mein Grundrecht eine geeignete Verteidigungswaffe (in dem fall ein ''zu großes'' Messer) griffbereit an mir zu tragen und das lasse ich mir nicht nehmen und schon gar nicht von so einem chaotischen Müllhaufen wie 42a.

    Einmal editiert, zuletzt von xerox110 (7. Oktober 2016 um 01:00)

  • Man könnte fast meinen der Staat will mit den Gesetzen auspressen und unterdrücken anstatt zu schützen.


    Einer der wenigen, die noch nicht im Tiefschlaf liegen! :thumbup:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Schon merkwürdig, dass die Gesetztestexte oft nur schwammig und von jedem mehr oder weniger anders interpretiert werden. Von "Rechtssicherheit" kann man doch hier fast nirgends sprechen.

    Da der IS ja jetzt zum Messerdjihad bei uns aufgerufen hat, dürfte das für derartige Kämpfer ja im Prinzip ausreichen ein Messer ohne Probleme zu führen. Würde mich jedenfalls vor unseren Gerichten nicht wundern. :rolleyes::S

    Wenn man beim Wandern ein Messer mitführt, würde ich es verdeckt tragen. Dann wird wohl auch das Risiko extrem minimal sein mit der Polizei in Konflikt zu kommen als wenn man es z.B. an einem der Rucksackgriffe auf der Brust trägt - am besten noch in Signalfarbe. Aber rein theoretisch ein unter 12cm Messer könnte man eigentlich so tragen wenn ich das richtig sehe, ohne dass einem einer etwas kann!?

    Wie immer...der normale, rechtstreue Bürger muss immer mehr Einschränkungen bei Strafe hinnehmen, während alle anderen nur drüber lachen (weil denen ja ehh nix passiert).

  • Hallo ihr gesetzestreuen Bürger,

    wären die Gesetze nicht so schwämmig, käme der erste von euch Schlaumeier und würde über die Überregulierung jammern.

    Und warum gibt man dauernd damit an, sich an Gesetze zu halten, wenn man den Staat augenscheinlich nicht aktzeptiert?

    Und unter uns, das KM 2000 taugt für vieles, nur halt nicht zum schneiden.

    Gott zum Gruß


  • Wenn man beim Wandern ein Messer mitführt, würde ich es verdeckt tragen. Dann wird wohl auch das Risiko extrem minimal sein mit der Polizei in Konflikt zu kommen als wenn man es z.B. an einem der Rucksackgriffe auf der Brust trägt - am besten noch in Signalfarbe. Aber rein theoretisch ein unter 12cm Messer könnte man eigentlich so tragen wenn ich das richtig sehe, ohne dass einem einer etwas kann!?

    Genau damit habe ich ein großes Problem, klar kann ich machen was ich will wenn ich es verheimliche bzw unauffällig mache aber das sollte überhaupt nicht nötig sein, mit Freiheit hat das nämlich nichts zutun.
    Natürlich ist es extremst unwahrscheinlich als Fußgänger kontrolliert zu werden wenn man sich von Orten wo bekannterweise mit Drogen gedealt wird fern hält.
    Ein <12cm Messer sollte man ohne Probleme am Tragegurt vom Rucksack tragen dürfen solange es nicht mitten in der Stadt oder bei öffentlichen Veranstaltungen ist.

  •  Die Menschheit trägt seit ~ 60 Millionen Jahren Messer in der gewünschten Größe mit sich rum, früher aus Stein, später aus Bronze oder Eisen und heute aus Stahl.

    Vor 60 Millionen Jahren tat der Mensch erst mal gar nix - denn da gab es ihn noch nicht.

    60 Tausend Jahre kommt schon eher hin. Da hat er aber auch noch aus einer Laune heraus seine Nachbarn gekillt.

    Oder mal eben ein paar Leute in´s Moor geschubst, um diverse Götter gnädig zu stimmen.

    Muss ich heute auch nicht unbedingt haben, wenn ich ehrlich bin.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Vor 60 Millionen Jahren tat der Mensch erst mal gar nix - denn da gab es ihn noch nicht.

    60 Tausend Jahre kommt schon eher hin. Da hat er aber auch noch aus einer Laune heraus seine Nachbarn gekillt.

    Oder mal eben ein paar Leute in´s Moor geschubst, um diverse Götter gnädig zu stimmen.

    Muss ich heute auch nicht unbedingt haben, wenn ich ehrlich bin.

    Stimmt 60 Millionen Jahre war etwas übertrieben habe ich wohl mit den Dinos verwechselt.
    Bei google findet man alles zwischen 10.000 Jahren und 2,8 Millionen Jahren was das Alter des Homo sapiens angeht.

  • 60 Tausend Jahre kommt schon eher hin. Da hat er aber auch noch aus einer Laune heraus seine Nachbarn gekillt.

    Oder mal eben ein paar Leute in´s Moor geschubst, um diverse Götter gnädig zu stimmen.

    Muss ich heute auch nicht unbedingt haben, wenn ich ehrlich bin.


    Kommt auch nicht hin, drei- bis fündtausend (Bronzezeit) sind schon viel, die Moorschubser gab es erst vor etwa zweitausend. Das mal dazu.
    Messer sind ja, außer im Kriegs- und sonstigem Militärfall, reine Gebrauchsgegenstände für den täglichen Bedarf. Einem Pilzsucher oder Angler wird man sowas vermutlich nachsehen, einem, der unter Menschenansammlungen geht eher nicht so ganz, da spielen ein oder zwei Zentimeter länger oder kürzer nicht so die Rolle. Diese "Freiheit" ist eine logische Schlussfolgerung, auch für eventuell kontrollierende Gesetzeshüter durchaus ausschlaggebend. Recht kann man nicht beugen, das restriktive in Deutschland sowieso nicht. Es kommt dann eher auf den einzelnen Anwendungsfall an.
    Oder wie Arutha schon sagte: Es kriminaisiert nicht überflüssig, sondern je nach Bedarf.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Also meine Klinge vom Fahrtenmesser ist 11,9cm und sobald ich mich ausserhalb meines Gebietes bewege ist es am Gürtel, egal ob Dorf, Stadt oder sonstwo. Das muss so und das ist so ;)

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Bei all der Diskussion muss ich schon sagen, dass ich mich seit Einführung dieses tollen § wesentlich sicherer fühle. Schließlich kann mir ein Messer unter 12cm Klingenlänge ja nichts anhaben - erst über 12cm wird's gefährlich. :thumbsup: <Sarkasmus aus>

    Ich sammle, also bin ich... ;)