Notwehrrecht

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 8.410 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2015 um 23:08) ist von Musashi.

  • Ich persönlich halte von Focus genausoviel wie von der Springerpresse, nämlich nichts.

    .

    Dachte auch gleich an einen typisch schlecht recherchierten Spiegel-Online Artikel.

    Teilweise ist das rechtlicher Blödsinn (z.B. Androhung) mit schlechten Beispielen angereichert.

    Garniert das Ganze mit Kommentaren von Stabsbeamten und Halbjuristen.

  • Man darf selbstverständlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber derjenige, der das Notwehrrecht ausübt darf immer zu dem Mittel greifen, welches den Angriff sicher abwehrt. Die Wahl des mildesten Mittels ist somit keine nennenswerte Einschränkung bei der Verteidigung. Man muss nicht zum Löffel greifen, wenn man ein vollständigen Bestecksatz bei sich trägt. Beim Notstand sieht es anders aus, hier sind die Anforderungen strenger.

  • ...ich empfehle jedem, der ernsthaft darüber nachdenkt, sich, seine Liebsten oder sein Eigentum mit Gewalt zu verteidigen, von einem Anwalt Schwerpunkt Straftecht, über die Vorgehensweise briefen zu lassen. Nicht irgendein Anwalt, sondern jemand, der vorzugsweise das Milieu vertritt, kann man alles googeln oder sich mal die Zeitschrift Bikers kaufen. Einmal 150,-€ investiert und du verlässt breit grinsend die Kanzlei, mehr kann hier öffentlich nicht zum besten gegeben werden....

  • Klar, neben dem Selbstverteidigungskurs sollte jeder noch einen oder mehrere teure Kurse in Jura und Strafrecht belegen. Dann kann ja (fast) nichts mehr schief gehen mit dem Einbrecher. Velleicht noch Kurse in Psychologie und Rhetorik, damit man den Einbrecher einfach mit Wortargumenten "erledigen" kann. 8)

    Grüße - Bernhard

  • ingo und NC9210

    Genauso ist es. Ich verstehe das In-Schutz-nehmen-des-Täters von Raziel nicht.
    Als Opfer einer Gewalttat bin ich panisch und habe zum Teil Todesangst. In dieser Sizuation überlege ich nicht, ob ich irgendwelche Mittel zur Verhältnismäßigkeit wahre.
    Nach den gesundheitlichen Einflüssen, die ein Opfer nach einer solchen Tat durchlebt, fragt kein Richter, Staatsanwalt oder sonstwer.
    Das Einzige was von Belang ist, ist die Frage, wie der Täter zu behandeln ist und was man als, in Deinem geschilderten Fall, Einbruchsopfer machen darf und was nicht.
    Meistens wird mir keiner Silbe erwähnt, dass dem eine kriminelle Handlung seitens des Täter vorausgegangen ist und wenn, dann nur als Randnotiz.

    Ich nehme keinen Täter in Schutz,das einzige was ich schütze ist mein eigener Ar...!Und was ich mache oder auch nicht gehört nicht ins Internet wo es jeder finden kann der eventuell meiner Handlung eine gewisse Absicht unterstellen möchte. :whistling:


    Aber genau das ist der Ansatz um den es hier geht. Als Opfer/Geschädigter muss ich mich in dieser Gesellschaft dafür rechtfertigen, warum ich mich gegen kriminelle Angriffe wehre.
    Das ist der absolut falsche Weg.

    Der Kommissar im Beitrag sagt auch, man solle sich verstecken und über sein Mobiltelefon die Polizei rufen. Die wäre in wenigen Minuten vor Ort. Das Schlimme daran ist auch noch, dass er es ernst meint und selber glaubt.

    Man stelle sich vor, nachts wird in die Wohnung eingebrochen, man wird aus dem Schlaf gerissen und weiß nicht wie einem geschieht.
    Der Einbrecher an sich ist vorbereitet, meistens bewaffnet - womit auch immer - und steht hellwach in meiner Wohnung.
    Wer bitteschön versteckt sich dann geistesgenwärtig unter´m Bett, hat sein Handy in der Schlafanzugtasche und ruft in aller Ruhe die Polizei?
    Das ist doch realitäsfern, so etwas ernsthaft zu glauben.
    In der Regel ist man panisch, hat natürlich Angst und reagiert nicht nach Polizeivorschrift.Selbst wenn man den Einbrecher abgewehrt hat und alles überstanden ist, bleiben nachhaltige, meist psychische Belastungen.
    Diese gehen mitunter soweit, dass der Betroffene sein gewohntes Umfeld durch einen nicht unerheblichen Umzug verlassen muss.

