Beiträge von Dissident

    MarcKA schrieb.

    "... was ist die gesetzliche Grundlage dafür anhand eines Benutzernamens die IP beim Forenbetreiber zu ermitteln um daraus beim jeweiligen Provider die Nutzerdaten in Erfahrung zu bringen?"

    Das Bundesinnenministerium hat vor einigen Wochen beschlossen das Internet selbst (BND/BKA) zu überwachen. Er speichert sämtliche Verbindungsdaten selbst, d. h. braucht die Mithilfe der Gerichte und des Providers nicht.

    Wenn Du mir nicht glaubst, kann ich Dir den Artikel von heute als Einstig in die Recherche empfehlen:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/s…r-a-993440.html

    Grüße

    Patrick

    MarcKA schrieb:

    "Woher sollten die Wissen das man Deko-Waffen zuhause hat."

    Zum Beispiel hier aus dem Forum. Herr de Maizière (CDU) hat in seiner Eigenschaft als Bundesinnenminister die völlig verdachtsunabnhängige Durchsuchung sämtlicher sozialer Netzwerke beschlossen. Das stand vor einigen Wochen in sämtlichen Medien. Vor diesem Hintergrund ist der Leitspruch, den er sich auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums gegeben hat (Wir wollen starke Bürger, die in Freiheit sicher leben,) der blanke Hohn.

    Noch Fragen?

    Nun kann ich mir zwar nicht vorstellen, dass sämtliche Netzwerke flächendeckend gelesen werden. Sofern der (Überwachungs-) Staat allerdings einen Vorwand sucht, um einen andersdenkenden zur Raison zu bringen, wird schon mal verdachtsunabhängig im I-Net geschaut, was derjenige denn so treibt. Man muss nur lange genug suchen, dann findet man doch bei vielen etwas. Der eine geht in den Swingerclub, ein anderer hat irgendwas an seinem Auto gefummelt, ein Dritter sammelt Deko-Waffen. Da muss die Polizei doch nur behaupten, ein Nachbar habe Schussgeräusche gehört, schon ist man fällig für eine Durchsuchung.

    Grüße

    Patrick

    Möglicherweise hätte schon ein Bestreiten des Vorfalls genügt, da es der StA dann möglicherweise schwergefallen wäre, die Bestellung nachzuweisen. Ich weiß nicht, ob die StA in einem solchen Fall Zugriff auf die Bankdaten erhält, um jedenfalls die Zahlung nachzuweisen.

    Grüße

    Patrick

    Hallo

    melde mich zurück und möchte mich für die zahlreichen Antworten bedanken. Sicher ist ein großkalibriges Luftgewehr grundsätzlich einigermaßen sinnfrei; mich fasziniert gleichwohl die Technik. Und es kam mir wirklich natürlich an, ob ein legaler Erwerb bzw. Besitz einer solchen Waffe möglich ist. Schließlich möchte ich gerade nicht darauf hoffen, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Behörde nicht aufpasst. So wie ich Eure Antworten verstehe, sieht es mit einem starken Luftgewehr aber schlecht aus. Auch wenn in den Niederlanden mit offenen Luftgewehren geschossen wird, so dürfte dies doch keinen Anspruch in D begründen, da es sich nicht um einen in einer deutschen Sportordnung verankerten Wettbewerb handelt. FT kommt für mich nicht wirklich in Betracht, da mir Wernsdorf viel zu weit weg ist.

    Grüße

    Patrick

    Hallo,

    bereits seit meiner Jugend interessiere ich mich für Luftgewehre. Ich habe ein Tell 100 und ein Diana Mod. 48, beide in der F Version. Faszinieren tun mich allerdings die etwas außergewöhnlichen (Jagd-) Luftgewehre von Beaumont bzw. Daystate, von denen viele ein Kaliber > .22 und auch eine Schussleistung von mehr als 16J haben. So eines möchte ich gern haben (nicht gedrosselt) und benutzen, allerdings nur im legalen Rahmen und auf einem dafür geeigneten Schießstand.

    Nun hatte ich die Idee, einem Schützenverein beizutreten und nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen eine gelbe WBK zu beantragen. So wie ich das sehe, bekommt man auf eine solche WBK allerdings nur Luftgewehre, die im Rahmen eines Wettbewerbs einer Sportordnung erforderlich oder zugelassen sind. Nach Durchsicht wenn auch nicht sämtlicher Sportordnungen hatte ich den Eindruck, dass es gar keinen in einer Sportordnung geregelten Wettbewerb gibt, in dem derartige Waffen verwendet werden. Das Maximum scheint mir FT zu sein mit einer Schussenergie von max. 16J. Oder gibt es in einer Sportordnung auch einen offenen Wettbewerb für Luftgewehre aller Art?

    Alternativ könnte man derartige Luftgewehr ggf. als Jäger erwerben. Ich möchte aber eigentlich nicht Jäger werden; der Aufwand zum Erwerb eines Jagdscheins erscheint mir ziemlich groß. Außerdem habe ich am Erlegen von Tieren kein Interesse. Schließlich bekomme ich mein Schnitzel auch im Supermarkt um die Ecke :)

    Sofern mir jemand sachdienliche Hinweise geben kann, wäre ich dankbar. (Ich habe allerdings kein Interesse an Feuerwaffen, das wäre für mich keine Alternative).

    Grüße

    Patrick

    Liebe Foristinnen und Foristen,

    in Zusammenhang mit diesem Thread möchte ich auf eines hinweisen:

    Das Bundesinnenministerium will zum zukünftig sämtliche soziale Netzwerke verdachtsunabhängig überwachen. Dazu gehören nicht nur FB, Twitter, Whatsapp etc. sondern natürlich auch sämtliche Foren. Außerdem kann die Position eines jeden Mobiltelefons überwacht werden und mutmaßlich auch deren Inhalt. Ich möchte daher davor warnen mittels Handy oder sonstiger EDV-gestützter Einrichtungen außerhalb zugelassener Schießstände V0 Messungen durchzuführen, die einen Rückschluss auf eine Schussenergie von mehr als 7,5 J zulassen. Dies könnte auch nach langer Zeit noch unangenehme Konsequenzen haben.

    Ich möchte hier weder eine politische Diskussion starten noch den Thread mit sachfremden Beiträgen zumüllen. Ich denke, es ist auch alles gesagt.

    Grüße