Info für alle Besitzer eines kleinen Waffenscheins

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 11.283 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Oktober 2014 um 17:38) ist von Derringer.

  • Also halte ich fest:
    Ich kann mir eine SSW kaufen und muss keiner Behörde rechenschaft über deren aufbewarung geben.
    Möchte ich einen KWS haben muss ich der Behörde Rechenschaft darüber geben wo die SSW sich befindet wenn sie nicht geführt wird.
    Die Zuverlässigkeits überprüfung kann ich ja nachvollziehen. Aber der Rest grenzt meiner meinung nach an Diskriminierung.

  • Wieso Diskriminierung. Man sollte halt vorher wissen was man tut.
    Will man eine SSW führen so bedarf es einem KWS , ist der KWS beantragt bzw erhalten so folgt halt eine wiederkehrende Prüfung die Kosten verursacht.Und natürlich wird dann gefragt wie die SSW gelagert wird.
    Ohne KWS weis die Behörde ja nicht das Du SSW besitzt und kann so auch nicht fragen wie und wo Du die Waffe verwahrst.

    Ich weiß gar nicht warum hier jetzt so ein Fass deswegen aufgemacht wird.
    Alle 3 Jahre 30 € zur Überprüfung der Zuverlässigkeit, manch einer tut gerade so als würde er am Hungertuch nagen.
    Und wenn einem das Prozedere nicht passt so kann man immer noch auf die Behörde fahren und den Schein abgeben!
    Nur dann nicht heulen dass man seine SSW nicht mehr Gassi führen darf .
    Also entweder oder.

    Edit: Selbst wenn man keine SSW besitzt aber trotzdem den KWS ( so wie in meinem Fall) gebe ich dies einfach dem zuständigen SB telefonisch Bescheid und damit dürfte der Käse gegessen sein.
    Sachbearbeiter sind auch nur Menschen und wenn man mal eben das tel. Gespräch sucht und den Fall schildert ergibt sich Klarheit. Ich mein woher will der SB denn wissen das man trotz KWS keine SSW besitzt, wenn man Ihm/Ihr diese Information nicht zu Teil werden lässt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (24. September 2014 um 14:39)

  • Möchte ich einen KWS haben muss ich der Behörde Rechenschaft darüber geben wo die SSW sich befindet wenn sie nicht geführt wird.

    Nein. Muß man nicht (siehe den Auszug aus § 36 III WaffG, den ich oben zitiert habe).

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Danach wurde explizit auf dem Antragsformular gefragt ( zumindest bei mir) Antwort. In einem verschlossenen festen Behältnis ( Tresor) und damit war es gut .
    Übrigens so ein " Tresor" ist gar nicht teuer . Hatte soweit ich mich entsinnen kann 39,95 bei Real bezahlt.
    Ich frag mich langsam echt ob hier alle am Existenzminimum leben weil wegen jedem Cent rumgeheult wird. Ein Hobby kostet nunmal Geld.

  • Prinzipiell stimmt das, aber dann hätte man sich die WaffVwV sparen können. Sie ist zwar kein Gesetz, aber dennoch ein Leitfaden. Daher messe ich dieser durchaus eine Bedeutung, erst recht wenn es um Klärung von nicht zweifelsfrei ausgeführten § geht. Wie wir alle wissen, sollte man an dem Waffenrecht sehr enge Maßstäbe legen.

    Erstens: Eine Verwaltungsvorschrift ist Binnenrecht der öffentlichen Verwaltung. Sie richtet sich nicht an die Bürger, sondern an die Beamten und sagt ihnen, wie sie ein Gesetz anwenden sollen.

    Zweitens: Die rechtlichen Regelungen zur Aufbewahrung von SSW sind ziemlich eindeutig (§ 36 I), mehr braucht es dazu nicht. Noch eindeutiger kann man Abs. 3 entnehmen, daß die Waffenbehörde nicht befugt ist, die Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen zu kontrollieren und daß der Bürger insofern auch keine Nachweispflicht hat. Will die Behörde das tun, so handelt sie rechtswidrig. Wird dennoch nach der sicheren Aufbewahrung gefragt, dann einfach angeben: "Die Waffe wird im Sinne von § 36 Abs. 1 WaffG sicher aufbewahrt". Fertig.

