Da stelle mir uns einfach mal janz dumm....watt is en Waffe?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.520 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2014 um 19:36) ist von papatom.

  • Da hier ein ständiger Eiertanz darüber aufgeführt wird, was erlaubt und was verboten ist, habe ich mich mal schlauzumachen versucht, was eigentlich unter einer "Waffe" im juristischen Sinne bei unseren Luftgewehren zu verstehen ist.
    Leider fand sich hier im Forum nichts elementar Erhellendes dazu.
    Aber die Suchfunktion ist ja auch deutlich optimierbar. Vielleicht lags da dran.

    Ich mach das der Einfachheit halber mal an einem Beispiel fest:
    Die Thematik "Exportfeder" die hier bei einigen Leuten regelmäßig Schnappatmung auslöst, sehe ich z.B. irgendwie nicht genau erklärt.
    So weit ich in Erfahrung bringen konnte, ist der Besitz eines "F"-Luftgewehrs frei, wenn man über 18 Jahre ist.
    Eine einzelne Exportfeder könnte sich sogar ein Kind regulär besorgen.
    Ist ja nur ein recht universelles Maschinenbauteil.

    Man könnte sich also ein serienmäßiges "F"-Gewehr an die Wand hängen und die Exportfeder gleich daneben.
    Alles noch gesetzeskonform.
    Nicht gesetzeskonform würde es, wenn ich die Feder verbaue, so daß das Gewehr anschließend mit einer Schußkraft arbeitet, die über 7,5Joule liegt.
    So weit wohl alles klar mit der Bitte um Berichtigung, wenn schon da ein Denkfehler vorliegt.

    Aber was, wenn ich z.B. ein Gewehr ohne "F" und mit erheblich höherer Schußkraft angeboten bekäme.
    Würde für den legalen Besitz reichen, daß man vor der Übereignung einfach die Feder komplett entfernt?
    Oder müßte man mehr entfernen? Reicht die Schußunfähigkeit? Was ist noch ein Luftgewehr?

    Von jeder Waffe bleiben irgendwann nur ein paar Blechteile, Rohre und Federn übrig, wenn man nur lange genug schraubt.
    Selbst von einem MG42.
    Aber wo zieht der Gesetzgeber da den Strich, was noch eine Waffe ist und was nur noch ein Reststück schrottiger Maschinenbau?

    Oder:
    Wie weit dürfte ich selbst eine Waffe bauen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
    Ist ein Sperrholzschaft mit einseitig zugeschweißtem Wasserrohr als Lauf schon ein potentieller Vorderlader?

    Oder was ist mit einem Schalldämpfer?
    Da habe ich schon etliche gebaut.....für meine Trecker.
    Wo steckt da die Definition?

    Wenn man schon vorgibt, daß man sich in Tat und Wort an das Gesetz hält, müssen die Grenzen klar umrissen sein und
    ernsthafte Antworten dazu sollten auch im Sinne des Betreibers dieses Forum liegen.
    Aber bitte keine Polemik und keine wild gesetzten Links zu Seiten, die Ihr selber nicht gelesen oder verstanden habt.
    Googeln kann ich selbst.

    Und auf gar keinen Fall, niemals und unter keinen Umständen (!) die Frage stellen, wofür ich das alles wissen will.
    Wer diese Frage stellt, hat meine nicht verstanden und sollte mit seinem Problem einen eigenen Thread starten.
    Ich fürchte nur, bis hierher haben es einige schon nicht mehr geschafft. 8)


    Und jetzt:
    Halali!

  • Eine Waffe zerfällt nach dem Gesetz in "wesentliche Teile"
    und irrelevante Teile. Die wesentlichen Teile sind:

    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    1.3.2 bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

    1.3.3 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

    Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

    Die Bestimmung ist ein wesentlicher aber wachsweicher Begriff
    in diesem Zusammenhang. Wie hättest du es gerne?
    Juristisch unangreifbar? Dann ist den Wasserrohr eine Waffe.
    Oder mutig? Dann endet das evtl. in einer Anklage.
    Das ist das Problem mit unserem Affengesetz - es ist in vielen
    Dingen nicht ausreichend bestimmt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Man könnte sich also ein serienmäßiges "F"-Gewehr an die Wand hängen und die Exportfeder gleich daneben.
    Alles noch gesetzeskonform.
    Nicht gesetzeskonform würde es, wenn ich die Feder verbaue, so daß das Gewehr anschließend mit einer Schußkraft arbeitet, die über 7,5Joule liegt.
    So weit wohl alles klar mit der Bitte um Berichtigung, wenn schon da ein Denkfehler vorliegt.

