Wenn´s keine Richtigstellung war warum sollte ProLegal es dann so nennen? Wenn sie Belege für die Ursprungsbehauptung gehabt hätten könnte niemand veranlassen zu widerrufen. Nur weil Frau Roth oder sonstwer etwas will kann niemand zum Widerruf gezwungen werden.
Eine Gegendarstellung hätte seitens Frau Roth bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter (Sprecher oder Anwälte) erfolgen müssen. ProLegal kann (wie hier passiert) nur Richtig- aber nicht Gegendarstellen.
Wir scheinen da beide was falsch verstanden zu haben. ProLegal hat echt eine Richtigstellung veröffentlicht. Das hatte ich falsch in Erinnerung. Aber die sind sehr wohl von den grünen Anwälten dazu gezwungen worden. Und wie ich schon geschrieben habe wird keiner die Wahrheit zu der Geschichte je erfahren.