Hausdurchsuchung / Gesetz

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.412 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2014 um 16:26) ist von Floppyk.

  • Hallo , mich würde mal interessieren, ob die Polizei meine deaktivierten Waffen, die Bajonette und die SSW einfach so mitholen dürfen. Ich meine bei den AKs sieht man vorne den Bolzen , der im Lauf verschweißt ist. Die Bajonette sind frei und die SSW sind auch frei. Zudem habe ich Zertifikate von den AKs. Da man es ja sieht ,dass die Teile nicht mehr schießen können, darf und kann die Polizei die doch nicht einfach mitholen . Wenn denen der Bolzen nicht reicht dürfen die die Waffen von mir aus zerlegen aber doch nicht mitholen , oder wie ist das.

    Zudem habe ich gehört, dass es irgendein Gesetz geben soll über Bajonette zu Hause. Wisst ihr da irgendwas drüber. Also Lagerung oder sowas. Oder ist das egal wie und wo man die daheim lagert, ob auf einer Waffe aufgesteckt oder nicht .


    shooter777

  • Mitholen? Saarland?

    Eigentlich packen die erst mal alles ein und lassen das Material von einem "Experten" begutachten. Was dazu die Rechtsgrundlage ist weiß ich leider nicht, da gibts ja aber hier ein paar Spezialisten. Die Beamten sind meist gar nicht geschult und können überhaupt nicht beurteilen ob das Material in unveränderten, gesetzeskonformen Zustand ist.

    Wenn die zu dir kommen gibts ja meistens eine Vorgeschichte, einfach so passiert das bestimmt nicht. Woher sollten die Wissen das man Deko-Waffen zuhause hat. Das kann sein weil einen einer/eine anschwärzt oder weil ein Händler unsauber deaktiviertes Zeug verkauft und man steht in der Kundenkartei.

  • Die Polizei darf alle Beweisstücke mitnehmen. Da kannst du garnichts dran ändern.
    Bajonette gehören in den Bereich Hieb- und Stoßwaffen und müssten vor Minderjährigen unzugänglich aufbewahrt werden. Ich weiß nicht wie es genau ausgelegt ist. Aber es sollte kein Problem sein die Bajonette einfach im Raum oder an der Waffe zu "lagern" sofern keine Minderjährigen in der Wohnung wohnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rhinoz (24. September 2014 um 23:23)

  • Zwar auf den PC bezogen aber viele interessante Dinge werden da dennoch genannt.

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  • Bei Hieb und Stichwaffen wird nach der Verschärfung des Waffengesetzes eine Sicherung verlangt, entweder in einem abschließbaren Schrank oder an der Wand so verschraubt daß Minderjährige diese so nicht einfach von der Wand nehmen können, einfaches auf den Nagel hängen reicht nicht mehr aus.
    Dazu gibt es jetzt das neue "Recht" daß Waffen die von der Behörde auf Grund Fehllagerung usw. nicht mehr veräußert sondern ohne Gegenwert von der Behörde vernichtet werden dürfen.

  • MarcKA schrieb:

    "Woher sollten die Wissen das man Deko-Waffen zuhause hat."

    Zum Beispiel hier aus dem Forum. Herr de Maizière (CDU) hat in seiner Eigenschaft als Bundesinnenminister die völlig verdachtsunabnhängige Durchsuchung sämtlicher sozialer Netzwerke beschlossen. Das stand vor einigen Wochen in sämtlichen Medien. Vor diesem Hintergrund ist der Leitspruch, den er sich auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums gegeben hat (Wir wollen starke Bürger, die in Freiheit sicher leben,) der blanke Hohn.

    Noch Fragen?

