Post vom Amt - Stress mit Mäusekaliber (4mm)? Oder: Wie war das noch mal gleich mit "bedürfnisfrei"...?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.208 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2014 um 11:30) ist von Ritztec.

  • Anbei die Originale als Scan. Dieses Schreiben habe ich gestern bekommen, nachdem ich mir ein paar neue Einträge für 4mm-Waffen gegönnt habe. Eine ERMA ER 66 ist schon fest in Planung bzw. ersteigert.

    Nun bin ich aber etwas verwirrt, weil der Brief impliziert, dass ich nun - formlos - doch ein Bedürfnis "nachweisen" soll. Jedenfalls kann man das so raus lesen. Das finde ich etwas merkwürdig (oder gar rechtswidrig?), sind diese Waffen ("F" vorausgesetzt und damit eine Energie von unter 7,5 Joule) ja gerade bedürfnisFREI. Es mag das gute Recht des SB sein, da nachzufragen, aber ich habe kein gutes Gefühl dabei, so vom Prinzip.

    Außerdem ist der letzte Absatz auch interessant, da hier auf die "Gefährlichkeit" dieser Waffen hingewiesen wird. Gerade bei den 4mm-Spielzeugen ist kann das doch nur ein Witz sein, oder? Geht es hier um Deliktrelevanz?!?!? Klar, es sind Waffen und sie werden von mir auch genau als solche behandelt, aber was soll man da nun antworten? Was wird da erwartet? Vielleicht, dass einer schreibt: Ich würde gerne die IS-Truppen in Syrien mit 4mm-Waffen aufrüsten? Oder: Ich möchte ein SEK damit mindestens eine Stunde aufhalten können! Ich kapier es irgendwie nicht. Ich "benötige" die zum gelegentlichen Schießen und zum Liebhaben, aber das muss bei der Waffenkategorie doch keiner wissen, zumindest steht mir das Gesetz (noch) zu, dass ich diese Waffen eben ohne ein Bedürfnis kaufe. Tresore, WBK, alles da - das reicht eigentlich für diese kleinen Kracher, sollte man meinen.

    Ferner hoffe ich, dass es keinen Stress mit dem PTB-Stempel gibt, denn den hat die ERMA ER 66 nicht, soweit ich weiß, ein "F" ist natürlich drauf.

    Jens

  • Moin!

    Also ich habe mal so (fast) ganz ohne Vorkenntnisse und unbedarft Wort für Wort gelesen und irgendwie liest sich das beim 3ten Mal so, als ob der Sachbearbeiter einfach nur übervorsichtig und/oder neugierig ist, was du mit dieser "Armada" von Waffen veranstaltest!!

    Es soll ja Menschen geben, die sich einfach nicht vorstellen können, warum man mehr als eine Waffe sammelt! 8)

    Ich hoffe, das sich das Ganze als harmlos erweist!

    Viele Grüße

    Thorsten

    Edit: Vielleicht einfach mal anrufen und Fragen, wie das gemeint ist.

    Einmal editiert, zuletzt von LuPi Luke (30. Oktober 2014 um 11:01)

  • luke

    Genauso lese ich das auch. Er schrieb ja auch, dass das WaffG dafür da ist, das Sicherheitsrisiko so gering wie möglich zu halten. Als Grund würde ich einfach nur "Sammeln" angeben und das ganze ein wenig netter umschreiben, damit der SB zufrieden ist. Einen Nachweis eines Bedürfnisses verlangt er nicht. Er hakt eben nur nach, da Flammpanzer doch schon einige Schätzchen hat. Für mich unverständlich, weil diese Waffen nicht gefährlicher als normale Luftpistolen oder Luftgewehre sind, die jeder 18 Jährige in der Bundesrepublik unbegrenzt ohne Bedürfnis erwerben kann...

  • Hmm,
    ich lese da nur eine Neugier heraus... Und das du freiwillig eine Angabe machen kannst, was du mit den Großkaliberplempen machst.

    Ich würd da kurz und knapp sammeln schreiben...

    Interessant ist der letzte Satz wirklich. So richtig Sinn macht der nicht.