    Ein eventuell traumatisiertes Opfer wird im Enstfall entweder zu lange zögern oder aber völlig überreagieren und eventuell sogar eine Situation falsch deuten,von daher sollte man sich in Vorbereitung einer solchen Situation erstmal psychologisch als auch taktisch schulen lassen(körperliche Schulung könnte sicher auch nicht schaden).Eine Situationseskalation kann auch dazu führen das man selbst in noch größere Schwierigkeiten kommt als eh schon!Von daher sollte man immer im Hinterkopf haben wie sich die Situation im schlimmst möglichen Fall entwickeln könnte. ;^) Blinder Aktionismus bringt selten gute Ergebnisse!
    Hier kann sich jeder so hart und gut wie er will beschreiben,aber es gibt immer einen besseren,schnelleren,taktisch klügeren oder härteren.

    Das alles wird dem unverschuldet zu Schaden Gekommenen zugemutet, weil sich der achso arme Täter ausgerechnet diese Wohnung zum Einbruch ausgesucht hat.
    Verkehrtes Rechtsempfinden und verkehrte Welt.


    Falsch,aber es muß halt rechtlichüberprüft werden wie der Vorgang tatsächlich gelaufen ist und ob da eventuell kein Opfer steht sondern ein Täter der sich als Opfer darstellen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Raziel (11. November 2015 um 15:54)

  • .....
    Aber wie liest sich dieser Artikel?
    Was soll er beim Normalo - Bürger bewirken, welche Art von Emotionen hervorrufen?
    "Gerechten Zorn" auf das Rechtssystem?
    Ängste sich im Notwehrfall zu verteidigen?

    Und genau das Hervorrufen solcher Emotionen klappt auch bei Vielen.
    Vor allen bei jenen die ohnehin ihre Probleme haben mit etwa der Weisungsbefugnis von Vorgesetzten, mit dem Einfügen in den kollegialen Wirkungskreis und so weiter und so fort.
    Die jeden Tag aufgrund ihres Verhaltens mit ihren Mitmenschen Schwierigkeiten haben und deshalb genauso jeden Tag frustbeladen und verärgert unterwegs sind und nach Möglichkeiten suchen diesen Frust abzuladen. Findet sich dafür niemand läßt sich über Foren eben auch Dampf ablassen, indem User angemacht werden und/oder allgemein der Staat als der Verursacher ihrer Probleme ausgemacht und beschimpft wird.

    Threads dieser Art gibt es hier ja zu Hauf, und sie laufen alle immer wieder nach der gleichen Masche ab.
    Extreme und vielfach an den Haaren herbeigezogene Beispiele in Sachen Selbstverteidigung sollen verquere, überzogene Reaktionen rechtfertigen, die zudem meißt mehr einem Wunschdenken entspringen als der Realität.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Reagiert ihr da nicht etwas übertrieben auf den Bericht? Darin finde ich überwiegend nur Geschwafel und vieles wird theoretisch konstruiert...

    Ist doch typische Juristenpresse. Ein Gericht ist so blöd, einem Handy-Telefonierer während der Fahrt nicht zu verurteilen, weil dieser angibt, sich nur das Ohr wärmen zu wollen (gab es wirklich!!) während 10.000 andere Fahrt-Telefonierer ganz normal ihre Strafe aufgebrummt kriegen. Schon ist die Gerechtigkeit in D am Ende ...

  • Unser Rechtssystem hat ein Problem das zu lösen wäre:

    Stufe 1 : der "Täter" wird in ein Kohlebergwerk verfrachtet und hat die Aufgabe, in einem mehrseitigen Bericht zu erklären, was er in dem Haus eines ihm fremden Menschen gedacht hat zu tun, das er ohne Einwilligung mit Gewalt betreten hat. Er darf auch in seiner Muttersprache schreiben ;) Punkt!

    Kommt der Bericht hoch, kommt erst mal Essen runter.

    Unplausibel:

    Stufe 2 : Kommt Kohle hoch, kommt Essen runter.

  • Wenn dir der Richter nicht glauben will dann hast Du die goldene A-Karte!

