Post vom Amt - Stress mit Mäusekaliber (4mm)? Oder: Wie war das noch mal gleich mit "bedürfnisfrei"...?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.271 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2014 um 11:30) ist von Ritztec.

  • Hmm,
    ich steh da etwas auf dem Schlauch. Warum sollte man nicht sagen das man die sammelt? Ich behaupte mal 99% der Leute die ne WBK für bedürfnisfreie Waffen haben, sammeln die. Munition dafür ist zu teuer, und besonders stark und präzise sind die Dinger auch nicht.

    Da man dafür eh kein Bedürfnis benötigt, ist das doch irrelevant was man sagt.


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.


  • Mach das bloß nicht, sonst kannst Du Dein blaues Wunder erleben.
    Aaaarrrrrggggggggggllll
    Unglaublich, was hier immer verzapft wird.


    Erläutre das doch Bitte mal, warum soll man bei Bedürfnisfreien Waffen nicht als Grund: Sammeln angeben?
    Was für eine Sport oder Jagt Art würdest du denn bei einer 4mm, 7,5j., F Waffe angeben :rolleyes: ?
    Bei Waffen wo du ein Bedürfnis nachweisen mußt, sieht das sicherlich anders aus, aber bei den angesprochenen "Waffen" wäre Sammeln der einzigste nachvollziehbare, sinnvolle Grund, ansonsten könnte man sich wesentlich einfacher und nahezu ohne Auflagen ja lieber eine Luftpistole kaufen.

  • Sammeln von Waffen ist kein anerkannter Grund, es sei den man hat eine Sammler-WBK.

    Klar kann man zb. auf Jagdschein jede Menge Langwaffen kaufen, aber der Zweck darf nie Sammeln sein, sondern immer die Jagdausübung.

    ich_bins hat vollkommen Recht, bei solchen Sachen wie Bedürfnis-Begründung sagt man lieber gar nichts als das Falsche oder impliziert durch Nachfragen die eigene Unwissenheit in Sachen Waffenrecht.


    Gar nicht zu reagieren kann auch negativ ausgelegt werden. Einfach anrufen und nachfragen was es mit der Frage auf sich hat und erklären das der Erwerb bedürfnisfrei ist, man also nicht verpflichtet ist eine Erklärung dazu abzugeben. Vielleicht ist da nur jemand neugierig, evt. jemand der da Interesse dran hat wozu man so ein Zwergkaliber nutzt. Ich gehe mal davon aus, dass es nicht viele Leute gibt die solche Waffen haben, und deswegen einfach Neugier seitens des SB vorhanden ist.

    Zitat

    Da man dafür eh kein Bedürfnis benötigt, ist das doch irrelevant was man sagt.

    Eben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo zusammen,
    ich hänge mich mal hier mit an...

    Ich habe vor kurzem eine WBK für Bedürfnisfrei Waffen beantragt.

    In den Antrag hatte ich geschrieben : für 4 und 6mm Waffen unter 7,5 Joule.
    Die ziemlich junge nett anzusehende SB ;^) war aber der Meinung ich müsste mich auf ein Kaliber beschränken da sie für den Voreintrag nur ein Kaliber eintragen könnte.

    Auch ist die Dame der Meinung das bei jedem weiteren Eintrag erst das Bedürfnis geprüft werden müsse und deshalb auch jedes mal die gebühren neu gezahlt werden müssten ???

    Auf mein Frage: Was den für ein Bedürfnis geprüft werden sollte bei einer bedürfnisfreien Waffe konnte sie mir nicht so recht antworten und fing an darüber zu lamentieren wofür man denn überhaupt 4mm Waffen besitzen will.

    Jetzt komme ich mal zu meinen Fragen :^)
    1. ist es korrekt das nur entweder 4 oder 6 mm in der neuen WBK stehen dürfen ?

    2.Wie viele Waffen kann ich " Voreintragen" lassen bzw ist ein Voreintrag überhaupt nötig ?

    Klasse B Tresor ist vorhanden und verankert

    Ich habe mich schon hier und da umgesehen...schön wären Antworten auf die ich mich im Gespräch mit der Dame beziehen kann, mein Wohnort ist übrigens in Hessen sollte das von Bedeutung sein.

    mit besten grüßen aus Hessen.
    Jörg der hoffentlich auch bald mit den "Mäusekalibern" spielen darf :D

  • germi
    Ich schrieb ja auch "Bedürfnis-Begründung". Daher reisst du meinen Satz vollkommen aus dem Zusammenhang, den für Bedürfnisfreie Waffen muss ich kein Bedürfnis begründen.

    Auch wundert es mich wie bereitwillig hier jemand fremden erzählt was er mit seinen Waffen gedenkt zu tun. Das alles hübsch nett verpackt in einem (pseudo-) amtlichen Brief. Der SB kann mich gerne in einem Telefongespräch irgendwelche Sachen fragen, aber nicht in einem derartigen Schreiben in dem er es, absichtlich oder unabsichtlich, aussehen lässt als gäbe es dazu eine gesetzliche Grundlage.