    Ich vermute mal der Typ hat null Plan was 4mm Waffen sind, und denkt aufgrund der "hohen" Anzahl von Waffen, das du böses vorhast :D

    Ich wäre so frech und würde mal nachfragen was das soll.... Man brauch sich für nichts rechtfertigen, vor allem nicht für so schlappe Waffen die weitaus schwächer sind als Druckluftwaffen.


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • Nun, ich vertrete auch klar die Linie, dass es besser ist, es sich mit seinem SB und seiner Holden nicht allzu sehr zu verscherzen ... :D

    Grundsätzlich habe ich auch nichts gegen so eine Nachfrage, es wundert mich nur sehr, weil diese Waffen eben bedürfnisfrei sind. Ich könnte theoretisch und die gesetzeskonformen Lagermöglichkeiten vorausgesetzt, 200 von den Teilen haben und müsste niemandem darüber Rechenschaft ablegen. Neugier oder nicht, eine Stellungnahme dazu ist eigentlich nicht erforderlich (und liest sich für mich eher wie eine Art Rechtfertigung, die eingefordert wird), auch wenn ich wohl oder übel eine schreiben werde.

    Jens

  • SB´s wollen sich oft nur absichern, also brauchen sie was zum Abheften.

    Ein Benötigungsgrund i.S. des WaffG hat der Gesetzgeber bei den bedürfnisfreien bewußt ausgeschlossen.

    Da man ja nett ist, würde ich einfach antworten mit

    Ich "benötige" die zum gelegentlichen Schießen und zum Liebhaben


    und es Liebhaberei nennen und die o.g. Intention des Gesetzgebers erwähnen ;)

    Rechtlich wird die Behörde keine Chance haben, die Anzahl und Art der Voreinträge zu beschränken, soweit sie das Freistellungskriterium erfüllen. Das ist für die ungewohnt, da sie sonst in jedem Einzelfall erwägen können, ob jetzt aber genug oder diese spezielle Waffe erforderlich ist.

    Das Thema hatten wir gestern im Verein: "Grüne WBK einmal vollmachen bitte" graust manchem SB. Er kann aber nicht anders.

    Demselben Kollegen (Jäger und Sportschütze) hatte der SB zum jagdlichen .308-Selbstlader eine 2-Schuß-Magazin-Begrenzung eingetragen. Daraufhin hat er eine Woche später einen weiteren Voreintrag für dieselbe Waffenart als Sportschütze beantragt, weil bestimmte Disziplinen mit 2 Schuß nicht gehen. Der SB war leicht säuerlich, konnte aber nix machen. ;)

    Andreas

  • Hm ... ich finde dieses Schreiben einfach nur frech. Wenn man eine Berechtigung hat, bestimmte Dinge zu erwerben, dann hat es den wer-auch-immer einen feuchten Dreck zu interessieren, wieso man jene Dinge erwerben will.

  • Meine Erfahrung mit dem Thema WBK und Amt ist nach fast zehn Jahren die, dass ganz viel vom jeweiligen SB abhängt und wie er die Sache handelt. Ich habe da schon einige durch. Auch die Kompetenzen sind da sehr verschieden. Der erste, mit dem ich zu tun hatte, war sehr schützenfreundlich und ziemlich locker. Von Schützenkollegen, bei denen eine andere Behörde zuständig ist, weiß ich, dass da teilweise echt übertrieben wird und man sich bei jedem Antrag erst mal quer stellt, auch wenn es dafür so keinen Grund gibt. Da scheint es eben eine ziemliche Bandbreite zu geben, auch wenn die Vorgaben durch das WaffG. natürlich gleich sind.

    Dass sich jemand gerne absichert - okay, warum nicht. Aber es ist schon komisch, dass hier etwas verlangt wird, was vom Gesetz her eben ausdrücklich nicht sein muss. Und dass es sich dabei um diese nun wirklich vergleichsweise harmlosen Mäusepups-Waffen handelt, die mit Sicherheit keine Deliktrelevanz besitzen, setzt dem noch die Krone auf. Wenn ich nun die dritte SL-Büchse im selben Kaliber beantragt hätte, könnte ich das ja noch verstehen, aber so ... ich meine, ich habe noch eine andere grüne WBK, die voll ist mit ganze bösen Sachen, aber da hat komischerweise nie einer gefragt ... :rolleyes:

    Jens

  • Das Schreiben IST frech und es klingt nach mit angelesenem, aber unverstandenem Fachwissen dürftig verdeckter Inkompetenz.