    Die goldene A-Karte habe ich, wenn ich verletzt oder tot bin oder meiner Familie was passiert, weil ich mich nicht zur Wehr gesetzt habe.
    Für meine körperliche Unversehrtheit sitze ich eine Verurteilung wegen Totschlag bei guter Führung doch auf einer Backe ab.
    Lieber 5 Jährchen Knast als ein Leben lang ein Krüppel oder sonstwas.

    Ich sehe das ähnlich nüchtern wie BernhardJ


  • Im Prinzip ist das recht einfach,
    Verletzungen vorne = Notwehr,
    Verletzungen hinten = keine Notwehr (eine Kugel im Rücken des Einbrechers wäre der schlechteste Fall).

    Das stimmt nicht. Das Notwehrrecht gilt nicht nur beim Angriff auf das Leben, sondern auch beim Angriff auf das Eigentum. Ein Gericht stellte den Fall der Notwehr fest, als ein Rentner von hinten auf einen flüchtigen Räuber schoß und ihn tödlich verletzte. Für das Gericht waren dabei zwei Punkte entscheidend:

    1.) Weil der Räuber die Beute nicht fallengelassen hatte und noch bei sich trug, war der Angriff auf das Eigentum noch im Gange, was die Notwehr rechtfertigte.
    2.) Die Beute war nicht unerheblich. Das heißt: Hätte der Räuber 10,-€ erbeutet, hätte der Rentner nicht schießen dürfen. Weil aber die gesamte Altersversorgung des Rentners geraubt wurde, war die Notwehr (gerichtlich festgestellt) erlaubt.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Meinst Du den Fall in Stade? Der Schuetze wurde zwar mehrmals freigesprochen, im letzten Verfahren jedoch verurteilt. Der Taeter hatte die Geldboerse/das Diebesgut bei sich als er erschossen wurde.
    Die Berufungsinstanz ging nach der Beweisaufnahme jedoch davon aus, dass dies dem Schuetzen nicht bekannt war und sah eine Notwehrhandlung als nicht gerechtfertigt an.

    Gruss
    pak9

  • Meinst Du den Fall in Stade? Der Schuetze wurde zwar mehrmals freigesprochen, im letzten Verfahren jedoch verurteilt. Der Taeter hatte die Geldboerse/das Diebesgut bei sich als er erschossen wurde.
    Die Berufungsinstanz ging nach der Beweisaufnahme jedoch davon aus, dass dies dem Schuetzen nicht bekannt war und sah eine Notwehrhandlung als nicht gerechtfertigt an.

    Gruss
    pak9

    Diese letztendliche Rechtsbeugung fand auf medialen Druck der links-grünen Presse statt. Sie konnten nicht ertragen, daß ein Deutscher (generell böse) sich gegen einen Migranten (generell gut) wehrt. Das ging schon in Richtung Hexenjagd. Die vorhergegangenen Urteile dagegen, folgten der üblichen Rechtsauffassung, die bis dahin bei deutschen Räubern Anwendung fand.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Wenn ich dort schon lese man soll nix tun sondern die Polizei rufen geht das doch schon Meilenweit an der Realität vorbei.

    Erstmal dazu kommen wenn man wirklich einen "ertappt" und selbst nicht drauf vorbereitet ist. Hört man in nem Mietshaus "verdächtige" Geräusche kann man nicht einfach die Polizei rufen denn es kann ja auch nur nen anderer Mieter sein oder ne Katze oder sonstwas. Dann kommt hinzu, dass für den Normalbürger sowas ne Ausnahmesituation ist und man angespannt ist, Angst hat und Adrenalin ausgeschüttet wird.

    Der Einbrecher hingegen macht das wie im hier vorliegenden Fall schon hunderte Male und ist viel abgeklärter, cooler. Überrascht man also jemand mit Einbruchswerkzeug in der Hand (hier Schraubendreher) würde ich das schon auch so sehen, dass man den schnell als Waffe einsetzen kann.

    Man weiß nie wie der Täter reagiert also ist der Fausschlag des Mieters irgendwo zu verstehen. Das ist so ne typische hätte, wäre, wenn Situation die dann vom Einbrecheranwalt süffisant vor Gericht zerpflückt wird und der arme Einbrecher ist ja sowieso das reinste Lämmchen abgesehen von den 200 Serieneinbrüchen vorher....

    Sicher muss man als Bewohner die Verhältnismäßigkeit wahren aber man weiß nie wo man einfach so reintappt. Könnten ja auch noch mehr im Haus sein etc. und sind zudem in ihrer Panik erwischt zu werden zu allem bereit. Das lässt sich vom Gesetzgeber vom Schreibtisch aus immer so schön sagen alles und von der Theorie her ...