    Hierauf bereitwillig alles auszuplaudern gehört bei mir in die selbe Schublade wie der Magazinkapazitäts-Eintrag beim jagdlich genutzten Selbstlader: Mumpitz.

    Wenn ich auf Nachfrage das Bedürfnis für Bedürfnisfreie Waffen nicht begründen kann gibt es meines Erachtens(!) nach keine gesetzliche Grundlage mich zur Antwort zu zwingen. Was soll das?

  • ....

    Wenn ich auf Nachfrage das Bedürfnis für Bedürfnisfreie Waffen nicht begründen kann gibt es meines Erachtens(!) nach keine gesetzliche Grundlage mich zur Antwort zu zwingen. Was soll das?

    Deswegen schrieb ich ja das die beste Lösung ist anzurufen und zu fragen was das soll.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • jens
    Hat keiner gesagt. Das ist nur meine Meinung zum Thema. Jeder kann und soll natürlich tun was er möchte. Ich pflege auch gerne ein gutes Verhältnis zum SB, was aber nicht heißt das er sich über seine Befugnisse hinweg setzen kann. Dies wäre für mich in einem solchen Anschreiben schon gegeben.

    germi
    Ich verstehe trotzdem immer noch nicht was du mit "negativ auswirken" meinst wenn ich dazu beim SB kein Statement abgebe. Es gibt für seine Nachfrage keine Rechtsgrundlage. Auch der SB hat sich an geltendes Recht zu halten.

  • Ein klärendes Gespräch kann immer Wunder wirken, und wenn man nur sagt dass es für die Frage keine Rechtsgrundlage gibt. Besser als gar nicht melden. Das meine ich damit.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Interessant... Das es so paranoide Sachbearbeiter gibt. Die sollten doch eigentlich pro Waffen sein, und nicht Waffengegner, wenigstens neutral.

    Es gibt wohl solche und solche. Ich kenne einen der Waffensachbearbeiter der sich stark für die Rechte der Waffenbesitzer einsetzt.

    Der Brief von Jens sieht ja fast so aus wir von einen Waffengegner geschrieben.... Auf jeden Fall etwas dreist und negativ.


    Bin gespannt wie die Story endet


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Und wenn man einfach ganz offen ist? ;^)

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für die Zusendung meiner WBK.

    Wie Sie ja schon schreiben, hat der Gesetzgeber den Erwerb dieser Waffen bedürfnisfrei gestellt. Da ich nicht einschätzen kann, zu welchem Zweck und mit welchen eventuellen Folgen Sie mir trotzdem die Frage nach meinem Grund für die Anschaffung der Waffen stellen, werde ich, solange mir die Rechtsgrundlage Ihrer Frage nicht bekannt ist, hierzu keine Angaben machen. Ich teile insbesondere nicht Ihre Bedenken bezüglich eines zusätzlichen Sicherheitsrisikos für die Allgemeinheit, das von meinem Besitz von 4mm-Waffen ausgehen könnte.

    MfG ..."

  • Perfekt :)

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • ..und bei aller Paranoia, was der SB wohl bezwecken mag, vergessen hier einige wohl, WER im Endeffekt am längeren Hebel sitzt. *kopfschüttel*

    Alleine aus Gründen der "flexiblen Antwort" würde ich den SB daher ANRUFEN (!), und mich NICHT SCHRIFTLICH dazu äussern. Man muss sich ja nicht selber seinen eigenen Grabstein beschriften, nech? ;)

    Gruß

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • Das hat mit Paranoia nichts zu tun. Zudem kannst du den längeren Hebel beruhigt vergessen. Die Sachbearbeiter haben sich an geltendes Recht zu halten und können nicht willkürlich etwas festlegen.

    Die Geschichte mit der Magazinbegrenzung für den Jäger zeigt das das so mancher anderes sieht und sich gerne als Gesetzgeber aufspielt. Der war so uneinsichtig das die Geschichte vor Gericht ging und über 2 Jahre brauchte bis sie erledigt war.

    Von Paranoia kann also keine Rede sein, es sei denn man hält 2 Jahre für eine kurze Zeit.

    Wie jeder mit seinem SB kommuniziert ist seine Sache. Meine Kernaussage, ohne rechtliche Grundlage keine Auskunft zu erteilen, findet sich genau so in Old Shurehands Perfekten Beispielbrief wieder.

    Der schriftliche Weg hat zudem den Vorteil das im Fall der Fälle etwas vorgewiesen werden kann. Aus einer telefonischen "Weigerung" kann einem meiner Meinung nach viel eher ein Strick gedreht werden.