    Alles soweit korrekt.


    Zitat

    Aber was, wenn ich z.B. ein Gewehr ohne "F" und mit erheblich höherer Schußkraft angeboten bekäme.
    Würde für den legalen Besitz reichen, daß man vor der Übereignung einfach die Feder komplett entfernt?
    Oder müßte man mehr entfernen? Reicht die Schußunfähigkeit? Was ist noch ein Luftgewehr?

    Nein, würde es nicht denn die Schussfähigkeit könnte ja jederzeit wiederhergestellt werden. Die Schussfähigkeit darf mittels handelsüblichem Werkzeug nicht mehr herstellbar sein, das heißt die waffenrelevanten Teile müssen dauerhaft unbrauchbar gemacht sein.

    Es gibt nur folgende Ausnahmen in denen man ein starkes Gewehr ohne :F: und unabhängig von der Mündungsenergie frei ab 18 erwerben darf:

    1. Es muss vor 1970 in der BRD in den Handel gekommen sein zu den damals gültigen Bestimmungen.

    Oder

    2. Es muss vor 1991 im sogenannten Beitrittsgebiet des Vertrages über die Wiedervereinigung in den Handel gekommen sein (sprich ex-DDR).

    Zitat


    Von jeder Waffe bleiben irgendwann nur ein paar Blechteile, Rohre und Federn übrig, wenn man nur lange genug schraubt.
    Selbst von einem MG42.
    Aber wo zieht der Gesetzgeber da den Strich, was noch eine Waffe ist und was nur noch ein Reststück schrottiger Maschinenbau?

    Zitat aus dem WaffG, Anlage 1 Abschnitt 1:


    Der Verschluss ist dann unbrauchbar, wenn man dessen Kopf in einem 45°-Winkel abgeflext hat und das Schlagbolzenloch zugeschweißt wurde. So wird das in der Praxis gehandhabt. Ins Lager wird ein Stahlstift von oben eingebracht und verschweißt, damit ist das unbrauchbar. Bei Kurzwaffen wird die Abzugsmechanik festgeschweißt, die ist dann auch unbrauchbar.

    Zitat

    Ist ein Sperrholzschaft mit einseitig zugeschweißtem Wasserrohr als Lauf schon ein potentieller Vorderlader?

    Meiner Meinung nach nicht, denn es fehlt ja noch die Zündeinrichtung, also Zündloch und Pulverpfanne (Lunten, Stein- oder Radschloss) oder Piston für Zündhütchen. Aber ich bin auch kein Jurist....

    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Stein- oder Radschloss) darf man ohne spezielle Erlaubnis herstellen wenn das Vorbildmodell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde. Nur Schießen darfst du damit so ohne weiteres nicht, denn da braucht es einen staatlichen Beschuss. Einzelabnahme kostet 120€ wenn ich das noch richtig im Kopf habe, und das Material wie Pulver, Kugeln usw. müssen dem Beschussamt beigestellt werden.

    Zitat

    Oder was ist mit einem Schalldämpfer?
    Da habe ich schon etliche gebaut.....für meine Trecker.
    Wo steckt da die Definition?

    Schalldämpfer sind im Erwerb immer der Waffe gleichgestellt für die sie gedacht sind. Ist der für ein LG das frei ab 18 ist, dann ist der Schalli auch frei ab 18. Ist der Schalli zum Beispiel für ein WBK-pflichtiges KK-Gewehr, so ist er auch WBK-pflichtig.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nun, die foreninterne Suchfunktion ist tatsächlich nicht der Brüller, was aber hinlänglich bekannt ist.
    Deshalb nutzt man Google mit einem Verweis auf CO2air.
    Und wenn man in der Lage ist die erforderlichen Suchbegriffe einzugeben erhält man zu den von dir angesprochenen Fragen gleich x - fach die richtigen, kompetenten gespeicherten Antworten hier aus dem Forum.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • In den Zitaten von Germi steht ganz oft "verändert worden ist " bzw. "gemacht worden ist" (in Bezug auf die Unbrauchbarkeit),woraus ich schließe,das da Menschen ihre Hand angelegt haben müßten...!!!