    Was machen denn Einbrecherbanden alles mit den Bewohnern (oft Rentner)? Fesseln, quälen über Tage bis Verstecke von Wertgegenständen oder Pin Nummern preisgegeben werden bzw. hin zum Tod. Man muss immer vom schlimmsten ausgehen was der oder die Einbrecher vor haben. Dieses scheinheilige Getue vor Gericht ist doch im Grunde noch eine Verhöhnung für die Opfer.

    Täter (Einbrecher) haben doch schon mehr Rechte als die Bewohner... Mich wundert, dass es von den Versicherern nicht schon Einbrecherrechtsschutz für die Täter gibt mit dem sie dann bei ertappt werden gegen den Bewohner vorgehen können (Verdienstausfall)....oder wenn sie sich bei einschlagen der Scheibe oder sonstwie verletzen....muss man doch auch den Bewohner haftbar machen können....dann kommt noch der zukünftige "Verdienstausfall" im Krankheitsfall hinzu bis man wieder aktiv werden kann....

    Dieser Staat ist doch einfach nur noch krank! In jeder Hinsicht.

    Einmal editiert, zuletzt von DIE_HARD (11. November 2015 um 17:31)

  • Dieser Staat ist doch einfach nur noch krank! In jeder Hinsicht.


    ja, und deshalb begeht er ja auch gerade Suizid. Leider sehr langsam..................

    Ich bin ab 2017 weg-sollen sich andere hier mit der Chose rumschlagen.

  • oder wenn sie sich bei einschlagen der Scheibe oder sonstwie verletzen....muss man doch auch den Bewohner haftbar machen können....dann kommt noch der zukünftige "Verdienstausfall" im Krankheitsfall hinzu bis man wieder aktiv werden kann....

    Sorry, das gibt es schon. Solltest du deinen Garten mit einem Stacheldrahtzaun gesichert haben und der Täter (von Dir in die Flucht geschlagen) verletzt sich daran, kann er dich selbstverständlich wegen Körperverletzung drankriegen. Wir leben ja schliesslich in einem Rechtsstaat.

    Das ganze Notwehrgedöns ist ein Reizthema und die entsprechenden Threads werden ellenlang. Oft gibts auch Zoff und Streit, weil es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das ist in einem Rechtsstaat aber nunmal so. Wir können froh sein, das wir sowas haben, auch wenn manchmal nicht das herauskommt was nach unserer Rechtsauffassung das richtige wäre.

    Ich habe dazu nur einen Punkt beizutragen: Es ist falsch zu Glauben das immer nur das mildeste Mittel eingesetzt werden darf und man auf die Verhältnismäßigkeit achten muß.

    Ganz klar: Niemand braucht sich gegen einen Angreifer auf einen Kampf mit ungewissen Ausgang einlassen.

    Natürlich muß man mit gesundem Menschenverstand, abwägen ob man Kinder die Kirschen klauen, aus dem Baum schiesst. Das meine ich auch nicht.

    Im Falle der Notwehr, immer das stärkste zur Verfügung stehende Mittel wählen.
    "Stehenbleiben oder ich schiesse" bedeutet: Wenn er nicht stehenbleibt, Schiessen.
    So einfach geht das. Ob man dann noch seines Lebens froh wird, weil man womöglich ein Leben ausgelöscht hat, damit muß jeder selbst fertig werden.
    Deshalb sollte Drohungen auch nur aussprechen, wenn man es auch Ernst meint und nicht leichtfertig ohne sich vorher die möglichen Folgen klar gemacht zu haben. Ich möchte kein Leben auf dem Gewissen haben, auch wenn ich im Recht bin. Trotzdem würde ich schiessen.

    Der arme Mann der den Jugendlichen Räuber von hinten erschossen hat ist seines Lebens auch nicht mehr froh geworden, auch ohne das der Staat von einer erhandlung zur nächsten gezogen hat.

    Da man aber in den seltensten Fällen eine Schusswaffe hat, ist auch jedes andere Mittel Recht. Ein besoffener Schläger würde mich wahrscheinlich niedermachen, auch wenn ich nüchtern bin. Also besser Messer, Knüppel oder Beine in die Hand nehmen.