    Daher verstehe ich leider nicht, wie Du in diesem Zusammenhang darauf kommst, von "nicht zweifelsfrei ausgeführten §" zu sprechen. Pardon, aber vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (24. September 2014 um 15:13)

  • Aber wer Inhaber des KWS ist, steht in der Überwachung und man wird ihm dann auch den Besitz einer dazugehörigen SSW unterstellen können. Dem kann man sich ja erwehren und angeben eben keine (mehr) zu besitzen und für spätere Eventualitäten die Erlaubnis aber behalten zu wollen. Das ist natürlich legitim. Allerdings muss diese abgegebene Erklärung der Wahrheit entsprechen. Stellt sich später durch einen unglücklichen Umstand die Unwahrheit heraus, wird man das möglicherweise als Unzuverlässig bewerten können und die/alle Erlaubnis(se) widerrufen.

    Eigentlich nicht:
    Ich kann der Behörde wahrheitgemäß melden, das ich keine SSW besitze und 5 Minuten nachdem ich das getan habe eine SSW kaufen. Oder?

    Trotzdem sollte man sich gegen den Quatsch wehren und der Behörde viel Arbeit damit bescheren. Vielleicht lassen die das dann.
    Argumente gab es hier ja schon genug. Die Jungs sollen sich mal schön selbst mit dem WaffG auseinandersetzen.

    Gruß Udo

  • Nun man könnte es so machen. Aber ob man sich selbst einen Gefallen tut wage ich zu bezweifeln .
    Denn letzten Endes sitzt die Waffenbehörde am längeren Hebel und kann einem bei weiteren Beantragungen WBK , Waffeneintragungen etc. das Leben noch erschweren.
    Also warum nicht einfach das erfüllen was der SB gern haben möchte und man hat Ruhe. Zufriedengestellter SB = glücklicher WBK Inhaber oder was auch immer.
    Ist doch immer ein Geben und Nehmen.

  • Danke für die rege Beteiligung am Thema.
    Ich bleibe halt dabei, daß ich einfach nur Geldmacherei dahinter sehe und wollte Euch liebe KWS Inhaber darauf hinweisen, welch kostspieliger Unfug nun auch auf Euch / uns zukommt.
    Ich persönlich finde es halt eine Frechheit.
    Ich denke ich werde früher oder später den kleinen Waffenschein abgeben. Dann ist es wohl egal, ob ich zuverlässig für eine Gaspistole bin und wie ich sie lagere.

  • Naja...meine LGs stehen im Waffenschrank der ist aus Stahl und abgeschlossen. Ich habe ihn nicht gekauft sondern von einem Kollegen der die Jagd aufgegeben hat( Altersbedingt) bekommen. Nichts destotrotz finde ich sollten auch LG mit F Zeichen sicher untergebracht/weggeschlossen werden. Wenn Kinder im Haus sind sowieso den die bringen auch mal Freunde mit etc. So blöd kann man gar nicht denken wenn sie damit rumspielen und in den Lauf glotzen oder ähnliches. Die meisten Kinder/Jugendlichen von heute haben von Waffen absolut keine Ahnung mehr. Geschuldet auch der Tatsache des es keine Wehrpflicht mehr gibt... . Also wegschließen das Zeug ist richtig ! Und nicht wie mein Opa damals wo die Doppelläufige Jagdflinte am Waschbecken stand oder unter dem Bett lag ;( ;( ;(

  • Ist doch immer ein Geben und Nehmen.

    Nö, in dem Fall ist es nur ein Geben. 8)

    Gegenleistung = Fehlanzeige


    Die Behörde muss bei SSW Besitzern gar nichts machen, weder Kontrollen noch Gebühren erheben. Das ist reine Abzocke. Meine Meinung.

    Gruß Udo

    PS: Wenn es nicht um eine Gebühr ginge sondern nur um einen Nachweis, gebe ich dir natürlich Recht.

  • Als Geldmacherei würde ich das nicht sehen. Immerhin löst eine solche Anfrage einen Verwaltungsaufwand aus, der auch mehrere Sachbearbeiter beschäftigt. Ich bin überzeugt, dass rückgerechnet auf den Stundenlohn sich das nicht rechnet - das teure Bremen mit den überzogenen Gebühren und ähnlich ausgenommen.
    Auch hier meine persönliche Anmerkung: Gut finde ich das natürlich nicht.

