Egun und EWB! Allgemeine Verwirrung!

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.699 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2015 um 20:55) ist von Jhary.

  • Guten Morgen!

    Lt. Egun ist eine EWB:

    EWB = Erwerbsberechtigung Eine Erwerbsberechtigung kann ein gültiger Jahresjagdschein (JS), eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK), ein gültiger Munitionerwerbschein (MES) oder eine gültige Waffenhandelserlaubnis sein.

    Nun ist es so, das bei Egun immer wieder LG´s mit dem Hinweis EWB erforderlich auftauchen, da sie kein F haben. Da diese meist aber vor 1970 hergestellt bzw. in den Handel gebracht wurden habe ich immer gedacht: Naja, da hat wohl einer EWB mit WBK verwechselt und kennt sich wohl nicht so aus!

    Pustekuchen!!

    Seit ein paar Tagen prangt an meiner Auktion auch ein "EWB erforderlich"! Angefügt von Egun ohne Info an mich.

    Gemerkt habe ich es erst durch die Mail eines verunsicherten Kaufinteressenten!

    Das zum Verkauf stehende LG ist ein Diana 35 von vor 1966 mit 14 Joule und ohne F! Versand nach DE und innerhalb der EU.

    Darf Egun da jetzt einfach ein "EWB erforderlich" dranhängen? Ist das so rechtens?

    Ist ja eigentlich nicht verkaufsfördernd sondern eher abschreckend!

    Wäre toll, wenn mir hier mal jemand denn Sinn oder Unsinn den Egun da fabriziert erläutern könnte! Angeschrieben habe ich Egun schon, aber ich fürchte, bis die reagieren ist die Auktion mit ordentlich Verlust beendet!

    Irgendwelche Tipps Eurerseits?

    Könnte ich Egun für eventuelle Verluste verantwortlich machen? Hätte ich das Recht, die Auktion zu beenden und neu zu starten, ohne erneut Gebühren zahlen zu müssen?


    Viele Grüße

    Thorsten

    Ach ja: Dürfte ich nach Beendigung der Auktion, diese für nichtig/ungültig erklären, da der Verweis auf EWB falsch ist und auch nicht von mir stammte?

    Einmal editiert, zuletzt von LuPi Luke (7. Juni 2015 um 10:04)

  • Hallo Thorsten,

    Das sind die gültigen Bestimmungen.

    Ich würde eGun eine mail schreiben und sie auffordern, den von ihnen hinzugefügten Zusatz zu entfernen bzw. ihn schlüssig zu begründen.
    Wenn sich da nichts tut (bin ich mir sicher), würde ich einen Zusatztext einfügen und darauf hinweisen, dass der EWB-Hinweis nicht gilt.
    Wie eGun dann reagiert, wirst Du sehen.

    Sollte eGun auf den Hinweis bestehen, würde ich die Auktion abbrechen.

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Hi, :^)

    egun macht immer wieder solche Dinge. Die kennen sich halt in den rechtlichen Gegebenheiten nur fragmentarisch aus. Vermutlich kennt jemand die 7,5 Joule-Regel und das war es. Ausnahmen werden unbekannt sein.

    Ich würde sie anschreiben und auf die rechtliche Situation hinweisen. Ansonsten kann man sich bestimmt irgendwie einigen. Auktion beenden, neu einstellen… rechtliche Ansprüche würdest Du wohl kaum durchsetzen können, vom Aufwand mal abgesehen. Und dann noch in Relation zum Preis… nicht, dass Du am Schluß noch drauf zahlst.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Danke an Euch!

    Dann habe ich das mit der EWB ja doch richtig verstanden! War selbst schon etwas verunsichert!

    Ich habe den von Patrick zitierten Text mal an egun weitergeleitet!

    Schaun wir mal was passiert!

    Leider kann man bei Egun eine Auktion nicht ohne weiteres beenden!

