Wenn einer so ein Gerät auf seine WBK eintragen will, dann muss es auch irgendwo ausgetragen werden. Hat der Verkäufer keine WBK, weil Gewehr legal, vor 1970 bla blubb, wie soll das funzen? Da fragt man sich manchmal was die im Kaffee haben
Hallo Marc!
So gesehen hat Egun mich und den gesamten Verkauf ja illegalisiert! Und somit ja auch die eigene Plattform? Wär ja der Brüller schlechthin! Denn eigentlich hat ja Egun durch die EWBung erst einen illegalen Verkauf möglich gemacht, anstatt einen (in diesem Fall NICHT) illegalen zu unterbinden!
Tja, da fragt man sich wirklich was die im Kaffee haben.
Falls der kursiv geschriebene Text gegen irgendwelche Forenregeln oder mir unbekannte Gesetze verstößt, bitte löschen!!
Viele Grüße
Thorsten