    Einmal steht "geworden ist" (in Bezug auf unbrauchbar).....also von alleine!
    Da wollte ich nochmal nachfragen!

    Was ist also mit einer kompletten,an sich völlig unveränderten Waffen,die aber trotzdem ganz offensichtlich unbrauchbar ist?
    Weil sie zum Beispiel nur noch ein einziger Rostklumpen ist.....Beispiel: Weltkriegswaffe(keine Munition),die 70 Jahre im Erdreich lag...?

    Gruß D

  • Eine Waffe ist dann noch brauchbar wenn sich nur ein einziger Schuss daraus abfeuern lässt, ob die Waffe dabei platzt oder nicht ist da erstmal zweitrangig. Daher ist die Waffeneigentschaft in der Regel noch gegeben, zumindest was die eingängige juristische Meinung dazu ist.

    Zudem würde ich mich nicht in diese Grauzone begeben wollen, denn man braucht da nur an den Richtigen geraten und schon hat man den größten Ärger am Hals.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Naja.....so gesehen ist hier im Forum wirklich absolut jeder in der Grauzone, sobald er sich für Sachen interessiert, die im Entferntesten an eine Waffe erinnern könnten.
    Da kann ichs ja gleich bleiben lassen.

    Entwicklungen finden übrigens immer in Grauzonen statt.
    Lilienthal hatte keinen Pilotenschein und Kolumbus kein USA-Visum.
    Ich eröffne nicht umsonst laufend merkwürdige Threads, um die Materie für mich auszuloten.

    Wieso man z.B. einen beliebig gekauften Schalldämpfer an eine "F"-Waffe dranschrauben darf, aber ihn nicht selbst bauen, ist mir einfach ein Rätsel, das mir hier auch niemand sonst erklären konnte.
    Wenn ich mir nämlich so einen Schalldämpfer im Schnitt ansehe, fällt mir gleich auf, was da anders gemacht werden müßte, um ihn noch deutlich effektiver zu machen. Das juckt mich alten Bastler schon.

    Und ohne jetzt hier in Grundsatzdiskussionen zu verfallen oder zu Philosophieren, halte ich das Befolgen von Gesetzen zwar für notwendig, aber genauso deren Hinterfragung. Und Gesetze ohne Sinn gehören abgeschafft.
    Geht aber nur, wenn man drüber redet.
    Das nur am Rande.

    germi
    Dein Posting war jetzt nur Anlaß, nicht der Grund für das meinige.

  • Zitat


    Wieso man z.B. einen beliebig gekauften Schalldämpfer an eine "F"-Waffe dranschrauben darf, aber ihn nicht selbst bauen, ist mir einfach ein Rätsel, das mir hier auch niemand sonst erklären konnte.


    Der Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt, also: Schalldämpfer = Waffe ! So merkwürdig das auf den ersten Blick klingen mag. Zum herstellen einer Waffe braucht es aber nunmal die entsprechende Erlaubnis, was eben auch für den Schalldämpfer gilt, da dieser der Waffe gleichgestellt ist.

    Ob man aber einen beliebigen Schalldämpfer an eine F-Waffe schrauben darf, da bin ich mir nicht so sicher. Denn der Schalldämpfer ist ja nur dann frei, wenn er für eine freie Waffe bestimmt ist. Sprich, wenn ein Schalldämpfer der eigentlich für eine "echte" bestimmt ist durch Zufall auch auf eine F-Waffe passt, dann ist er deshalb noch lange nicht frei erwerbbar. (oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?)

  • .....
    Wenn ich mir nämlich so einen Schalldämpfer im Schnitt ansehe, fällt mir gleich auf, was da anders gemacht werden müßte, um ihn noch deutlich effektiver zu machen. Das juckt mich alten Bastler schon.....