    Rechtlich wollte ich da eigentlich auch nichts durchsetzen, aber mir geht es in der Hauptsache darum, einen handfesten Grund zu haben, die Auktion erneut starten zu können, wenn der EWB Hinweis nicht rechtens ist! Was ja wohl der Fall ist!


    Viele Grüße

    Thorsten

  • aber mir geht es in der Hauptsache darum, einen handfesten Grund zu haben, die Auktion erneut starten zu können, wenn der EWB Hinweis nicht rechtens ist! Was ja wohl der Fall ist!

    das ist auf jeden Fall ein starkes Argument. Die rechtliche Seite ist völlig klar. Das Problem ist halt, dass die immer am längeren Hebel sitzen. Aber ich würde es versuchen. Denen einfach plausibel erklären, dass dies den Preis erheblich senken kann und dann mal sehen, wie sie reagieren.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Leider kann man bei Egun eine Auktion nicht ohne weiteres beenden!

    Man kann eigene Auktionen nur löschen solange noch keine Gebote abgegeben wurden. Danach kann nur egun die Löschung vornehmen.
    Die Einstellgebühren bekommst du allerdings nicht erstattet.

    MfG Kolibri

  • Ja, schon merkwürdig!

    Aber wilIkürlich?

    Da beschleicht einen das Gefühl, das bei einigen EWB´s ein "freundlicher" Mitbewerber mittels "Hinweis" bei Egun mitgeholfen hat! :cursing:

    Und bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Egun Mitarbeiter ist die Wahrscheinlichkeit einer Zeitnahen Reaktion wohl eher unwahrscheinlich!

    Ich habe meine Auktion auf jeden Fall um ein paar "nette" Sätze erweitert!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • ....
    Ich habe meine Auktion auf jeden Fall um ein paar "nette" Sätze erweitert!

    Grins, tatsächlich kann ja die Beschreibung im Gegensatz zu den Festpreisauktionen geändert werden.
    Die Gefahr dabei ist allerdings das jetzige Gebote nicht zurückgenommen werden und das Ding für ein Butterbrot weggeht.
    Ich würde egun mitteilen das die Waffe wegen Zerstörung nicht mehr zur Auktion zur Verfügung steht.

    Für mich ist egun kein Thema mehr da ich nicht der übliche Schnäppchenjäger bin und auch nicht für einen Artikel mehr herauskitzeln will als er tatsächlich wert ist.
    Ich bin bereit für einen Gegenstand den realen Preis zu zahlen, und da entspricht die Plattform dhd24.com eher meinen Vorstellungen, zumal man da meißt mit den Anbietern telefonisch vor dem Kauf reden kann, was in meinen Augen wesentlich günstiger zum Abchecken eines Sachverhalts ist als nur eine kurze schriftliche Anfrage in einem Satz.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Unglaublich!!

    Egun hat meine erweiternden Teste zur EWB KOMPLETT GELÖSCHT!

    Der Hinweis auf die EWB ist aber noch da!

    So eine Bande!!

    Thorsten

    Antwort von Egun auf meinen Waffengesetz Hinweis:

    Zitat: Guten Tag!

    "Bestimmt nicht! Es wurde eine Exportfeder verbaut! "

    :cursing::cursing::cursing:

  • Nicht ärgern, nur wundern. Schreib in den Angebotstext hinein, dass es keine EWB erfordert. Rechtliche Grundlage dazu, oder so wie Zündnadel gesagt hat. Kurz und schmerzlos. In diesem Fall… Bin kein Freund solcher Ausflüchte, aber bevor Du wirklich Miese machst...

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich machs mal kurz, da ich einen SOOOOOO dicken Hals hab:

    Hinweis in der Auktion von : Altersnachweis langt.

    Wenn die Auktion beendet ist geht das Teil weg, egal für wieviel Kohle und dann bin ich bei Egun als Verkäufer raus!!!!

    Diese idio...en Antworten sind das allerletzte!