    @ ZEBO:
    Gut, wenn der Behörde nach § 36, 3 ein Kontrollrecht nur bei erlaubnispflichtigen Waffen eingeräumt wird, muss aber dennoch die erlaubnisfreie Waffe verschlossen aufbewahrt werden.
    Das die WaffVwV die "Bedienungsanleitung" der Behörden zum Waffenrecht darstellt und für den Bürger vorrangig keine Bedeutung hat, ist mir schon klar. Aber wenn die SB diesen Inhalt umsetzen, entsteht für uns Bürger doch die Pflicht uns danach zu richten, bzw. wir tun gut daran, diesen Inhalt zu kennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. September 2014 um 15:52)

  • Als Geldmacherei würde ich das nicht sehen. Immerhin löst eine solche Anfrage einen Verwaltungsaufwand aus, der auch mehrere Sachbearbeiter beschäftigt. Ich bin überzeugt, dass rückgerechnet auf den Stundenlohn sich das nicht rechnet.

    Da könntest Du Recht haben.

    Also um so mehr ein Grund der zuständigen Behörde das irgendwie auszureden. ;^)
    Es ist unverständlich weshalb die sich absolut unnötig Arbeit machen. Da könnte sich eine Nachfrage lohnen.

    Gruß Udo

  • lotsen, könntest du den Kostenbescheid mal scannen/abfotografieren, ggf. annonymisieren und hier zur Verfügung stellen?
    Schließlich sind in dem Schreiben ja sicher auch Rechtsgrundlagen, Rechtsbehelfsbelehrung etc. enthalten.

  • Kann mir nicht vorstellen, dass es ein geregeltes Verfahren zur Kontrolle von SSWs gibt, aus den bereits o.g. Gründen.
    Muss sich bestimmt um ein Irrtum handeln, am besten anrufen und mit SB klären.

    Der Sinn solcher Aufbewahrungskontrolle erschließt sich mir sonst nicht. Der KWS ist ja nicht an eine SSW gebunden, sowie die SSw selbst ja nicht an meine Person gebunden ist. D.h. ich hätte nie eine haben können, oder irgendwann verkauft/verschenkt/entsorgt(vernichtet). Selbst wenn ich eine habe kann sie ja auch sonstwo sein: am Mann (Führen mit KWS), oder bei einem Freund zur Ausleihe, im anderen Haushalt (Eltern, Frau etc.) oder beim Service .... die Angelegenheit ist konfus und macht 0 Sinn.

  • Ich gehe mal davon aus das die Frage der aufbewahrung einfach aus macht der gewohnheit kommt. Und zum anderem das hatten wir schon mal das ein Forums mitglied eine überprüfung hatte. Da es keine Verbindliche Aussage gibt wie die Ämter das handhaben ist alles Möglich theoretisch sogar alle drei monate eine kostenpflichtige Überprüfung da es ja ein Waffenschein ist nur mit dem vermerkt "Klein"

  • Also erst mal - die 30 Euro bezahlst Du nicht für den Nachweis der Lagerung, sondern die Überprüfung Deiner Zuverlässigkeit, wie jeder andere Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Wenn die Behörde fragt, wie Du sie aufbewahrst, antwortest Du darauf einfach höflich "Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem festen abgeschlossenen Behältnis." Fertig. Zur Not hängst Du noch ein Foto dran -> http://i.ebayimg.com/t/ALUMINIUM-KOFFER-ALUKOFFER-WERKZEUGKOFFER-ALLZWECKKOFFER-ALLZWECK-KOFFER-SCHWARZ-/00/s/MTIwMFgxMjAw/z/CJoAAOSwd4tUBu6m/$_57.JPG ...

    Wie schon Floppy sagte, ist die Kontrolle der Aufbewahrung bei erlaubnisfreien Waffen nur bei ausreichendem Verdacht auf Verstöße zulässig, im Gegensatz zu erlaubnisplichtigen Waffen. Die Frage danach halte ich für legitim, und als Behörde würde ich von einem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungsregeln ausgehen, wenn ich keine oder eine - falsche - Antwort erhielte.

    Die 30 Euro sind schon ärgerlich, das ist wahr. Aber wer den KWS halt wirklich braucht muss damit wohl oder übel leben, genau so wie die Inhaber von Jagdschein WBK etc. ... Welcome to Germany !