    Nun kann ich mir zwar nicht vorstellen, dass sämtliche Netzwerke flächendeckend gelesen werden. Sofern der (Überwachungs-) Staat allerdings einen Vorwand sucht, um einen andersdenkenden zur Raison zu bringen, wird schon mal verdachtsunabhängig im I-Net geschaut, was derjenige denn so treibt. Man muss nur lange genug suchen, dann findet man doch bei vielen etwas. Der eine geht in den Swingerclub, ein anderer hat irgendwas an seinem Auto gefummelt, ein Dritter sammelt Deko-Waffen. Da muss die Polizei doch nur behaupten, ein Nachbar habe Schussgeräusche gehört, schon ist man fällig für eine Durchsuchung.

    Grüße

    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Dissident (25. September 2014 um 10:19)

  • Man muss nur lange genug suchen, dann findet man doch bei vielen etwas. Der eine geht in den Swingerclub, ein anderer hat irgendwas an seinem Auto gefummelt, ein Dritter sammelt Deko-Waffen.


    Wobei das jetzt alles völlig Legale Tätigkeiten sind.
    Da gibt es schon problematischere Hobbys, sowas wird dann aber eher in Chemie und Gärtnerforen behandelt :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ganz soweit ist es noch nicht, das jemand Besuch bekommt weil er Fotos postet....

    Zu 99,9999 Prozent ist es immer jemand aus dem nahem Umfeld wie Ex Freundin etc. sie falsche Sachen behaupten und das der Polizei meiden.

    Das war hier schon öfters der Fall, leider.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • MarcKA schrieb.

    "... was ist die gesetzliche Grundlage dafür anhand eines Benutzernamens die IP beim Forenbetreiber zu ermitteln um daraus beim jeweiligen Provider die Nutzerdaten in Erfahrung zu bringen?"

    Das Bundesinnenministerium hat vor einigen Wochen beschlossen das Internet selbst (BND/BKA) zu überwachen. Er speichert sämtliche Verbindungsdaten selbst, d. h. braucht die Mithilfe der Gerichte und des Providers nicht.

    Wenn Du mir nicht glaubst, kann ich Dir den Artikel von heute als Einstig in die Recherche empfehlen:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/s…r-a-993440.html

    Grüße

    Patrick

  • Bei Hieb und Stichwaffen wird nach der Verschärfung des Waffengesetzes eine Sicherung verlangt, entweder in einem abschließbaren Schrank oder an der Wand so verschraubt daß Minderjährige diese so nicht einfach von der Wand nehmen können, einfaches auf den Nagel hängen reicht nicht mehr aus.

    Ist ja auch richtig, sonst würden die minderjährigen ja gar keine gleich langen Küchenmesser mehr benutzen. :D

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Hast dir hoffentlich eine Quittung über die beschlagnahmten Sachen geben lassen? Und am Ende nicht vergessen die Sachen zurückzuforden. Vergessen die meisten, weil sie froh sind heil aus der Nummer herausgekommen zu sein.

  • Jede HD ist anders und man kann nie wissen, was auf einen zukommt. Dann kommt es noch darauf an, was vorher passiert ist und wer kommt. Wenn du Glück hast, kommen alteingesessene Kripobeamte, gucken einmal über den ganzen Kram und verschwinden dann wieder.

    Die HD wird definitv anders ablaufen, wenn dich jemand mit Knarre draußen sieht, oder ob jemand dich einfach nur so mal "aus Verdacht" anzeigt, weil er deine Deko's an der Wand gesehen hat. Ich würde mir nicht zu viel Kopf darüber machen, lohnt eh nicht und man weiß nie, wie die HD abläuft.

  • Wow das sind echt viele Antworten. Meine Fragen wären somit fast alle geklärt, bis auf eine .

    Man muss ja die Bajonette weggesperrt oder unzugänglich aufbewahren. Darf ich ein Bajonett auf eine Waffe aufpflanzen, wenn ich die Waffe samt Bajonett in einer Vitrine ( verschlossen, aber kein Sicherheitsglas) aufbewahre ?

    Da ich nämlich anfangs mit der Lagerrung der Bajonette gefragt habe, bleib ich gerade hier im Thread .