    Die Feder ist original!! Der Hinweis auf die EX-Feder kann nur von einem Mitbewerber kommen! :cursing::cursing:

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Teile eGun mit, daß keine Exportfeder verbaut wurde und das
    Gewehr allen rechtlichen Erfordernissen entspricht.
    (Text von oben kopieren).
    Des weiteren teile mit, daß du eGun für einen Mindererlös
    wegen falscher Beschreibung durch Ihre Mitarbeiter
    haftbar machen wirst.
    Evtl. hilft es. Im schlimmsten Fall löschen Sie die Auktion.
    Das wäre weniger schlimm als die Diana für kleines Geld
    hergeben zu müssen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hi!

    Ich hatte Egun schon mitgeteilt, das die Diana ohne F ist, und das eine Diana Feder verbaut wurde (jedenfalls habe ich keine Ex-Feder bestellt, sondern eine starke Diana35 Feder).

    Vorher hatte ich ja schon den Gesetzestext gesendet! Mit dem Hinweis ohne F etc. pp.

    Daraufhin ja die typisch knapp gehaltene Antwort! Man ist dort wohl der Meinung(warum auf immer), das ein Diana 35 über 12 Joule automatisch eine Ex-Feder hat! :wacko: :thumbdown:

    Was mich etwas verwundert ist, das die Diana mittlerweile einen Preis erreicht hat, mit dem ich sehr zufrieden sein kann!

    Somit gibt es jetzt erst mal eine Entwarnung!

    Aber für die Zukunft werde ich es wie Zündnadel halten: Verkäufe nur noch über DHD24!

    Den Stress tue ich mir bei Egun nicht mehr an!

    Viele Dank hier nochmals für die Hilfestellungen und die Rückenstärkung! :thumbup:

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Soderle!

    Das Gewehr ist trotz allem für einen guten Preis verkauft worden!

    Und hier noch die kuriose Erklärung des Webmasters für die EWB Kennzeichnung:

    Zitat:

    "Guten Tag!

    Zitat aus dem Angebot:

    Dank den neuen Verschleißteilen und dem Einbau einer neuen starken Feder errreicht das Diana 35 mit modernen Diabolos (JSB Exact) ca.14 Joule!

    Somit wird der Artikel auch Erwerbsscheinpflichtig. Das Gewehr wurde nun mal nicht im jetzigen Zustand damals in den Handel gebracht."


    Was für mich folgendes Bedeutet. Nach der Auffassung von Egun wird ein Pre -F- Gewehr EWB-pflichtig, wenn eine Feder nach 1970 erneuert wird! :wacko:

    Äh,.... ich habe noch mal die Gesetzestexte nachgelesen. Aber dort SO etwas hinein zu interpretieren? Dazu gehört Fantasie!! :thumbup: Hut ab dafür!!

    Ich geh jetzt wieder in meine Ecke und lache mal kräftig weiter über soviel Halbwissen und Interpretationskunst! :D:D:D

    Kleiner Tipp noch:

    Wer ein Gewehr ohne F vor 1970 verkaufen möchte, sollte doch strikst unterlassen dort "Neu eingebaut" reinzuschreiben!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Mir auch schon öfter passiert, das so ein Egun Sheriff meinte einen EWB Hinweis einpflegen zu müssen, weil zb. mein Haenel III-60 11 Joule leistet!

    Fördert gerade bei Auktionen ab 1,-€ nicht den Verkaufserlös.


    Gibt dort reichlich Blitzbirnen... :cursing:

  • Leute, ganz einfach: Einfach keine fantastisch klingenden Joule-Zahlen mehr in der Auktion ;)

    Auf der anderen Seite finde ich es geradezu ungeheuerlich das eGun da irgendwelche Angaben dazueditiert. Was soll das eigentlich bringen? Wenn einer so ein Gerät auf seine WBK eintragen will, dann muss es auch irgendwo ausgetragen werden. Hat der Verkäufer keine WBK, weil Gewehr legal, vor 1970 bla blubb, wie soll das funzen? Da fragt man sich manchmal was die im Kaffee haben :D