    Vorsicht ist angesagt.

    Ich will Dich nicht gleich zum Anwalt schicken, aber pass bloss auf.

    Ach, ja, bevor ich es vergesse: Die Waffen brauchst Du zum Schiessen.

    Wenn Du "Sammeln" schreibst, hast Du den allergrössten Ärger am Bein, es sei denn, die Waffen stehen auf einer Sammler WBK.

    :D

    Lass Dich beraten, aber nicht braten .... nicht Jeder, der in Internetforen schreibt, hat auch Ahnung, worüber er schreibt - was dieser Fred mal wieder auf das Trefflichste beweist.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Meine Erfahrung mit dem Thema WBK und Amt ist nach fast zehn Jahren die, dass ganz viel vom jeweiligen SB abhängt und wie er die Sache handelt. Auch die Kompetenzen sind da sehr verschieden.

    Das ist leider wahr, aber gleichzeitig auch schlimm. Es gibt so manches im deutschen Recht (und zwar nicht nur im Waffenrecht), wo die Rechtslage schwammig oder überhaupt nicht richtig definiert ist. Hatte vor einiger Zeit mal ein Gespräch darüber mit meiner Anwältin, die mir dies bestätigt hat. In solchen Fällen ist man im Zweifelsfall tatsächlich darauf angewiesen, wie ein Amtsmensch/Richter drauf ist und entscheidet. In meinen Augen ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat. :thumbdown:
    Wenn dann aber in einem Fall die Rechtslage wirklich eindeutig ist, dann steht es keinem Sesselpuper zu, dem betreffenden Bürger seine Rechte zu verweigern - sei es nun aus Inkompetenz, Böswilligkeit oder anderen wundervollen Gründen, die einer rechtlichen Grundlage entbehren. X(

  • Für mich klingt es auch, als wenn Du evtl. jetzt eine Anzahl an Waffen "besitzt" (eingetragen hast), wo ein "vorsichtiges" Nachfragen in den Augen des Sachbearbeiters gegeben ist. Ich denke auch, dass die formlose Rückmeldung
    an den Sachbearbeiter eine reine Vorsichtsmaßnahme seitens des Diesem, evtl. auch in Anlehnung an die aktuelle allgemeine politische Lage, ist.

    Es ist auch sein möglich, dass er sich fragt, wo die vierte eingetragene Waffe geblieben ist, da Du ja wohl nur 3 erworben aber 4 hast eingetragen lassen.
    Ich finde das Schreiben recht "locker" verfasst (für einen Staatsmann). Würde mich einfach melden und ihn zu seinen Frage aufklären. Weiteres zu seinem Wunsch um Rückfrage kann man dann ja immer noch erfragen.

    MfG Michael


    EDIT: Wenn das Amt ihm irgendwie an's Bein pinkeln wollte, hätten sie ihm die WBK bestimmt nicht zurückgeschickt sondern einbehalten und ein VIEL deutlicheres Schreiben geschickt.

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • Zitat

    Es ist auch sein möglich, dass er sich fragt, wo die vierte eingetragene Waffe geblieben ist, da Du ja wohl nur 3 erworben aber 4 hast eingetragen lassen.

    Das war der Fehler der Behörde damals, weil ich ganz andere Sachen/Kaliber eingetragen haben wollte, man sich aber irgendwie "vertan" hat. Es war damals übrigens ein anderer SB. Abgesehen davon hat es fast ein Jahr (!) gedauert, bis man mir diese Voreinträge endlich in der WBK vorgenommen hat. User flens69 hat das mitbekommen, weil ich von ihm seinerzeit eine ERMA ER 77 gekauft habe.

    Also eigentlich hätte ich als Bürger da was zu meckern ... :rolleyes:

    Jens

  • Der Brief ist doch sehr sachlich und freundlich geschrieben, ich würde da einfach mal anrufen und dem Sachbearbeiter freundlich erklären daß du diese Waffen aus Interesse an der Technik Sammelst, eine rosa Sammler WBK ist ja nun nur schwer zu bekommen.
    Wundert mich daß in dem Brief keine Frage zur Lagerung drin steht, aber das wird ja wahrscheinlich im Antrag schon abgefragt worden sein.
    An sich finde ich solch ein freundliches Nachfragen nicht unbedingt verkehrt.