    Und vorab schon mal recht vielen Dank für die Mühe   :thumbup:

    shooter777

  • Bei einer Hausdurchsuchung, mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl (Sowas kann sogar "fernmündlich" erfolgen. Dazu brauchen die Behörden nicht zwingend ein Schriftstück),
    wird man grundsätzlich vorher gefragt, ob man mit der Durchsuchung einverstanden ist (Muß bei der Protokollierung durch den Beamten mit aufgenommen werden).
    Hierbei sollte man stets kooperativ sein und dem zustimmen (wird so oder so gemacht).


    Nach der Hausdurchsuchung allerdings, wird man in der Regel von den Beamten gefragt (sollte eigentlich so sein), ob man Beschwerde gegen die Durchsuchung einlegen möchte.
    Da sollte man ganz klar ja sagen. Der Beamte muß das dann auch entsprechend vermerken. Dann müssen die gesicherten Beweismittel nämlich innerhalb von zwei Wochen gesichtet
    worden sein. Ansonsten sind sie als Beweismittel nicht mehr zugelassen.  :thumbup:

    Während der Durchsuchung freundlich bleiben und keine große Klappe haben, oder versuchen irgendwelche Beamten zu belehren. Das geht nach hinten los. ;^)  

    Gruss vom lachenden Mann.

  • Hierbei sollte man stets kooperativ sein und dem zustimmen (wird so oder so gemacht).


    Nein, das ist nicht optimal. Niemals einer solchen Maßnahme zustimmen. Richtig ist natürlich, daß diese Maßnahme so oder so durchgeführt wird, aber grundsätzlich widerspricht man der Durchsuchung, was dann auch schriftlich vermerkt werden muß. Ebenso wird grundsätzlich nichts unterschrieben, niemand kann einen zwingen irgendwas zu unterschreiben.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Im Durchsuchungsbefehl steht doch genau aufgelistet und ganz spezifisch, nach was gesucht wird. Ist es dann sinnvoll alles gleich rauszurücken, oder wird sowieso alles durchwühlt und in Unordnung gebracht?

    Wenn man die Suchobjekte allerdings nicht besitzt, wird das wohl recht unschön.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • Nein, das ist nicht optimal. Niemals einer solchen Maßnahme zustimmen. Richtig ist natürlich, daß diese Maßnahme so oder so durchgeführt wird, aber grundsätzlich widerspricht man der Durchsuchung, was dann auch schriftlich vermerkt werden muß. Ebenso wird grundsätzlich nichts unterschrieben, niemand kann einen zwingen irgendwas zu unterschreiben.


    Genau so ist es.
    Stimmt man der Sicherstellung zu und würde sich später die gesamte Aktion als unrechtmäßig herausstellen, kann man im Nachhinein nichts gegen die Aktion unternehmen, denn man hat ja zugestimmt. Man darf allerdings einen gültigen Haussuchungsbeschluss nicht behindern, aber man ist nicht zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.
    Dem kommt eine besondere Bedeutung vor Gericht zu. Stellt sich dann die Aktion als unrechtmäßig heraus, gilt ein Beweisverwertungsverbot, weil die Beschlagnahme ja ebenso unrechtmäßig war. Ohne Beweise kann die Anklage in der Regel ihren Aktenordner zu machen. Dann hat sich die Sache erledigt. Es sei denn, der Besitzer hat die Mitnahme erlaubt.

    Als Zeugen einen Nachbarn bitten, dieses Recht hat man. Ansonsten ohne weitere Äußerungen oder gar Zustimmungen die Sache über sich ergehen lassen.
    Zum Abschluss ein Protokoll verlangen, dass auch die beschlagnahmten Gegenstände auflisten muss. Der Zeuge soll sich jeden Gegenstand anschauen und auch den Zustand dokumentieren, damit spätere Beschädigungen beanstandet werden können.