    Na ja, auf der Seite von Joniskeit bekommt man eine Ahnung wie komplex das Thema tatsächlich ist.

    http://www.joniskeit-1.de/Schalldampferw…__silencer.html

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Zitat

    Ob man aber einen beliebigen Schalldämpfer an eine F-Waffe schrauben darf, da bin ich mir nicht so sicher.

    Weiß ich auch nicht.

    Was ich weiß, ist, daß viele hier den Weihrauchdämpfer auf allen möglichen Fabrikaten montiert haben.
    Da wird auch kein Geheimnis drum gemacht.

    Ein Schalldämpfer ist aber nie in der Lage, ein Luftgewehr in der Form zu verändern, daß es leistungsmäßig die Grenzen überschreiten könnte. Auch kein selbstgebauter. Es wird eben nur leiser.
    Mehr oder weniger; je nach Talent des Konstrukteurs. Wenn der Gesetzgeber das nicht wollte (wie vermutlich in Österreich), dann hätte er die Dinger ja auch komplett verbieten müssen. So wie jetzt kann ich weder für uns noch für den Staat einen Vorteil bei dem Gesetz sehen.

    Und Lobbyarbeit schließe ich bei der ungeheuren Größe der deutschen Luftdruckschußwaffenschalldämpferindustrie mal aus.

  • Daß Schalldämpfer für Luftdruckwaffen nicht unter das eigentlich gewollte
    Verbot fallen war ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung der bisher
    zum Glück nicht behoben wurde. Daher die unverständliche Regelung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Daß Schalldämpfer für Luftdruckwaffen nicht unter das eigentlich gewollte
    Verbot fallen war ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung der bisher
    zum Glück nicht behoben wurde. Daher die unverständliche Regelung.

    So was war zu vermuten.
    Es geht bei solchen Waffengesetzen in der Regel um andere Sachen als um gepimpte Luftgewehre.
    Die fallen dann mit ihren Regelungen dann eher zufällig mit in den großen Kessel.

    In der StVZO und auch der Fliegerei gibts auch solche merkwürdigen Bestimmungen, deren Herkunft man geschichtlich sehen muß und die eigentlich gar keinen Sinn mehr machen, aber bei der Novellierung schlichtweg vergessen wurden.

    Trotzdem blöd.

  • In der StVZO und auch der Fliegerei gibts auch solche merkwürdigen Bestimmungen, deren Herkunft man geschichtlich sehen muß und die eigentlich gar keinen Sinn mehr machen, aber bei der Novellierung schlichtweg vergessen wurden.

    Bei der Fliegerei besonders amüsant, weil nichtmal die Leute vom Regierungspräsidium auch nur ansatzweise nen Durchblick haben... Rechtsicherheit ist was anderes...

    Friendly fire - isn't

  • Was ist an der Regelung für Schalldämpfer den so ominös und mißverständlich? Der Schalldämpfer ist rechtlich der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist. Ergo: Waffe braucht Bedürfnis ("WBK-pflichtig") = Schalldämpfer braucht Bedürfnis und muss eingetragen werden.

    Darüber hinaus erfolgt die Zweckbestimmung durch den Hersteller. Wenn der also einen seiner "WBK"-Schalldämpfer aus dem Regal nimmt und "nur für Luftdruckwaffen mit :F: " draufschreibt, ist der Frei. Das wird auch so praktiziert. Sieht man an den ganzen umgelabelten KK-Dämpfern aus England, Schweden, Norwegen usw. usf.

    Einen (für den jeweiligen Anwendugnsfall mehr oder weniger effektiven) Schalldämpfer kann sich seit Urzeiten jeder halbwegs handwerklich begabte Dorfschlosser auf seiner alten Drehbank kurbeln. Selbst ohne Maschinen geht das, man führe sich nur mal die unzähligen Maglite > Silencer-Videos auf Youtube zu Gemüte. Schalldämpfer sind für mich technisch höchst interessant, rein rechtlich aber eher unspektakulär und schnell abgehakt.

  • Hi.

    Gesetzte Gesetze und so weiter.

    Wenn Schalldämpfer, Exporffedern, Kugelschreiber, benutzung verboten ist , würd ich sie nicht kaufen lassen .
    Besitzt erlaubt???

    Da sieht man wie behämmert manche Mitbürger sind,

    Was will Du zu solch geistigen :cursing: sagen.

    mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley