Info für alle Besitzer eines kleinen Waffenscheins

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 11.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Oktober 2014 um 17:38) ist von Derringer.

  • gilmore Es ginge ja dabei nicht um eine Rechtsgrundlage mehr als abschreckendes du du ...

    Jhary so ist es denn du bist ja schon registriert ... warum nochmal belehren ich brauch bei meinen Händler nix zeigen außer mein Geld .... ich glaube er hat mich mal 2003 oder so belehrt ... seit dem nie wieder.

    Ich denke das es in de Gesprächen weniger um die Aufbewahrung ging sondern eher um die erfassung aller Waffen ... was unmöglich ist aber immer wieder ein tolles Beispiel dafür her gibt wie bemüht doch der Staat ist Sicherheit zu schaffen. Ala "Bild dir deine Meinung".

    Was ich dabe erschrekend finde ist das überhaupt in diese Richtung gedacht wird. Wohl wissentlich es den legalen Waffenbesitzern schwerer zu machen und dazu zu bewegen ach lass ichs doch lieber.

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

  • Für unsachgemäße Aufbewahrung freier Waffen gibts noch nicht mal eine Sanktionsnorm, sondern erst bei nicht von Munition getrennter Aufbewahrung (Bußgeld).

    Moment bei SSW darfst du beides zusammen aufbewahren zumindest war das so beschrieben auf dem Info Zettelchen den es zum KWS gab. Beides in einer Stahlkassete und du hast deine Schuldigkeit getan. Wenn Keine U18 im Haushalt gibts gar keine Vorschriften.

  • Wenn man so denkt, dann sollte man auf jeden Fall den KWS haben und auch dafür zahlen. Den nur das steigert die Zahl der registrierten KWS-Inhaber und gibt einen aussagekräftigen Wert.

    Der KWS bedingt ja nicht eine SSW zu besitzen. Ich habe derzeit zb. gar keine (alle verkauft) und den KWS nur prophylaktisch. Wenn jemand zur Kontrolle der SSW kommen würde, könnte er das gerne im Rahmen der Gesetze tun, sofern er mir die Rechtsgrundlage einwandfrei und für mich sofort einsehbar darlegen kann. Damit wäre der Fisch schon geputzt!

    Das Problem sind meiner Meinung nach nicht unbedingt die Mitarbeiter auf dem Amt. Zumindest was diesen Sachverhalt betrifft. Sondern viel mehr der Gesetzgeber an sich und die teilweise absolut unklaren Verhaltensregeln für solche Fälle. Da werden Formulare und Bescheinigungen recycled, Gesetzestexte nur im allerkleinsten korrigiert um ja keinen neuen Freiraum zu schaffen, dafür aber anderes zu reglementieren usw. usf. Aber da erzähle ich ja nix neues....

    Viel Rauch um nix?

  • Moment bei SSW darfst du beides zusammen aufbewahren zumindest war das so beschrieben auf dem Info Zettelchen den es zum KWS gab. Beides in einer Stahlkassete und du hast deine Schuldigkeit getan. Wenn Keine U18 im Haushalt gibts gar keine Vorschriften.

    Nö, zusammen nicht, es sei denn, Du lagerst beides zusammen in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder vergleichbar. Siehe dazu: § 36 Abs. 1 WaffG. Normale Geldkassette geht bei Schreckschußwaffen und/oder Munition nur, wenn beides getrennt voneinander eingelagert wird. Wenn keine Personen unter 18 im Haushalt sind, gelten übrigens ganz genau dieselben Vorschriften, da das Haus bzw. die Wohnung als solches nicht als verschlossenes Behältnis gelten. Das wurde hier im Forum schon sehr oft erklärt, es gibt dazu sogar Grundsatzurteile sowie Fachliteratur und trotzdem wird hier immer wieder gerne mal das Gegenteil behauptet, keine Ahnung warum :?:

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (10. Oktober 2014 um 17:54)