    Wer andere Plattformen für erlaubnispflichtige Waffen frequentiert wird wissen das längst nicht die Mehrheit der Sachbearbeiter "pro Waffen" eingestellt sind und sich sogar ein paar gerne als Sheriff aufspielen, wie im Beispiel oben.

  • Der Verwaltungsakt der Eintragung ist ja bereits erfolgt. Wenn der SB diesen Verwaltungsakt noch zurücknehmen will, muss er schon sehr handfeste Gründe haben.

    Ich persönlich finde ein Telefongespräch hier, wenn überhaupt, eher gefährlicher, aber das mag an mir liegen.

    Es geht je nach Geschmack natürlich auch etwas unterwürfiger zurückhaltender:

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für die Zusendung meiner WBK.

    Obwohl der Erwerb der Waffen bedürfnisfrei ist, fragen Sie mich nach meinem Grund für die Anschaffung der Waffen. Sie werden verstehen, dass ich nicht einschätzen kann, zu welchem Zweck und mit welchen eventuellen Folgen Sie, zudem nach erfolgter Eintragung in die WBK, diese Frage stellen. Deshalb bitte ich um Verständnis darum, dass ich es vorziehe, mich hierzu so lange nicht zu äußern, wie mir der Hintergrund Ihrer Frage und deren Rechtsgrundlage nicht bekannt ist. Ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit durch meinen Besitz dieser Waffen kann ich nicht erkennen, denn die 4-mm-Waffen haben keine höhere Mündungsenergie als erlaubnisfreie Druckluftwaffen, und meine Zuverlässigkeit und Eignung wurden ja bereits geprüft.

    MfG ..."

  • Ich finde es äußerst schwierig, zu dem Thema überhaupt eine Empfehlung abzugeben. Dazu müsste man beide Parteien kennen und auch wissen, ob die Chemie stimmt. Die Antwort kann hier sowohl lauten "ab sofort nur noch via Anwalt" als auch "Klärungskäffchen mit dem SB". Mit "unserem" SB kann man über alles alles reden, ob das bei Jens auch der Fall ist weiß ich nicht. Schriftlich würde ich mich hier allerdings nicht äußern. Eher mal telefonisch oder sogar persönlich nachfragen. Ggf. ist dem SB der Sachverhalt mit dem fälschlicherweise getätigten Eintrag gar nicht bekannt? Alles schwierig...

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Ich finde es äußerst schwierig, zu dem Thema überhaupt eine Empfehlung abzugeben. Dazu müsste man beide Parteien kennen und auch wissen, ob die Chemie stimmt.


    Gerade wegen dieser Chemie kann man jedem, der sich nicht um Kopf und Kragen redet, raten, seine(n) SB(ine) wenigstens einmal persönlich kennenzulernen.

    Einfach nen Antrag persönlich abgeben und fragen, ob er vollständig ist, mit welchen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist und einen Sachverhalt zu einer geplanten Anschaffung abchecken. Dann weiß man, wie der tickt oder ein Fall ist für "Ne, geht ja gar nicht und in Zukunft nur noch schriftlicher Verkehr" .

    Das hilft zwar dem, der auf verquere Betonköpfe trifft, nix, verkürzt aber die Bearbeitungswege und -zeiten bei aufgeschlossenen und praktisch veranlagten SB ungemein. "Erwerbseintrag to go" ist bei uns die Regel.

    Gerade im vorliegenden Fall kann man den Auskunftspflichtigen so schön reden lassen. Er möge doch mal seine detaillierten Bedenken etwas ausführen, da man die gar nicht verstehe, vor dem Hintergrund der bestehenden sonstigen Erlaubnisse, wo er denn die Grenzen der "Entbehrlichkeit der Erlaubnisvoraussetzung Bedürfnis" sehe u.ä.

    Ein vorgefertigtes Schreiben kann man ja dabei haben und je nach Verlauf abgeben oder umformulieren.

    Bei Jens wäre sogar freundliches Unverständnis über zurückliegende Bearbeitungszeiten im Nebensatz angebracht. Aus Höflichkeit kann der Hinweis, das man sich da schon im Bereich der Untätigkeitsklage befunden habe, entfallen. ;)

    Andreas

  • "er bittet um eine kurze Rückmeldung"

    Schriftlich würde ich denen schon gar nichts in die Hand geben,
    auf keinen Fall, dies wurde auch nicht gefordert.

    Anrufen und mich mit dem SB nett unterhalten,
    nur wenn es anders nicht geht.


    Meine persönliche Erfahrung:

    Ich würde bei Gelegenheit mit dem Schreiben in der Hand, dem SB
    einen höfflichen Besuch abstatten und die entsprechenden Fragen stellen,
    selbstverständlich unangekündigt, der Rest ergibt sich.

    Und immer recht freundlich :D


    ... so lassen sich die Unklarheiten am einfachsten und schnellsten bereinigen.

    Grüße