  • Der Brief ist doch sehr sachlich und freundlich geschrieben, ich würde da einfach mal anrufen und dem Sachbearbeiter freundlich erklären daß du diese Waffen aus Interesse an der Technik Sammelst, eine rosa Sammler WBK ist ja nun nur schwer zu bekommen.
    .


    Mach das bloß nicht, sonst kannst Du Dein blaues Wunder erleben.


    Aaaarrrrrggggggggggllll

    Unglaublich, was hier immer verzapft wird.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Mach das bloß nicht, sonst kannst Du Dein blaues Wunder erleben.


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    ?

    Worauf beruht diese Aussage/Vermutung?

    Ein kurzer Anruf mit der Frage, wie das gemeint sei, ist unverbindlich, nicht rechtfertigend und kann alles aus der Welt schaffen bzw. die Sachlage klären!

    Ohne Ärger und Stunk! Ausserdem bekommt man gleich noch einen Eindruck, mit wem man es zu tun hat! Neugieriger Beamter? Rechtschützer? selbst Waffensammler? usw.

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Sammeln von Waffen ist kein anerkannter Grund, es sei den man hat eine Sammler-WBK.

    Klar kann man zb. auf Jagdschein jede Menge Langwaffen kaufen, aber der Zweck darf nie Sammeln sein, sondern immer die Jagdausübung.

    ich_bins hat vollkommen Recht, bei solchen Sachen wie Bedürfnis-Begründung sagt man lieber gar nichts als das Falsche oder impliziert durch Nachfragen die eigene Unwissenheit in Sachen Waffenrecht.


  • Demselben Kollegen (Jäger und Sportschütze) hatte der SB zum jagdlichen .308-Selbstlader eine 2-Schuß-Magazin-Begrenzung eingetragen.
    Andreas

    Was aber, mittlerweise gerichtlich bestätigt, rechtswidrig ist. Der Kollege kann sich die Beschränkung also problemlos wieder austragen lassen.

  • Die Sache mit der Magazinbegrenzung ist sowieso für'n Allerwertesten, auch das manche Händler nicht mit 10-Schuss-Magazin an Jäger ausliefern ist meiner Meinung nach Quatsch, den:

    Ich weiß nicht wie jeder andere das sieht, aber aus dem Verbot auf Wild mit Halbautomaten zu schiessen, die mehr als 2 Schuss in das Magazin aufnehmen können, leitet sich für mich kein Besitzverbot für Magazine > 2 Schuss ab. Zudem leite ich daraus her das ich, ausser zum Schuss auf Wild, in die Plempe stecken kann was ich will. Magazine sind immer noch freie Teile. Und wenn ich zur Jagd ein 10er Magazin mit einem Holzstück unter dem Zubringer auf 2 Schuss blockiere, erachte ich das für genauso Rechtens.

    Aber das nur mal zwischendrin.

    Ich würde da gar nichts abstrus begründen, das ist, falls Theater von der Behörde droht, allenfalls ein Fall für den Rechtsanwalt. Wünschen und Fragen können die SB'en sich ja viel, ob sie es auch bekommen steht auf einem anderen Blatt. Die rechtliche Grundlage dazu fehlt ja offensichtlich.

  • Aaaarrrrrggggggggggllll

    Unglaublich, was hier immer verzapft wird.


    Dito ;) Nö, hier muß man sich von dem Kästledenken des SB nicht anstecken lassen.

    Als Erläuterung gilt jedes nicht illegale Ansinnen wie z.B. zur künstlerischen Gestaltung oder weil ich die schön finde, sogar die definierten Bedürfnissachverhalte des WaffG sind zulässig, ohne sich diesen formal unterzuordnen.

    Klar, falls der Verständnishorizont des SB dann in der falschen Richtung getriggert wird, klingt Liebhaberei, Hobby oder technisches Interesse einfach unverfänglicher. ;)

    Der Kollege kann sich die Beschränkung also problemlos wieder austragen lassen.

    Dann käme der SB evtl. auf die Idee, das die zweite Waffe nicht mehr erforderlich sei. SL 7 kann man nie genug haben. ;)
    Link zum o.g. Urteil ausgeliehen bei gunboard: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_…l_20140924.html

    Andreas