Überhaupt wird die Armbrust zwar den Schusswaffen gleichgestellt. Ist aber eben doch keine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn.
waffenrechtliche Gleichstellung von Armbrüsten
"Damit sind dem Grunde nach alle auf Schusswaffen bezogenen Vorschriften auf Armbrüste (entspr.) anwendbar ..."
Diese richterliche Entscheidung besagt, dass durch die waffenrechtliche Gleichstellung der Armbrust mit Schusswaffen, generell alle Vorschriften für Schusswaffen gelten, so lange sie auf Armbrüste anwendbar sind. Ausnahme: Die Armbrust wird ausdrücklich ausgenommen.
Es nutz überhaupt nichts, das Waffenrecht gebetsmühlenartig Wort für Wort herauf und herunter zu beten. Das reicht nicht! Man muss auch immer die rechtsgültigen Urteile mit einbeziehen.