    Gruß Udo

  • @ Ragnar Caesar:

    die gesamte Grossfamilie hat vor der ersten Verhandlung und nach dem Freispruch mit steigender Intensitaet auf allen nur denkbaren Wegen auf die Medien und die Oeffentlichkeit grossen Einfluss genommen und Druck angewandt und damit (imho leider) Erfolg gehabt.
    Unterschwellig wurde auch die jeweilige Zubehoerigkeit zu einer Bevoelkerungsgruppe als (Pseudo-) Argument verwendet. Ist eine Einbrecherbande unabhaengig von Ihrer
    Herkunft und/oder Zugehoerigkeit nicht eine Einbrecherbande? Oder muss man einen Einbrecher vor der Notwehr nach seiner Zubehoerigkeit fragen, damit er sich nicht diskriminiert fuehlt?
    In der Oeffentlichkeit begann es relativ ruhig mit "Jaeger erschiesst in Notwehr Mitglied einer Einbrecherbande" und endete wie bekannt. In der Presse konnte man die Wandlung von dieser Darstellung in Richtung "schiesswuetiger Jaeger schiesst auf Einbrecher, Gericht spricht ihn frei" verfolgen. Interessant, wie die Medien ihre Meinung angepasst haben.

    Unter Anderem hatte die Grossfamilie das Ziel, ueber eine strafrechtliche Verurteilung des Schuetzen eine gute Ausgangsbasis fuer eine Zivilklage zu schaffen. Ueber den Fortgang sind noch keine zuverlaessigen Aussagen moeglich.

    Die Tatsache, dass die Bande einen schwerbehinderten Rentner ueber Wochen ausgespaeht, dann geplant ueberfallen, gefesselt, misshandelt und beraubt hat und auch dieser koerperliche Schaeden davongetragen hat, spielte keine wesentliche Rolle. Vielleicht ist das "normales Lebens- und Opferrisiko".

    Gruss
    pak9

  • Es kann wie immer und überall auch zu Fehlurteilen kommen, Recht haben ist nicht Recht bekommen, so lautet das alte Sprichwort. Ich habe nicht die Daten und auch nicht das dringende Bedürfnis, eine Statistik über die Härte der deutschen Rechtsprechung im Fall Notwehr aufzustellen. Eine Anklage wegen Körperverletzung ist aber in jedem Fall normal, da der Notwehrfall ja untersucht werden muss. Im Fall einer gerechtfertigten Notwehr folgt dann eben der Freispruch.

    Eine Anekdote habe ich auch noch beizusteuern: Ich habe vor Jahren einen Karateka kennengelernt, der vor Gericht kam, da er auf einem Volksfest vier angetrunkene Pöbler letzendlich mit Gewalt davon abgehalten hat, sich körperlich seiner Freundin zu nähern. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Körperverletzung frei, da er in Nothilfe bzw. Notwehr gehandelt habe. Sein Sensei hingegen schloss ihn danach vom Training aus, da er aus Sicht des Meisters mit unangemessener Härte gegen die Angreifer vorgegangen war. Es gibt also durchaus noch bodenständige Gerichte. Ebensogut könnte diese Sache ein Fehlurteil gewesen sein, wenn der Verteidiger hier tatsächlich unangemessen reagiert hätte - für eine Bewertung fehlen mir die Details. Als Fazit will ich nur mitgeben: Nicht automatisch läuft es auf Täterschutz und Opferbeschuldigung hinaus. Erst mal sind alle Vorkommnisse Einzelfälle - egal in welche Richtung.

  • In solchen Situationen ist man vielleicht schneller drinn als man denkt ! Stellt euch vor: Ihr habt ein PFEFFERSPRAY dabei (nur zur Tierabwehr ) und werdet angegriffen ! Ihr wert euch (weil der Täter körperlich Überlegen ist) mit besagtem Spray - was nun ! ? ;( Normale Notwehr oder ... ? Das würd ich sagen ist nicht allzu viel Gesponnen ! Also, was denkt ihr ? Tschau

  • 1. In meinem eigenen Haus kann ich nicht fliehen - will ich auch gar nicht.
    2. Ich würde erst recht nicht andere Familienmitglieder dadurch im Stich lassen.
    3. Sollen sie es doch gerne versuchen bei mir....sollten DIE nicht fliehen wird das auf jeden Fall ungemütlich.
    Ja, ist leicht gesagt und jeder Einzelfall läuft individuell anders. Hat aber auch jeder selber in der Hand in seiner
    Hütte ein paar kleine Vorbereitungen zu treffen...
    4. Auf der anderen Seite des Teichs nennt man das "Better judged by ten then carried by six"

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)